Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1.1) bis III.1.3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV.2.2) mit dem Angebot einzureichen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat.
Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bieter-Formblatt zur Verfügung (siehe Abschnitt VI.3) 2), welches interessierte Unternehmen über die unter Abschnitt I.3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigete Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmen, sind die von den Nachunternehmen zu erbringenden Leistungen gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringenden Teilleistungen, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen, sowie nach § 6d EU Abs. 1, Unterabs. 2, VOB/A nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
1) Eigenerklärung, dass keine Abschlussgründe nach §§ 6e EU VOB/A vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 6f EU VOB/A getroffen wurden;
2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung;
3) Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes;
4) geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.