Durchführung Zufriedenheitsbefragung im Bereich Privatkunden

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Die AOK - Gesundheitskasse in Hessen möchte in Erfahrung bringen, welche Zufriedenheits- und Imagewerte sie im Bereich Privatkunden erreicht, welches Optimierungspotential besteht und wie sich die AOK Hessen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern positioniert. Aus diesem Grund sollen bei unterschiedlichen Zielgruppen Online-, Panel-, und schriftliche Befragungen durchgeführt und aufbereitet werden. Die Details der Leistung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-03 Auftragsbekanntmachung
2019-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Referenznummer: MUM-MUS_01/2019
Kurze Beschreibung:
Die AOK - Gesundheitskasse in Hessen möchte in Erfahrung bringen, welche Zufriedenheits- und Imagewerte sie im Bereich Privatkunden erreicht, welches Optimierungspotential besteht und wie sich die AOK Hessen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern positioniert. Aus diesem Grund sollen bei unterschiedlichen Zielgruppen Online-, Panel-, und schriftliche Befragungen durchgeführt und aufbereitet werden. Die Details der Leistung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: vergabe@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSY7GX/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSY7GX 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-08 📅
Datum des Beginns: 2019-07-15 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 069-162564
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) zu finden. Die Bieterinnen/ die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z.B. " Fragen stellen"). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie "Anschreiben" zu finden ist. 2) Eignungsleihe: Ein Bieter/ eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/ sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. 2.11.2. und 2.11.3. der Bewerbungsbedingungen verwiesen. 3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/ bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 07 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/ Bieterinnen haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern/Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.11.3 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 2.12. der Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Referenzen können von den Bietergemeinschaften gemeinsam erbracht werden. 4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Nachunternehmern/Nachunternehmerinnen beabsichtig, hat der Bieter/ die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 2.11.3 und Pkt. 2.13. der Bewerbungsbedingungen verwiesen Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY7GX
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe "Kurze Beschreibung"
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt die Laufzeit des Vertrages zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn die Auftraggeberin ich nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigt.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§123, 124 GWB (EEE, Teil III, Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen) sowie die Erklärung zu Angaben zu dem Wirtschaftsteilnehmer (EEE, Teil II A und B, Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung "Umsatzzahlen" der letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen)
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung im Bereich der Umsatzzahlen fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der Kalenderjahre 2016 bis 2018 mindestens 450 000 EUR beträgt. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Unternehmen für die Durchführung des Auftrags als geeignet, die die Mindestanforderung erfüllen. Die Nichterreichung des geforderten durchschnittlichen Gesamtumsatz stellt ein Ausschlusskriterium dar.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärungen "Referenz" (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen),
— Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Anlagen 10A bis 10F der Datenschutzvereinbarung (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen) zur Beurteilung des Datenschutzes (Fragebogen zum Datenschutzbeauftragten, zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen, Standorten, Übersicht über die für den Auftragnehmer möglich tätigen Unterauftragnehmer, die im Falle der Auftragserteilung unmittelbar die Daten der Auftraggeberin erheben, verarbeiten und/oder nutzen sowie Wartungsfirmen).
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Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet Bieter/Bieterinnen/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzen vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, sodass diese ausgeschlossen werden. Eine Referenz wird in diesem Sinne als vergleichbar angesehen, wenn insbesondere Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und aus dem Bereich der Kundenzufriedenheits- und Markenforschung, bei denen verschiedene Erhebungsmethoden kombiniert wurden, erfolgreich durchgeführt worden sind. Darüber hinaus ist zwingend erforderlich, dass die Leistung innerhalb der Branche der "Krankenversicherung" erfolgte.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de/hessen 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSY7GX/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) zu finden. Die Bieterinnen/ die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z.B. " Fragen stellen"). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie "Anschreiben" zu finden ist.
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2) Eignungsleihe: Ein Bieter/ eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/ sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. 2.11.2. und 2.11.3. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
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3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/ bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 07 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
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Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/ Bieterinnen haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern/Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.11.3 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 2.12. der Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Referenzen können von den Bietergemeinschaften gemeinsam erbracht werden.
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4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Nachunternehmern/Nachunternehmerinnen beabsichtig, hat der Bieter/ die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 2.11.3 und Pkt. 2.13. der Bewerbungsbedingungen verwiesen
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY7GX

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
Postanschrift: Villemobler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (...).
§ 135 Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (...).
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Quelle: OJS 2019/S 069-162564 (2019-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK – Gesundheitskasse in Hessen möchte in Erfahrung bringen, welche Zufriedenheits- und Imagewerte sie im Bereich Privatkunden erreicht, welches Optimierungspotential besteht und wie sich die AOK Hessen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern positioniert. Aus diesem Grund sollen bei unterschiedlichen Zielgruppen Online-, Panel-, und schriftliche Befragungen durchgeführt und aufbereitet werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 116-285238
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 069-162564
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Bei Punkt II.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 EUR eingetragen. Die Angaben der Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY1H9
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe „Kurze Beschreibung"

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-17 📅
Name: IMK Institut für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung GmbH
Postanschrift: Anger 63
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Hessen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei Punkt II.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 EUR eingetragen. Die Angaben der Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY1H9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4)1 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (…).
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (…).
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Quelle: OJS 2019/S 116-285238 (2019-06-17)