Stadtverwaltung Freiburg Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020. — Los 1: „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West-Ostrichtung, — Los 2: „Berliner Allee“ in Nord-Südrichtung, — Los 3: „Friedrichstraße“ in Ost-Westrichtung, — Los 4: „Zähringer Straße“ in Süd-Nordrichtung, — Los 5: „Stefan-Meier-Straße“ in Süd-Nordrichtung, — Los 6: „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung, — Los 7: Standort „offen“, — Los 8: Standort „offen“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsüberwachungseinrichtung
Referenznummer: 2019004440
Kurze Beschreibung:
Stadtverwaltung Freiburg
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.
— Los 1: „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West-Ostrichtung,
— Los 2: „Berliner Allee“ in Nord-Südrichtung,
— Los 3: „Friedrichstraße“ in Ost-Westrichtung,
— Los 4: „Zähringer Straße“ in Süd-Nordrichtung,
— Los 5: „Stefan-Meier-Straße“ in Süd-Nordrichtung,
— Los 6: „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung,
— Los 7: Standort „offen“,
— Los 8: Standort „offen“.
Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.
— Los 1: „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West-Ostrichtung,
— Los 2: „Berliner Allee“ in Nord-Südrichtung,
— Los 3: „Friedrichstraße“ in Ost-Westrichtung,
— Los 4: „Zähringer Straße“ in Süd-Nordrichtung,
— Los 5: „Stefan-Meier-Straße“ in Süd-Nordrichtung,
— Los 6: „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung,
— Los 7: Standort „offen“,
— Los 8: Standort „offen“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Geschwindigkeitskontrollkameras📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-16 📅
Datum des Beginns: 2019-11-17 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 178-433000
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 8.10.2019, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 8.10.2019, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.
— Los 1: „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West-Ostrichtung,
— Los 2: „Berliner Allee“ in Nord-Südrichtung,
— Los 3: „Friedrichstraße“ in Ost-Westrichtung,
— Los 4: „Zähringer Straße“ in Süd-Nordrichtung,
— Los 5: „Stefan-Meier-Straße“ in Süd-Nordrichtung,
— Los 6: „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung,
— Los 7: Standort „offen“,
— Los 8: Standort „offen“.
Bezeichnung des Loses: Lieferung u. Bau einer kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlage am Standort „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West-Ostrichtung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.
Bezeichnung des Loses: Lieferung u. Bau einer kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlage am Standort „Berliner Allee“ in Nord-Südrichtung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.
Bezeichnung des Loses: Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Friedrichstraße“ in Ost-Westrichtung
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Zähringer Straße“ in Süd-Nordrichtung
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Stefan-Meier-Straße“ in Süd-Nordrichtung
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.
Bezeichnung des Loses: Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „offen“ – Standort wird erst Mitte September festgelegt
Losnummer: 7
8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft);
1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft);
2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 233). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236);
2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 233). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236);
3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234).
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird. Unabhängig davon sind von jedem Mitglied die Nachweise gemäß Ziffer (4) und (5) vorzulegen;
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird. Unabhängig davon sind von jedem Mitglied die Nachweise gemäß Ziffer (4) und (5) vorzulegen;
4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt 007 Stadt FR);
5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt FR);
8) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt FR (Nachweisliste UVgO/VgV).
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt FR (Nachweisliste UVgO/VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 8.10.2019, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2019/S 178-433000 (2019-09-12)
Ergänzende Angaben (2019-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stadtverwaltung Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw. Einrichtung von zwei kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und drei in 2020.
Los 1: „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West – Ostrichtung
Los 2: „Berliner Allee“ in Nord – Südrichtung
Los 3: „Friedrichstraße“ in Ost – Westrichtung
Los 4: „Zähringer Straße“ in Süd – Nordrichtung
Los 5: „Stefan-Meier-Straße“ in Süd -– Nordrichtung
Los 6: „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung
Los 7: Standort „offen“
Los 8: Standort „offen“.
Stadtverwaltung Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw. Einrichtung von zwei kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und drei in 2020.
Los 1: „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West – Ostrichtung
Los 2: „Berliner Allee“ in Nord – Südrichtung
Los 3: „Friedrichstraße“ in Ost – Westrichtung
Los 4: „Zähringer Straße“ in Süd – Nordrichtung
Los 5: „Stefan-Meier-Straße“ in Süd -– Nordrichtung
Los 6: „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung
Los 7: Standort „offen“
Los 8: Standort „offen“.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geschwindigkeitskontrollkameras📦
Stadtverwaltung Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw. Einrichtung von zwei kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und drei in 2020.
Stadtverwaltung Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose), Bau bzw. Einrichtung von zwei kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und drei in 2020.
Los 1: „B31“ in Höhe der Nägeleseestraße in West – Ostrichtung
Los 2: „Berliner Allee“ in Nord – Südrichtung
Los 3: „Friedrichstraße“ in Ost – Westrichtung
Los 4: „Zähringer Straße“ in Süd – Nordrichtung
Los 5: „Stefan-Meier-Straße“ in Süd -– Nordrichtung
Los 6: „Schwarzwaldstraße“ beiseitige Überwachung
Los 7: Standort „offen“
Los 8: Standort „offen“.
Quelle: OJS 2019/S 187-454737 (2019-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stadtverwaltung Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg,
Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose),
Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.
– Los 1: „B31" in Höhe der Nägeleseestraße in West – Ostrichtung,
– Los 2: „Berliner Allee" in Nord – Südrichtung,
– Los 3: „Friedrichstraße" in Ost – Westrichtung,
– Los 4: „Zähringer Straße" in Süd – Nordrichtung,
– Los 5: „Stefan-Meier-Straße" in Süd – Nordrichtung,
– Los 6: „Schwarzwaldstraße" beiseitige Überwachung,
– Los 7: Standort „offen",
– Los 8: Standort „offen".
Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose),
Bau bzw. Einrichtung von 2 kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlagen, 6 Geschwindigkeitsmessanlagen, davon 3 in 2019 und 3 in 2020.
– Los 1: „B31" in Höhe der Nägeleseestraße in West – Ostrichtung,
– Los 2: „Berliner Allee" in Nord – Südrichtung,
– Los 3: „Friedrichstraße" in Ost – Westrichtung,
– Los 4: „Zähringer Straße" in Süd – Nordrichtung,
– Los 5: „Stefan-Meier-Straße" in Süd – Nordrichtung,
– Los 6: „Schwarzwaldstraße" beiseitige Überwachung,
– Los 7: Standort „offen",
– Los 8: Standort „offen".
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Einrichtung von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (8 Lose),
– Los 1: „B31" in Höhe der Nägeleseestraße in West – Ostrichtung,
– Los 2: „Berliner Allee" in Nord – Südrichtung,
– Los 3: „Friedrichstraße" in Ost – Westrichtung,
– Los 4: „Zähringer Straße" in Süd – Nordrichtung,
– Los 5: „Stefan-Meier-Straße" in Süd – Nordrichtung,
– Los 6: „Schwarzwaldstraße" beiseitige Überwachung,
– Los 7: Standort „offen",
– Los 8: Standort „offen".
Bezeichnung des Loses: Lieferung u. Bau einer kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlage am Standort „B31" in Höhe der Nägeleseestraße in West – Ostrichtung
Lieferung u. Bau einer kombinierten Geschwindigkeits- u. Rotlichtüberwachnungsanlage am Standort „Berliner Allee" in Nord – Südrichtung
Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Friedrichstraße" in Ost – Westrichtung
Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Zähringer Straße" in Süd – Nordrichtung
Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Stefan-Meier-Straße" in Süd – Nordrichtung
Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „Schwarzwaldstraße" beiseitige Überwachung
Lieferung u. Bau einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort „offen" – Standort wird erst Mitte September festgelegt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Name: Vitronic Dr. Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.