Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), welche am Schadstoffmobil gemäß geltender Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark Abgegeben werden können. Vom Auftragnehmer sind die an den Haltepunkten des Schadstoffmobils nach Maßgabe der geltenden AbfES angenommenen gefährlichen Abfälle zu befördern und zu entsorgen. Das Schadstoffmobil ist vom Auftragnehmer zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Referenznummer: 03-2019-EU
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), welche am Schadstoffmobil gemäß geltender Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Abgegeben werden können. Vom Auftragnehmer sind die an den Haltepunkten des Schadstoffmobils nach Maßgabe der geltenden AbfES angenommenen gefährlichen Abfälle zu befördern und zu entsorgen. Das Schadstoffmobil ist vom Auftragnehmer zu stellen.
Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), welche am Schadstoffmobil gemäß geltender Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Abgegeben werden können. Vom Auftragnehmer sind die an den Haltepunkten des Schadstoffmobils nach Maßgabe der geltenden AbfES angenommenen gefährlichen Abfälle zu befördern und zu entsorgen. Das Schadstoffmobil ist vom Auftragnehmer zu stellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam-Mittelmark🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-04 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 067-157311
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BD990
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), welche am Schadstoffmobil gemäß geltender Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Leistungsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), welche am Schadstoffmobil gemäß geltender Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Abgegeben werden können. Vom Auftragnehmer sind die an den Haltepunkten des Schadstoffmobils nach Maßgabe der geltenden AbfES angenommenen gefährlichen Abfälle zu befördern und zu entsorgen. Das Schadstoffmobil ist vom Auftragnehmer zu stellen.
Der Auftragnehmer erstellt für die 240 Haltepunkte im Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Tourenplan, welche für die verschiedenen Haltepunkte die jeweiligen, in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Standzeiten berücksichtigt. Jeweils eine Sammeltour ist im Zeitraum vom 1.3. bis 31.5. bzw. im Zeitraum vom 15.9. bis 30.11. zu planen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle von den Bürgern anzunehmen und zu entsorgen.
Der Auftragnehmer erstellt für die 240 Haltepunkte im Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Tourenplan, welche für die verschiedenen Haltepunkte die jeweiligen, in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Standzeiten berücksichtigt. Jeweils eine Sammeltour ist im Zeitraum vom 1.3. bis 31.5. bzw. im Zeitraum vom 15.9. bis 30.11. zu planen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle von den Bürgern anzunehmen und zu entsorgen.
Voraussichtlich einmal im Jahr ist eine Sammeltour für Großgebinde durchzuführen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2024, die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist durch den Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Leistungsende, also bis zum 30.6.2023, schriftlich anzuzeigen.
Einmalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2024, die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist durch den Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Leistungsende, also bis zum 30.6.2023, schriftlich anzuzeigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs, 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB (Formular 1),
— Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist (nicht älter als 6 Monate).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage 1),
— ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage 2).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331/8661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 067-157311 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftragnehmer erstellt für die 240 Haltepunkte im Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Tourenplan, welche für die verschiedenen Haltepunkte die jeweiligen, in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Standzeiten berücksichtigt. Jeweils eine Sammeltour ist im Zeitraum vom 1.3. bis 31.05. bzw. im Zeitraum vom 15.09. bis 30.11. zu planen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle von den Bürgern anzunehmen und zu entsorgen.
Der Auftragnehmer erstellt für die 240 Haltepunkte im Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Tourenplan, welche für die verschiedenen Haltepunkte die jeweiligen, in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Standzeiten berücksichtigt. Jeweils eine Sammeltour ist im Zeitraum vom 1.3. bis 31.05. bzw. im Zeitraum vom 15.09. bis 30.11. zu planen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle von den Bürgern anzunehmen und zu entsorgen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-02 📅
Name: Remondis Industrie Service GmbH & Co.KG
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪 Unna🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2019/S 131-322427 (2019-07-09)