Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit nach VOB/A § 6a EU Nr. 3.:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in folgender Form:
Benennung von Referenzanlagen:
Der Bewerber hat den Bau von mindestens 4 vergleichbaren Edelstahlbecken-Referenzanlagen zu benennen, welche durch den Bewerber innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre realisiert wurden und welche in der Größenordnung mindestens der ausgeschriebenen Anlage entsprechen (öffentlich betriebene und allgemein zugängliche Hallen- und Freibäder oder privat betriebene Spaß- oder Freizeit-Hallen oder Freibäder). Bei mindestens zwei der angegebenen Referenzanlagen muss es sich um eine realisierte Hallenbadanlage handeln.
Die benannten Referenzanlagen müssen über eine behördliche und auftraggeberseitige Abnahme verfügen.Die Referenzanlagen müssen über einen bestandenen Färbeversuch gem. DIN 19643 verfügen. Die vom Bewerber benannten Referenzanlagen sind mit Ansprechpartner und Rufnummer des Auftraggebers in folgender Form zu benennen.
— Referenzanlage: ........................................
— Errichtungszeitraum: ........................................
— Wasserfläche: ........................................ m
— Auftraggeber: ........................................
— Ansprechpartner des ........................................
— Auftraggebers
— (Name / Telefon): ........................................
b) durch Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
c) durch die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten; in diesem Fall speziell durch Nachweis der erforderlichen besonderen Eignungsangaben für die Ausführung von Schweißarbeiten:
— Nachweis der für die Ausführung der Schweißarbeiten erforderlichen Herstellerqualifikation über die Erfüllung der Qualitätsanforderungen der DIN EN ISO 3834-3 und mindestens der Klasse EXC2 nach EN 1090,
— Nachweis entsprechender Eignungsnachweise (Eignungsnachweis des Betriebes, Eignungsnachweis der eigenen Schweißaufsicht, Eignungsnachweise der eigenen Schweißer nach DIN EN ISO 9606ff), Nachweis über durchgeführte Verfahrensprüfungen.
g) durch Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
h) durch Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
i) durch Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.