Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit High-Power Einwegbatterien, welche als Energiequelle für Cochlea-Implantate (CI) geeignet sind, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Folgende CI Batterien sollen als Kaufprodukte abgegeben werden und gehen in das Eigentum des Versicherten über:
High-Power Einwegbatterien Einseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien monaural: 8800990094 Beidseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien binaural: 8800990095
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einwegbatterien für Cochlea-Implantate
Produkte/Dienstleistungen: Batterien📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit High-Power Einwegbatterien, welche als Energiequelle für Cochlea-Implantate (CI) geeignet sind, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Folgende CI Batterien sollen als Kaufprodukte abgegeben werden und gehen in das Eigentum des Versicherten über:
High-Power Einwegbatterien Einseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien monaural: 8800990094 Beidseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien binaural: 8800990095
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Batterien📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit High-Power Einwegbatterien, welche als Energiequelle für Cochlea-Implantate (CI) geeignet sind, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Folgende CI Batterien sollen als Kaufprodukte abgegeben werden und gehen in das Eigentum des Versicherten über:
High-Power Einwegbatterien Einseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien monaural: 8800990094 Beidseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien binaural: 8800990095 Cochlea-Implantate sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Sie sind kein Bestandteil dieses Vertrages. Als Leistung gelten nur die Kosten, die im Zusammenhang mit den externen Bestandteilen des Cochlea-Implantats anfallen und nicht Bestandteil einer Krankenhausbehandlung bzw. ambulanter oder stationärer Rehabilitationsmaßnahme sind, wozu die Energiequelle in Form von Einwegbatterien gehören, die in diesem Vertrag geregelt sind.
Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gemäß der Anlage: „Mustervertrag“. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) unterzeichnete Eigenerklärungen gem. Anlage 05: „Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4, § 124 Abs.1GWB, § 19 MiLoG“;”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-06
10:00 📅
“Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht...”
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Es wird bundesweit mit bis zu zwei Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 2-Partnersystem). Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 Bieter.
Es gelten im Übrigen folgende Regelungen:
Ein Zuschlag auf das zweitplatzierte Angebot wird nur erteilt, wenn bezogen auf die Wertungssumme der Abstand zwischen dem erst- und dem zweitplatzierten Angebot die Schwelle von 15 % nicht überschreitet.
Vergabe der Einzelaufträge im 2-Partnersystem:
Die KKH wird den Versicherten ein freies Wahlrecht unter den Vertragspartnern einräumen und den Einzelauftrag jeweils dem Auftragnehmer erteilen, der vom Versicherten ausgewählt worden ist, vgl. § 33 Abs. 6 Satz 4 SGB V.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 003-002908 (2019-01-03)
Ergänzende Angaben (2019-01-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 003-002908
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: kommunikation
Alter Wert
Text:
“Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen” Neuer Wert
Text:
“Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch unter https://www.subreport.de/E69291122”
Quelle: OJS 2019/S 005-006840 (2019-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 511/28024999 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit High-Power Einwegbatterien, welche als Energiequelle für Cochlea-Implantate (CI) geeignet sind, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Folgende CI Batterien sollen als Kaufprodukte abgegeben werden und gehen in das Eigentum des Versicherten über:
High-Power Einwegbatterien Einseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien monaural: 8800990094 Beidseitige Versorgung,
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien binaural: 8800990095.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit High-Power Einwegbatterien, welche als Energiequelle für Cochlea-Implantate (CI) geeignet sind, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Folgende CI Batterien sollen als Kaufprodukte abgegeben werden und gehen in das Eigentum des Versicherten über:
High-Power Einwegbatterien Einseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien monaural: 8800990094 Beidseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien binaural: 8800990095 Cochlea-Implantate sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Sie sind kein Bestandteil dieses Vertrages. Als Leistung gelten nur die Kosten, die im Zusammenhang mit den externen Bestandteilen des Cochlea-Implantats anfallen und nicht Bestandteil einer Krankenhausbehandlung bzw. ambulanter oder stationärer Rehabilitationsmaßnahme sind, wozu die Energie-quelle in Form von Einwegbatterien gehören, die in diesem Vertrag geregelt sind.
Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gemäß der Anlage: „Mustervertrag“. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 003-002908
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Einwegbatterien für Cochlea-Implantate
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht...”
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Es wird bundesweit mit bis zu zwei Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 2-Partnersystem). Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 Bieter.
Es gelten im Übrigen folgende Regelungen:
Ein Zuschlag auf das zweitplatzierte Angebot wird nur erteilt, wenn bezogen auf die Wertungssumme der Abstand zwischen dem erst- und dem zweit platzierten Angebot die Schwelle von 15 % nicht überschreitet.
Vergabe der Einzelaufträge im 2-Partnersystem:
Die KKH wird den Versicherten ein freies Wahlrecht unter den Vertragspartnern einräumen und den Einzelauftrag jeweils dem Auftragnehmer erteilen, der vom Versicherten ausgewählt worden ist, vgl. § 33 Abs. 6 Satz 4 SGB V.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 052-119227 (2019-03-11)