Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Besetztgradsystemes für Busse und Straßenbahnen im ÖPNV.
Im Rahmen des GVFG-Projekt 14 D 12 K 107 T „Optimierung der Verkehrssteuerung auf der Ost-West-Verbindung und dem Stadtring in der LH Dresden“, Arbeitspaket AP 4.4.1 Echtzeitbereitstellung des Fahrzeug-Befüllungsgrads, sollen Leistungen zur Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystem für Straßenbahnen und Busse im ÖPNV vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystems für ÖPNV-Fahrzeuge
DVB_2019_15_063”
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugzählanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Besetztgradsystemes für Busse und Straßenbahnen im ÖPNV.
Im Rahmen des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Besetztgradsystemes für Busse und Straßenbahnen im ÖPNV.
Im Rahmen des GVFG-Projekt 14 D 12 K 107 T „Optimierung der Verkehrssteuerung auf der Ost-West-Verbindung und dem Stadtring in der LH Dresden“, Arbeitspaket AP 4.4.1 Echtzeitbereitstellung des Fahrzeug-Befüllungsgrads, sollen Leistungen zur Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystem für Straßenbahnen und Busse im ÖPNV vergeben werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Trachenberger Str. 40
01129 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) beabsichtigen die Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystems für ÖPNV-Fahrzeuge. Zu diesem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) beabsichtigen die Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystems für ÖPNV-Fahrzeuge. Zu diesem Zweck soll für eine vorgegebene Anzahl von Bussen und Niederflurstraßenbahnen der DVB und DVS (Dresdner Verkehrsservice Gesellschaft) die Anzahl der im Fahrzeug befindlichen Fahrgäste und Zählobjekte erfasst und echtzeitnah an die RBL-Komponenten der DVB übergeben werden. Ferner sollen die Daten von Seiten des Leitrechnersystems für Mehrwertdienste der Fahrgastinformation, Disposition und Verkehrstechnik Anwendung finden.
In der Umsetzung unterliegt der Bieter keinem verbindlichen Lösungsansatz und ist in seinem technischen Vorschlag frei, solange das Funktionsziel unter Berücksichtigung der Anforderungen des Auftraggebers erreicht wird.
Die Projektumsetzung erfolgt in 2 Phasen. In einer vorgelagerten Testphase sind ausgewählte Fahrzeuge der DVB mit dem Besetztgraderfassungssystem bis zum 31.12.2020 auszustatten. Nachdem die Testphase erfolgreich abgeschlossen wurde, sind im Roll-Out alle Busse und Niederflurbahnen der DVB und DVS ohne Bestandsfahrgastzählsystem mit der technischen Lösung auszurüsten.
Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Zusammenhang insbesondere
— Hardwarelieferung und deren Einbau,
— Schulungen,
— Dokumentation,
— Systemservice (einschl. Ersatzteilversorgung etc.) und
— Weiterentwicklung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-21 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Entsprechend Nutzungszeitraum des Systems
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Ausrüstung für weitere Fahrzeuge,
— Weiterentwicklung des Systems nach Abnahme.” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Erklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a) Ich/wir erklären, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 123 und § 124 GWB genannten Bestimmungen verurteilt worden und unser Unternehmen gesetzestreu ist;
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern) ordnungsgemäß nachgekommen sind;
d) Ich/wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bieter/ausländisches Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind.
Formblatt zur Eigenerklärung ist Bestandteil zum Teilnahmewettbewerb.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen der erfolgreichen Realisierung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren zum Nachweis der fachlichen Eignung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen der erfolgreichen Realisierung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren zum Nachweis der fachlichen Eignung zum Besetztgraderfassungssystem, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar ist (Mindestanforderung).
Referenzbeschreibungen sind als Anlage unter Beachtung Mindestanforderung beizulegen und müssen folgendes enthalten:
— Beschreibung der umgesetzten Lösung zu in der Eigenerklärung zur Eignung benannten Referenzen
Inhalt der Referenzbeschreibungen (Umfang ca. 3 Seiten DIN A4)
— Systemschaubild,
— Systembeschreibung,
— mit wesentlichen Bauteile/ Komponenten sowie Schnittstellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nachweis der erfolgreichen Realisierung von mindestens zwei Projekten in den letzten 5 Jahren:
— zur Erfassung von Fahrgästen in Fahrzeugen des Personennah-...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nachweis der erfolgreichen Realisierung von mindestens zwei Projekten in den letzten 5 Jahren:
— zur Erfassung von Fahrgästen in Fahrzeugen des Personennah- und -fernverkehrs mit einer Erfassungsgenauigkeit von mindestens 90 % und
— einer Übertragung der Zähldaten an den Fahrzeugbordrechner innerhalb von 15 Sekunden oder an einen zentralen Datenserver innerhalb von 15 Minuten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen und Nachweise sowie die Einhaltung von Formalien;
(2) Prüfung, ob zwingende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen und Nachweise sowie die Einhaltung von Formalien;
(2) Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen;
(3) Prüfung der aufgestellten Mindestanforderungen / Mindeststandards an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheit für Vertragserfüllung i. H. v. 5 % des Auftragswertes
Sicherheit für Gewährleistung i. H. v. 3 % des Auftragswertes
Sicherheit für Anzahlung /...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheit für Vertragserfüllung i. H. v. 5 % des Auftragswertes
Sicherheit für Gewährleistung i. H. v. 3 % des Auftragswertes
Sicherheit für Anzahlung / Vorauszahlung durch Bürgschaft
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlung von Rechnungen innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto nach Rechnungseingang.
Anzahlungen / Vorauszahlungen nur nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlung von Rechnungen innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto nach Rechnungseingang.
Anzahlungen / Vorauszahlungen nur nach Vereinbarung des Auftragsgebers.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung ILO-Kernarbeitsnorm
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-29
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-31 📅
“Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen im weiteren Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ergänzen, zu spezifizieren oder...”
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen im weiteren Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ergänzen, zu spezifizieren oder abzuändern. Über etwaige Anpassungen der Unterlagen oder bereitgestellte Beantwortungen und Fragen oder sonstige zusätzliche Informationen hat sich der Bewerber bzw. Bieter eigenverantwortlich zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CDHF8
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
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Quelle: OJS 2019/S 211-518513 (2019-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-15) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 211-518513
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 30002382
Titel: Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystem für ÖPNV Fahrzeuge
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DILAX Intelcom GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2469057.81 💰
“Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen im weiteren Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ergänzen, zu spezifizieren oder...”
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen im weiteren Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ergänzen, zu spezifizieren oder abzuändern. Über etwaige Anpassungen der Unterlagen oder bereitgestellte Beantwortungen und Fragen oder sonstige zusätzliche Informationen hat sich der Bewerber bzw. Bieter eigenverantwortlich zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CDV34
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
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Quelle: OJS 2021/S 035-088349 (2021-02-15)