Ehem. Metallwarenfabrik De Haer in Troisdorf - Erstellen eines Sanierungsplans nach § 13 BBodSchG sowie optional Ausführungsplanung, Vorbereitung und Begleitung aller Sanierungsmaßnahmen
Der ca. 2.700 m große Standort der ehem. Fa. August de Haer Metallwarenfabrik und Galvanotechnik GmbH wurde bereits seit 1925 gewerblich genehmigt genutzt. Die Bebauung wurde in mehreren Phasen zwischen 1920 und 1999 errichtet. Der Standort ist bis auf einen kleinen Grünstreifen an der westlichen Grundstücksgrenze vollflächig versiegelt. Das Unternehmen ist seit September 2011 insolvent. Im September 2012 ging das Gelände endgültig in den Besitz der Stadt Troisdorf über. Es ist beabsichtigt, das ehemalige Betriebsgrundstück nach erfolgter Sanierung einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Zum Rückbau und zur Flächenaufbereitung haben der AAV, der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Troisdorf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. In Phase I soll zunächst ein Sanierungsplan gemäß § 13 BBodSchG erstellt werden. Optional soll im Rahmen der Phase II die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Begleitung aller Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Maßnahmenträger und Auftraggeber für die Sanierung ist der AAV. Derzeit liegt der Standort brach.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 7052-02-001
Kurze Beschreibung:
Der ca. 2.700 m
Das Unternehmen ist seit September 2011 insolvent. Im September 2012 ging das Gelände endgültig in den Besitz der Stadt Troisdorf über. Es ist beabsichtigt, das ehemalige Betriebsgrundstück nach erfolgter Sanierung einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Zum Rückbau und zur Flächenaufbereitung haben der AAV, der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Troisdorf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. In Phase I soll zunächst ein Sanierungsplan gemäß § 13 BBodSchG erstellt werden. Optional soll im Rahmen der Phase II die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Begleitung aller Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
Maßnahmenträger und Auftraggeber für die Sanierung ist der AAV.
Derzeit liegt der Standort brach.
Das Unternehmen ist seit September 2011 insolvent. Im September 2012 ging das Gelände endgültig in den Besitz der Stadt Troisdorf über. Es ist beabsichtigt, das ehemalige Betriebsgrundstück nach erfolgter Sanierung einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Zum Rückbau und zur Flächenaufbereitung haben der AAV, der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Troisdorf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. In Phase I soll zunächst ein Sanierungsplan gemäß § 13 BBodSchG erstellt werden. Optional soll im Rahmen der Phase II die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Begleitung aller Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
Maßnahmenträger und Auftraggeber für die Sanierung ist der AAV.
Für die Erarbeitung des Angebotes wird die Durchführung einer Ortsbesichtigung dringend empfohlen. Das Betriebsgelände ist nicht frei zugänglich. Näheres können Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnehmen.
Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV stellen.
Für die Erarbeitung des Angebotes wird die Durchführung einer Ortsbesichtigung dringend empfohlen. Das Betriebsgelände ist nicht frei zugänglich. Näheres können Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnehmen.
Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der ca. 2.700 m
Das Unternehmen ist seit September 2011 insolvent. Im September 2012 ging das Gelände endgültig in den Besitz der Stadt Troisdorf über. Es ist beabsichtigt, das ehemalige Betriebsgrundstück nach erfolgter Sanierung einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Zum Rückbau und zur Flächenaufbereitung haben der AAV, der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Troisdorf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. In Phase I soll zunächst ein Sanierungsplan gemäß § 13 BBodSchG erstellt werden. Optional soll im Rahmen der Phase II die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Begleitung aller Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
Das Unternehmen ist seit September 2011 insolvent. Im September 2012 ging das Gelände endgültig in den Besitz der Stadt Troisdorf über. Es ist beabsichtigt, das ehemalige Betriebsgrundstück nach erfolgter Sanierung einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Zum Rückbau und zur Flächenaufbereitung haben der AAV, der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Troisdorf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. In Phase I soll zunächst ein Sanierungsplan gemäß § 13 BBodSchG erstellt werden. Optional soll im Rahmen der Phase II die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Begleitung aller Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
Maßnahmenträger und Auftraggeber für die Sanierung ist der AAV.
— Erstellung eines Sanierungsplans gemäß § 13 BBodSchG,
— Planung und Bauüberwachung der Bohrarbeiten zum Bau von Grundwassersanierungsbrunnen,
— Sonstige ergänzende Arbeiten zur Planung und Vorbereitung der Sanierungsmaßnahmen für Rückbau, Bodensanierung und Grundwassersanierung.
Phase II (Option)
— Ausführungsplanung für Rückbau und Bodensanierung einschließlich Grundwasserhaltung,
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen,
— Projektsteuerung/Bauoberleitung aller Maßnahmen,
— Örtliche Bauüberwachung,
— Sicherheitskoordination,
— Dokumentation der Sanierung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages endet voraussichtlich am 30.6.2020. In Abhängigkeit von der Durchführung der Phase I, den Abstimmungszeiten mit den zuständigen Behörden und dem Zeitbedarf für die Ausführung kann sich die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ausführungszeit ergeben.
Die Laufzeit des Vertrages endet voraussichtlich am 30.6.2020. In Abhängigkeit von der Durchführung der Phase I, den Abstimmungszeiten mit den zuständigen Behörden und dem Zeitbedarf für die Ausführung kann sich die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ausführungszeit ergeben.
Beschreibung der Optionen:
Der Leistungsumfang der in Phase II optional zu erbringenden gutachterlichen Leistungen wird im Folgenden beschrieben:
— Ausführungsplanung,
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe,
— Örtliche Bauüberwachung und Projektsteuerung,
— Sicherheitskoordination,
— Dokuentation von Rückbau und Bodensanierung,
— Besprechungs- und Präsentationstermine.
Der Auftraggeber wird die zu vergebenden Leistungen in die einzeln zu beauftragenden Phasen (siehe ZifferII.2.4) fassen.
Phase I (wird fest beauftragt)
Phase II (Option)
Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs der Option verpflichtet, auch die Leistungen von Phase II zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Für die Erarbeitung des Angebotes wird die Durchführung einer Ortsbesichtigung dringend empfohlen. Das Betriebsgelände ist nicht frei zugänglich. Näheres können Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnehmen.
Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV stellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ehem. Metallwarenfabrik De Haer Neue Straße 4 53840 Troisdorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen zu den Ziffern III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Nachweise sind von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Nachweise sind von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formular 5)
b) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Formular 6)
Bei Bewerbergemeinschaften sind alle jeweiligen Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als Bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Eigenerklärung Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft — Formular 4).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter Ziffer III.1.2 a) bis c) geforderten Nachweise sind von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Ziffer III.1.2 d) und e) gefordertenNachweise sind von jedem Bewerber bzw. von jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter Ziffer III.1.2 a) bis c) geforderten Nachweise sind von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Ziffer III.1.2 d) und e) gefordertenNachweise sind von jedem Bewerber bzw. von jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Geforderte Nachweise sind:
a) Eigenerklärung zum Unternehmen (Formular 7) mit Aussagen zu: Hauptsitz, Gründungsjahr, Gesellschafter /ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung zum Unternehmen (Formular 7) mit Aussagen zu: Hauptsitz, Gründungsjahr, Gesellschafter /ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte;
b) Eigenerklärung zur Versicherung (Formular 9) zum Bestehen oder der Zusage zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie einer Umweltschadenversicherung;
c) Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 10) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bei Büros mit mehreren Niederlassungen sollen sich die Angaben auf die Niederlassung beziehen, die das Angebot vorlegt und die Bearbeitung vornehmen wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 10) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bei Büros mit mehreren Niederlassungen sollen sich die Angaben auf die Niederlassung beziehen, die das Angebot vorlegt und die Bearbeitung vornehmen wird;
d) Eigenerklärung Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist (Formular 11);
e) Eigenerklärung Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb nicht eingerichtet ist (Formular 12).
Mindeststandards:
Bei Buchstabe b) Versicherung mit geforderten Deckungssummen.
Bei Buchstabe c) muss im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre der Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mindestens 100 TEUR (netto) und der Umsatz im Bereich vergleichbarer Leistungen mind. 50 TEUR (netto) betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter Ziffer III.1.3 geforderten Nachweise sind von jedem Bewerber bzw. bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam vorzulegen.
Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
a) Eigenerklärung der für den Auftrag vorgesehenen Personen (Formular 14.1 - 14.3).
Die Personen sind namentlichzu benennen. Ein Projektleiter, ein stellvertretender Projektleiter und ein Mitarbeiter für die örtliche Bauüberwachung sind zwingend anzugeben. Der stellvertretende Projektleiter muss nicht nur den Projektleiter im Falle der Verhinderung vertreten, sondern er muss auch maßgeblich an der Bearbeitung des Projektes beteiligt sein.
Die Personen sind namentlichzu benennen. Ein Projektleiter, ein stellvertretender Projektleiter und ein Mitarbeiter für die örtliche Bauüberwachung sind zwingend anzugeben. Der stellvertretende Projektleiter muss nicht nur den Projektleiter im Falle der Verhinderung vertreten, sondern er muss auch maßgeblich an der Bearbeitung des Projektes beteiligt sein.
b) Mindestens ein Mitglied im Projektteam muss die Sachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (ehem. BGR 128) nachweisen.
c) Mindestens ein Mitglied im Projektteam muss die Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3 „Asbest“ nachweisen.
d) Ein Mitglied im Projektteam muss die Eignung als Koordinator nach BaustellV gemäß RAB 30 nachweisen.
e) Eigenerklärung Referenzen des Unternehmens (Formular 13) über die in den letzten 10 Jahren (Stichtag 1.4.2009) abgeschlossenen Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind:
— Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben,
— Sanierungsplanung nach BBodSchG,
— Durchführung von Sanierungsmaßnahmen,
— Vergleichbare Flächengröße (> 2.500 m
— Vergleichbare Schadstoffbelastung (Cr VI).
f) Eigenerklärung Referenzen des Projektleiters (Formular 14.1) und Referenzen des stellvertretenden Projektleiters (Formular 14.2) über die in den letzten 10 Jahren (Stichtag 1.4.2009) abgeschlossenen Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind:
f) Eigenerklärung Referenzen des Projektleiters (Formular 14.1) und Referenzen des stellvertretenden Projektleiters (Formular 14.2) über die in den letzten 10 Jahren (Stichtag 1.4.2009) abgeschlossenen Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind:
Mindeststandards:
1. Bei dem Buchstaben e) und f) wird darauf hingewiesen, dass Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das Unternehmen, den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter mindestens 2 Referenzprojekte innerhalb des definierten Zeitraums vorweisen müssen. Die Referenzen des Unternehmens dürfen mit den persönlichen Referenzen des Projektleiters und/oder des stellvertretenden Projektleiters deckungsgleich sein.
1. Bei dem Buchstaben e) und f) wird darauf hingewiesen, dass Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das Unternehmen, den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter mindestens 2 Referenzprojekte innerhalb des definierten Zeitraums vorweisen müssen. Die Referenzen des Unternehmens dürfen mit den persönlichen Referenzen des Projektleiters und/oder des stellvertretenden Projektleiters deckungsgleich sein.
2. Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Punkt aufzuführen:
3. Bei den Buchstaben b), c) und d) wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Qualitätsnachweise vorzulegen sind. Alle Mitarbeiter im Projektteam müssen über die uneingeschränkte Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Bei Nichterfüllung der Mindeststandards wird keine Eignung angenommen und es folgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bewerber hat bei Angebotsabgabe (d.h. nicht schon mit dem Teilnahmeantrag) folgende Unterlagen einzureichen:
— Dem Angebot ist eine Projektanalyse / Projekteinschätzung für die Durchführung des Gesamtprojektes beizufügen. Auf der Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist vom Bieter darzulegen, welche Möglichkeiten er zur Sanierung des Bodens und Grundwassers sieht und wie er im Auftragsfall (Option) beabsichtigt, die Sanierungsarbeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse durchzuführen,
— Dem Angebot ist eine Projektanalyse / Projekteinschätzung für die Durchführung des Gesamtprojektes beizufügen. Auf der Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist vom Bieter darzulegen, welche Möglichkeiten er zur Sanierung des Bodens und Grundwassers sieht und wie er im Auftragsfall (Option) beabsichtigt, die Sanierungsarbeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse durchzuführen,
— Dem Angebot ist ein Organigramm beizufügen, in dem das Projektteam namentlich dargestellt wird und die jeweiligen Verantwortlichkeiten erläutert werden,
— Außerdem ist ein Terminplan beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge an Hand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Sollte sich ergeben, dass mehr als sechs Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes vorgesehenen Bieter auswählen, welche die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte sich ergeben, dass mehr als sechs Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes vorgesehenen Bieter auswählen, welche die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen.
Unter den geeigneten Bewerbern wählt der Auftraggeber anhand der folgenden Kriterien aus:
1.Referenz des Unternehmens nicht älter als 10 Jahre, Stichtag 1.4.2009 (Gewichtung 30 %)
1.1 Kompetenz in der Durchführung von Sanierungsuntersuchungen und in der Erstellung von Sanierungsplänen für vergleichbare Projekte (10 GP)
1.2 Kompetenz in der Vorbereitung und Mitwirkung von Vergaben bei vergleichbaren Projekten (5 GP)
1.3 Kompetenz in der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen für vergleichbare Projekte (15 GP)
2. Persönliche Referenzen des Projektleiters (Gewichtung 35 %) nicht älter als 10 Jahre, Stichtag 1.4.2009
2.1 Kompetenz in der Durchführung von Sanierungsuntersuchungen und in der Erstellung von Sanierungsplänen für vergleichbare Projekte (15 GP)
2.2 Kompetenz in der Vorbereitung und Mitwirkung von Vergaben bei vergleichbaren Projekten (5 GP)
2.3 Kompetenz in der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen für vergleichbare Projekte (15 GP)
3. Persönliche Referenzen des stellvertretenden Projektleiters nicht älter als 10 Jahre, Stichtag 1.4.2009 (Gewichtung 35 %)
3.1 Kompetenz in der Durchführung von Sanierungsuntersuchungen und in der Erstellung von Sanierungsplänen für vergleichbare Projekte (15 GP)
3.2 Kompetenz in der Vorbereitung und Mitwirkung von Vergaben bei vergleichbaren Projekten (5 GP)
3.3 Kompetenz in der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen für vergleichbare Projekte (15 GP)
Die vorgenannten Kriterien werden anhand einer Skala mit 0-10 Bewertungspunkten bewertet (0 Punkte = Anforderungen nicht erfüllt, 2 Punkte = Anforderungen schlecht erfüllt, 4 Punkte= Anforderungen weniger gut erfüllt, 6 Punkte=Anforderungen erfüllt, 8 Punkte = Anforderungen gut erfüllt, 10 Punkte Anforderungen sehr gut erfüllt) und mit entsprechenden Gewichtungspunkten multipliziert um die Leistungspunkte zu ermitteln.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die vorgenannten Kriterien werden anhand einer Skala mit 0-10 Bewertungspunkten bewertet (0 Punkte = Anforderungen nicht erfüllt, 2 Punkte = Anforderungen schlecht erfüllt, 4 Punkte= Anforderungen weniger gut erfüllt, 6 Punkte=Anforderungen erfüllt, 8 Punkte = Anforderungen gut erfüllt, 10 Punkte Anforderungen sehr gut erfüllt) und mit entsprechenden Gewichtungspunkten multipliziert um die Leistungspunkte zu ermitteln.
Die maximal erreichbare Leistungspunktzahl beträgt 1.000 Punkte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-08 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse und -einschätzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation der Bieter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detailfragen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt bei den Vergabeunterlagen.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt bei den Vergabeunterlagen.
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden ist auf max. 6 Bewerber begrenzt (siehe Ziffer II.2.9), da die Durchführung des Verhandlungsverfahrens einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand beim Auftraggeber bedeutet.
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden ist auf max. 6 Bewerber begrenzt (siehe Ziffer II.2.9), da die Durchführung des Verhandlungsverfahrens einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand beim Auftraggeber bedeutet.
3. Die Teilnahmeanträge sind bis zum festgelegten Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeantrage (siehe Ziffer IV.2.2) in schriftlicher Form auf dem Vergabemarktplatz einzustellen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber (max. 6) zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. In den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber (max. 6) zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. In den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
5. Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot beim AAV in einer Präsentation vorzustellen. Eine Einladung hierzu erfolgt voraussichtlich in der 33. KW 2019.
6. Den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren, die keinen Zuschlag auf ihr eingereichtes Angebot erhalten, wird für die Angebotserstellung eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 2.000,00 EUR (brutto) gewährt.
7. Der unter II.1.5 geschätzte Auftragswert von 0,01 EUR ist nicht relevant. Es wird auf die Angabe desgeschätzten Auftragswertes verzichtet.
8. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb sowie jegliche Kommunikation sind ausschließlich in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz NRW eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV zu stellen.
9. Sonstige geltende Vertragsbedingungen:
— Sämtliche Besprechungen, Schriftverkehr, Absprachen, oder Vertragsdefinitionen erfolgen in deutscher Sprache.
10. Wir machen darauf aufmerksam, dass die weiteren abrufbaren Unterlagen, die die Angebotserstellung betreffen, noch nicht relevant sind für die erste Stufe des Verfahrens, den Teilnahmewettbewerb.
Es mag geboten sein, sich bereits auch mit diesen Unterlagen zu befassen. Eine Bearbeitung und/oder Einreichung ist jedoch nicht erforderlich und wird auch nicht gewünscht. Die Veröffentlichung erfolgt allein nach Maßgabe der Regelung des § 41 Abs. 1 VgV, wonach die Bereitstellung sämtlicher Vergabeunterlagen unentgeltlich,uneingeschränkt, vollständig und direkt erfolgen muss.
Es mag geboten sein, sich bereits auch mit diesen Unterlagen zu befassen. Eine Bearbeitung und/oder Einreichung ist jedoch nicht erforderlich und wird auch nicht gewünscht. Die Veröffentlichung erfolgt allein nach Maßgabe der Regelung des § 41 Abs. 1 VgV, wonach die Bereitstellung sämtlicher Vergabeunterlagen unentgeltlich,uneingeschränkt, vollständig und direkt erfolgen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMNY8H7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 090-216128 (2019-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der ca. 2 700 m
Das Unternehmen ist seit September 2011 insolvent. Im September 2012 ging das Gelände endgültig in den Besitz der Stadt Troisdorf über. Es ist beabsichtigt, das ehemalige Betriebsgrundstück nach erfolgter Sanierung einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Zum Rückbau und zur Flächenaufbereitung haben der AAV, der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Troisdorf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. In Phase I soll zunächst ein Sanierungsplan gemäß § 13 BBodSchG erstellt werden. Optional soll im Rahmen der Phase II die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Begleitung aller Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
Maßnahmenträger und Auftraggeber für die Sanierung.
Das Unternehmen ist seit September 2011 insolvent. Im September 2012 ging das Gelände endgültig in den Besitz der Stadt Troisdorf über. Es ist beabsichtigt, das ehemalige Betriebsgrundstück nach erfolgter Sanierung einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Zum Rückbau und zur Flächenaufbereitung haben der AAV, der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Troisdorf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. In Phase I soll zunächst ein Sanierungsplan gemäß § 13 BBodSchG erstellt werden. Optional soll im Rahmen der Phase II die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Begleitung aller Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
Maßnahmenträger und Auftraggeber für die Sanierung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Maßnahmenträger und Auftraggeber für die Sanierung.
Phase I:
Phase II (Option):
Beschreibung der Optionen:
— Phase I (wird fest beauftragt),
— Phase II (Option).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ehem. Metallwarenfabrik De Haer
Neue Straße 4
53840 Troisdorf
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-25 📅
Name: Geotechnisches Büro Prof. Dr. -Ing. H. Düllmann GmbH
Postort: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪 Städteregion Aachen🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt bei den Vergabeunterlagen;
1) Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt bei den Vergabeunterlagen;
2) Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot beim AAV in einer Präsentation vorzustellen. Eine Einladung hierzu erfolgt voraussichtlich in der 33. KW 2019;
3) Den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren, die keinen Zuschlag auf ihr eingereichtes Angebot erhalten, wird für die Angebotserstellung eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 2 000,00 EUR (brutto) gewährt;
4) Der unter II.1.5 geschätzte Auftragswert von 0,01 EUR ist nicht relevant. Es wird auf die Angabe des geschätzten Auftragswertes verzichtet;
5) Auskunftsersuchen der Bieter sowie jegliche Kommunikation sind ausschließlich in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz NRW eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV zu stellen;
6) Sonstige geltende Vertragsbedingungen:
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMNDYA7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.