Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), welche am Schadstoffmobil gemäß geltender Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Abgegeben werden können. Vom Auftragnehmer sind die an den Haltepunkten des Schadstoffmobils nach Maßgabe der geltenden AbfES angenommenen gefährlichen Abfälle zu befördern und zu entsorgen. Das Schadstoffmobil ist vom Auftragnehmer zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Landkreis Potsdam-Mittelmark
03-2019-EU”
Produkte/Dienstleistungen: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), welche am Schadstoffmobil gemäß geltender Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Abgegeben werden können. Vom Auftragnehmer sind die an den Haltepunkten des Schadstoffmobils nach Maßgabe der geltenden AbfES angenommenen gefährlichen Abfälle zu befördern und zu entsorgen. Das Schadstoffmobil ist vom Auftragnehmer zu stellen.
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Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), welche am Schadstoffmobil gemäß geltender Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Abgegeben werden können. Vom Auftragnehmer sind die an den Haltepunkten des Schadstoffmobils nach Maßgabe der geltenden AbfES angenommenen gefährlichen Abfälle zu befördern und zu entsorgen. Das Schadstoffmobil ist vom Auftragnehmer zu stellen.
Der Auftragnehmer erstellt für die 240 Haltepunkte im Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Tourenplan, welche für die verschiedenen Haltepunkte die jeweiligen, in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Standzeiten berücksichtigt. Jeweils eine Sammeltour ist im Zeitraum vom 1.3. bis 31.5. bzw. im Zeitraum vom 15.9. bis 30.11. zu planen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle von den Bürgern anzunehmen und zu entsorgen.
Voraussichtlich einmal im Jahr ist eine Sammeltour für Großgebinde durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Einmalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2024, die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist durch...”
Beschreibung der Verlängerungen
Einmalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2024, die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist durch den Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Leistungsende, also bis zum 30.6.2023, schriftlich anzuzeigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs, 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB (Formular 1),
— Nachweis über die Eintragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs, 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB (Formular 1),
— Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist (nicht älter als 6 Monate).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage 1),
— ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage 2).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-07
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BD990
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331/8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 067-157311 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), welche am Schadstoffmobil gemäß geltender Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Abgegeben werden können. Vom Auftragnehmer sind die an den Haltepunkten des Schadstoffmobils nach Maßgabe der geltenden AbfES angenommenen gefährlichen Abfälle zu befördern und zu entsorgen. Das Schadstoffmobil ist vom Auftragnehmer zu stellen.
Der Auftragnehmer erstellt für die 240 Haltepunkte im Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Tourenplan, welche für die verschiedenen Haltepunkte die jeweiligen, in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Standzeiten berücksichtigt. Jeweils eine Sammeltour ist im Zeitraum vom 1.3. bis 31.05. bzw. im Zeitraum vom 15.09. bis 30.11. zu planen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle von den Bürgern anzunehmen und zu entsorgen.
Voraussichtlich einmal im Jahr ist eine Sammeltour für Großgebinde durchzuführen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 067-157311
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 03-2019-EU
Titel:
“Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Landkreis Potsdam-Mittelmark”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis Industrie Service GmbH & Co.KG
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Unna🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰