Stadtverwaltung Freiburg
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.
— Los 1: „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West-Ostrichtung,
— Los 2: „Berliner Allee“ in Nord-Südrichtung,
— Los 3: „Friedrichstraße“ in Ost-Westrichtung,
— Los 4: „Zähringer Straße“ in Süd-Nordrichtung,
— Los 5: „Stefan-Meier-Straße“ in Süd-Nordrichtung,
— Los 6: „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung,
— Los 7: Standort „offen“,
— Los 8: Standort „offen“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose)
2019004440”
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦
Kurze Beschreibung:
“Stadtverwaltung Freiburg
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw....”
Kurze Beschreibung
Stadtverwaltung Freiburg
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.
— Los 1: „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West-Ostrichtung,
— Los 2: „Berliner Allee“ in Nord-Südrichtung,
— Los 3: „Friedrichstraße“ in Ost-Westrichtung,
— Los 4: „Zähringer Straße“ in Süd-Nordrichtung,
— Los 5: „Stefan-Meier-Straße“ in Süd-Nordrichtung,
— Los 6: „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung,
— Los 7: Standort „offen“,
— Los 8: Standort „offen“.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung u. Bau einer kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlage am Standort „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West-Ostrichtung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geschwindigkeitskontrollkameras📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Beschreibung der Beschaffung:
“Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-17 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung u. Bau einer kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlage am Standort „Berliner Allee“ in Nord-Südrichtung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Friedrichstraße“ in Ost-Westrichtung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Zähringer Straße“ in Süd-Nordrichtung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Stefan-Meier-Straße“ in Süd-Nordrichtung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „offen“ – Standort wird erst Mitte September festgelegt” Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft);
2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 233). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236);
3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234).
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird. Unabhängig davon sind von jedem Mitglied die Nachweise gemäß Ziffer (4) und (5) vorzulegen;
4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt 007 Stadt FR);
5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt FR);
8) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt FR (Nachweisliste UVgO/VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-15
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-15
11:00 📅
“Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung...”
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 8.10.2019, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 178-433000 (2019-09-12)
Ergänzende Angaben (2019-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Stadtverwaltung Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau...”
Kurze Beschreibung
Stadtverwaltung Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw. Einrichtung von zwei kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und drei in 2020.
Los 1: „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West – Ostrichtung
Los 2: „Berliner Allee“ in Nord – Südrichtung
Los 3: „Friedrichstraße“ in Ost – Westrichtung
Los 4: „Zähringer Straße“ in Süd – Nordrichtung
Los 5: „Stefan-Meier-Straße“ in Süd -– Nordrichtung
Los 6: „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung
Los 7: Standort „offen“
Los 8: Standort „offen“.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 178-433000
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-10-15 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-29 📅
Zeit: 11:40
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13.12.2019
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23.12.2019
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-10-15 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-29 📅
Zeit: 11:40
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung...”
Text
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 8.10.2019, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung...”
Text
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 22.10.2019, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Text
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Text
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 187-454737 (2019-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Stadtverwaltung Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg,
Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose),
Bau...”
Kurze Beschreibung
Stadtverwaltung Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg,
Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose),
Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.
– Los 1: „B31" in Höhe der Nägeleseestraße in West – Ostrichtung,
– Los 2: „Berliner Allee" in Nord – Südrichtung,
– Los 3: „Friedrichstraße" in Ost – Westrichtung,
– Los 4: „Zähringer Straße" in Süd – Nordrichtung,
– Los 5: „Stefan-Meier-Straße" in Süd – Nordrichtung,
– Los 6: „Schwarzwaldstraße" beiseitige Überwachung,
– Los 7: Standort „offen",
– Los 8: Standort „offen".
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung u. Bau einer kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlage am Standort „B31" in Höhe der Nägeleseestraße in West – Ostrichtung”
Titel:
“Lieferung u. Bau einer kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlage am Standort „Berliner Allee" in Nord – Südrichtung”
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Friedrichstraße" in Ost – Westrichtung”
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Zähringer Straße" in Süd – Nordrichtung”
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Stefan-Meier-Straße" in Süd – Nordrichtung”
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Schwarzwaldstraße" beiseitige Überwachung”
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „offen" – Standort wird erst Mitte September festgelegt”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 178-433000
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 500 023 726
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Lieferung u. Bau einer kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlage am Standort „B31“in Höhe der Nögeleseestraße in West — Ostrichtung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vitronic Dr. Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Lieferung u. Bau einer kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlage am Standort „Berliner Allee“ in Nord – Südrichtung” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Friedrichstraße“ in Ost „ Westrichtung” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Zähringer Straße“ in Süd – Nordrichtung” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Stefan-Meier-Straße“ in Süd – Nordrichtung” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel:
“Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „offen“ – Standort wird erst Mitte September festgelegt” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 247-608888 (2019-12-19)