Einsatzbekleidung für die Bundespolizei bestehend aus jeweils 2 Stück Bekleidungsteilen, welche eine Festmenge von 725 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 750 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 75 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 50 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) umfasst. Weitere 2 175 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 2 250 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 225 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 150 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu), für die Jahre 2021 bis 2023 ohne Abnahemverpflichtung seitens des Auftragsgebers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Oberbekleidung
Referenznummer: B 17.10 - 4956/18/VV: 1
Kurze Beschreibung:
Einsatzbekleidung für die Bundespolizei bestehend aus jeweils 2 Stück Bekleidungsteilen, welche eine Festmenge von 725 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 750 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 75 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 50 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) umfasst.
Weitere 2 175 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 2 250 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 225 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 150 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu), für die Jahre 2021 bis 2023 ohne Abnahemverpflichtung seitens des Auftragsgebers.
Einsatzbekleidung für die Bundespolizei bestehend aus jeweils 2 Stück Bekleidungsteilen, welche eine Festmenge von 725 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 750 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 75 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 50 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) umfasst.
Weitere 2 175 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 2 250 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 225 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 150 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu), für die Jahre 2021 bis 2023 ohne Abnahemverpflichtung seitens des Auftragsgebers.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Oberbekleidung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hochtaunuskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de🌏
E-Mail: b17.10@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 22899610-2414📞
Fax: +49 2289910610-2414 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=294434🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de🌏
Einsatzbekleidung für die Bundespolizei bestehend aus jeweils 2 Stück Bekleidungsteilen, welche eine Festmenge von 725 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 750 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 75 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 50 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) umfasst.
Einsatzbekleidung für die Bundespolizei bestehend aus jeweils 2 Stück Bekleidungsteilen, welche eine Festmenge von 725 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 750 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 75 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 50 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) umfasst.
Weitere 2 175 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 2 250 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 225 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 150 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu), für die Jahre 2021 bis 2023 ohne Abnahemverpflichtung seitens des…
… Auftragsgebers.
… Auftragsgebers
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundespolizei VersL. Hundstadt – Zentraler Versand für Bekleidung
61279 Grävenwiesbach
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:31
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise einzureichen:
— Nachweise zu den verwendeten Materialien in Form von Prüfberichten von unabhängigen zertifizierten Prüfinstituten,
— Material-Datenblätter, Technische Datenblätter oder Werksprüfzertifikate des jeweiligen Herstellers.
Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster einzureichen:
1 Stück Einsatzanzug, blau, flammhemmend, mit Membran, allgemeinpolizeiliche Kräfte (AK) in Größe N – L bestehend aus Einsatzblouson und Einsatzhose.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zu den Vertragsbedingungen „Kernarbeitsnormen ILO“ auszufüllen und einzureichen.
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: OJS 2019/S 222-544037 (2019-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einsatzbekleidung für die Bundespolizei bestehend aus jeweils 2 Stück Bekleidungsteilen, welche eine Festmenge von 725 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 750 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 75 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 50 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) umfasst.
Weitere 2 175 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 2 250 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 225 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 150 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu), für die Jahre 2021 bis 2023 ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftragsgebers.
Einsatzbekleidung für die Bundespolizei bestehend aus jeweils 2 Stück Bekleidungsteilen, welche eine Festmenge von 725 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 750 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 75 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 50 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) umfasst.
Weitere 2 175 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 2 250 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 225 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 150 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu), für die Jahre 2021 bis 2023 ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftragsgebers.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Weitere 2 175 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 2 250 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 225 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 150 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu), für die Jahre 2021 bis 2023 ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftragsgebers.
Weitere 2 175 Stück Einsatzblouson, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) und 2 250 Stück Einsatzhosen, allgemeinpolizeilichen Kräften (AK) sowie 225 Stück Einsatzblouson, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) und 150 Stück Einsatzhosen, Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu), für die Jahre 2021 bis 2023 ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftragsgebers.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundespolizei VersL. Hundstadt - Zentraler Versand für Bekleidung-
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-12 📅
Name: Wattana GmbH
Postanschrift: Gewerbering 19
Postort: Hohenstein-Ernstthal
Postleitzahl: 09337
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 372377880-261📞
E-Mail: ina.koehler@wattana.de📧
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.