Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen anhand der Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag wie folgt bewerten:
— Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit dem zu vergebenen Auftrag,
— Darstellung des Servicekonzeptes,
— Produktportfolio/Produktbeschaffungskette.
1) Referenzen
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil er allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt hat. Bei der Bewertung der Referenzen werden dabei folgende Punkte besonders berücksichtigt:
— Vertrieb verschiedener firmenspezifischer Werbemittel (Produktvielfalt) über eigene Plattform des Referenzauftraggebers,
— Betreuung eines Großkunden, dabei wird insbesondere die Erfahrung mit der Betreuung eines Kunden aus dem Krankenhaussektor berücksichtigt,
— Betreuung eines Kunden mit Konzernstruktur und verschiedenen Standorten,
— Versorgung des Referenzauftraggebers über eigenes Sortiment des Bewerbers bzw. über Drittanbieter,
— Bereitstellung, Wartung und Aktualisierung der Plattform des Referenzauftraggebers,
— Umfang des geleisteten Kundenservice und Umfang des Serviceangebotes.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben in den Referenzblättern (1.06 Referenzbogen).
2) Servicekonzept
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ein Servicekonzept zur optimalen Kundenbetreuung vorweisen kann, das neben Eckdaten zur Erreichbarkeit und Zahlungsdaten auch konkrete Ausführungen zur Beschreibung des Serviceangebotes auch weitere Angaben zur speziellen Angeboten und Dienstleistungen enthält. Bei der Wertung werden dabei folgende Punkte besonders berücksichtigt:
— Definition und Zusammensetzung des angebotenen Servicekonzeptes gemäß Ziffer 1 - 3 des Formblatts 1.11_Servicekonzept,
— Deutschsprachiger Kundenservice,
— Erreichbarkeit der Ansprechpartner zu vorab festgelegten Zeiten und Gewährleistung einer Hotline,
— Klar definierte Ansprechpartner und Einhaltung von realistischen Reaktionszeiten.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben in dem Dokument „1.11_Servicekonzept“. Zum Inhalt des Servicekonzepts siehe Ziffer 2 der Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag.
3) Produktportfolio/Produktbeschaffungskette
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den geforderten Umfang des Produktportfolios vorhalten kann. Eine detaillierte Beschreibung der gesamten Produktpalette, inklusive der vorgehaltenen Themenwelten/Sortiment, des Bewerbers wird hierbei vorausgesetzt. Bei Produkten, die nicht im Portfolio des Bewerbers enthalten sind, wird eine nachvollziehbare, zeitnahe Beschaffungskette der gewünschten Produkte über Drittanbieter vorausgesetzt.
Bei der Bewertung werden folgende Aspekte besonders berücksichtigt:
— Fachkompetenz im Vertrieb verschiedener firmenspezifischer Werbemittel (Produktvielfalt) über kundeneigene Plattform,
— Regelmäßige Aktualisierung des Produktportfolios gemäß aktueller Tendenzen und neuer Zielgruppen,
— Nachvollziehbarkeit der Produktbeschaffungskette.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben in Ziffer 4.5 im Formblatt „1.05 Eigenerklärung zur Eignung“ sowie ggf. der vom Bewerber beigefügten Anlage.
Bewertung der 3 Auswahlkriterien mit 0-10 Punkten. Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.