Zur Abwicklung der Leistungen gemäß des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II), kurz SGB II, sowie den Förderleistungen des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (III), kurz SGB III verwendet das KCA aktuell eine Fachsoftware. Das KCA hat sich zum Ziel gesetzt, die bisher eingesetzte Fachsoftware zu modernisieren und die Abwicklung der Geschäftsprozesse zu überarbeiten. Ein wesentlicher Treiber der Modernisierung ist die Einführung einer digitalen Akte und damit verbunden die Umstellung, auf papierlose Sachbearbeitung. Gleichzeitig will das KCA damit die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes und des Hessischen E-Government-Gesetzes erfüllen. Zusätzliche Notwendigkeiten entstehen durch neue Anforderungen der Anwender im KCA, der Klienten des KCA und aus der Zusammenarbeit mit dem kreiseigenen Bildungsträger AQA. Ziel der Ausschreibung ist, eine neue Fachsoftware für die Abwicklung der Prozesse und Leistungen aus dem SGB II sowie den Förderleistungen des SGB III zu beschaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einkauf und Implementierung einer neuen Fachsoftware SGB II für das Kommunale Jobcenter des Main-Kinzig-Kreises
KCA/GB-I/2019/01”
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Abwicklung der Leistungen gemäß des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II), kurz SGB II, sowie den Förderleistungen des Sozialgesetzbuches Drittes...”
Kurze Beschreibung
Zur Abwicklung der Leistungen gemäß des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II), kurz SGB II, sowie den Förderleistungen des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (III), kurz SGB III verwendet das KCA aktuell eine Fachsoftware. Das KCA hat sich zum Ziel gesetzt, die bisher eingesetzte Fachsoftware zu modernisieren und die Abwicklung der Geschäftsprozesse zu überarbeiten. Ein wesentlicher Treiber der Modernisierung ist die Einführung einer digitalen Akte und damit verbunden die Umstellung, auf papierlose Sachbearbeitung. Gleichzeitig will das KCA damit die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes und des Hessischen E-Government-Gesetzes erfüllen. Zusätzliche Notwendigkeiten entstehen durch neue Anforderungen der Anwender im KCA, der Klienten des KCA und aus der Zusammenarbeit mit dem kreiseigenen Bildungsträger AQA. Ziel der Ausschreibung ist, eine neue Fachsoftware für die Abwicklung der Prozesse und Leistungen aus dem SGB II sowie den Förderleistungen des SGB III zu beschaffen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 500 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gelnhausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Abwicklung der Leistungen gemäß des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende, kurz SGB II, sowie den...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Abwicklung der Leistungen gemäß des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende, kurz SGB II, sowie den Förderleistungen des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (III) -Arbeitsförderung, kurz SGB III, verwendet das KCA aktuell eine Fachsoftware. Das KCA hat sich zum Ziel gesetzt, die bisher eingesetzte Fachsoftware zu modernisieren und die Abwicklung der Geschäftsprozesse zu überarbeiten. Ein wesentlicher Treiber der Modernisierung ist die Einführung einer digitalen Akte und damit verbunden die Umstellung, auf papierlose Sachbearbeitung. Gleichzeitig will das KCA damit die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes und des Hessischen E-Government-Gesetzes erfüllen. Zusätzliche Notwendigkeiten entstehen durch neue Anforderungen der Anwender im KCA, der Klienten des KCA und aus der Zusammenarbeit mit dem kreiseigenen Bildungsträger AQA. Ziel der Ausschreibung ist, eine neue Fachsoftware für die Abwicklung der Prozesse und Leistungen aus dem SGB II sowie den Förderleistungen des SGB III zu beschaffen.
Der Beginn der Umsetzung des Projektes ist ab dem 2. Quartal 2020 geplant; das Projekt muss schnellst möglich abgeschlossen sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung der Pflege
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landesder Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landesder Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug).
— Eigenklärung zu Ausschlussgründen
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
–– für Sach- und Vermögensschäden bis zu 1 000 000 EUR je...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
–– für Sach- und Vermögensschäden bis zu 1 000 000 EUR je Schadensereignis,
–– für Personenschäden bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis oder.
— Vorlage Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Jahre,
— Bewertung der Eigenkapitalquote im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre, errechnet aus den Bilanzen oder Bilanzauszügen,
— Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis,
— Bewertung des Bonitätsindex Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel),
— Darstellung Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre,
— Bewertung Umsatzentwicklung in den letzten 3 Jahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Software durch den Hersteller autorisiert ist, sofern er nicht selbst Hersteller ist;
— Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Software durch den Hersteller autorisiert ist, sofern er nicht selbst Hersteller ist;
— Nachweis von insgesamt 2 Referenzen von Projekten für die Lieferung, Installation und Anpassung einer Fachsoftware sowie zugehöriger Dienstleistungen wie Migration, Schulung und Benutzersupport in vergleichbarer Größenordnung und Schwierigkeitsgrad in den vergangenen fünf Jahren;
— Bewertung der vorgelegten Referenzen;
— Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 2 Projektleitern für die Installation, Anpassung und ggf. Migration durch Vorlage von Skillprofilen und anderen geeigneten Nachweisen;
— Bewertung der beruflichen Befähigung von mindestens 2 Projektleitern für die Installation, Anpassung und ggf. Migration durch Vorlage von Skillprofilen und anderen geeigneten Nachweisen;
— Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 10 weiteren technischen/fachlichen Mitarbeitern für die Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit durch Vorlage von Skillprofilen und anderen geeigneten Nachweisen;
— Bewertung der beruflichen Befähigung von mindestens 10 weiteren technischen/fachlichen Mitarbeitern für die Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit durch Vorlage von Skillprofilen und anderen geeigneten Nachweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Regelungen des Vergabe- und Tariftreuegesetzes für öffentliche Aufträge in Hessen (HVTG) sind einzuhalten.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-17
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2019/S 180-438718 (2019-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Kommunales Center für Arbeit – Jobcenter – und Soziales Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises”
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Abwicklung der Leistungen gemäß des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende, kurz SGB II, sowie den...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Abwicklung der Leistungen gemäß des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende, kurz SGB II, sowie den Förderleistungen des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung, kurz SGB III, verwendet das KCA aktuell eine Fachsoftware. Das KCA hat sich zum Ziel gesetzt, die bisher eingesetzte Fachsoftware zu modernisieren und die Abwicklung der Geschäftsprozesse zu überarbeiten. Ein wesentlicher Treiber der Modernisierung ist die Einführung einer digitalen Akte und damit verbunden die Umstellung, auf papierlose Sachbearbeitung. Gleichzeitig will das KCA damit die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes und des Hessischen E-Government-Gesetzes erfüllen. Zusätzliche Notwendigkeiten entstehen durch neue Anforderungen der Anwender im KCA, der Klienten des KCA undaus der Zusammenarbeit mit dem kreiseigenen Bildungsträger AQA. Ziel der Ausschreibung ist, eine neue Fachsoftware für die Abwicklung der Prozesse und Leistungen aus dem SGB II sowie den Förderleistungen des SGB III zu beschaffen.
Der Beginn der Umsetzung des Projektes ist ab dem 2. Quartal 2020 geplant; das Projekt muss schnellst möglich abgeschlossen sein.
“„Aufhebung des Verfahrens aufgrund eines Beschlusses des OLG Frankfurt am Main.“” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 079-203464 (2021-04-20)