Einwegbatterien für Cochlea-Implantate

KKH Kaufmännische Krankenkasse

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit High-Power Einwegbatterien, welche als Energiequelle für Cochlea-Implantate (CI) geeignet sind, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Folgende CI Batterien sollen als Kaufprodukte abgegeben werden und gehen in das Eigentum des Versicherten über:
High-Power Einwegbatterien Einseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien monaural: 8800990094 Beidseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien binaural: 8800990095

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-03 Auftragsbekanntmachung
2019-01-04 Ergänzende Angaben
2019-03-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Batterien
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit High-Power Einwegbatterien, welche als Energiequelle für Cochlea-Implantate (CI) geeignet sind, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Folgende CI Batterien sollen als Kaufprodukte abgegeben werden und gehen in das Eigentum des Versicherten über: High-Power Einwegbatterien Einseitige Versorgung: Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien monaural: 8800990094 Beidseitige Versorgung: Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien binaural: 8800990095
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Batterien 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Batterien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
Fax: +49 511/28022779 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E69291122 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 003-002908
ABl. S-Ausgabe: 3
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird bundesweit mit bis zu zwei Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 2-Partnersystem). Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 Bieter. Es gelten im Übrigen folgende Regelungen: Ein Zuschlag auf das zweitplatzierte Angebot wird nur erteilt, wenn bezogen auf die Wertungssumme der Abstand zwischen dem erst- und dem zweitplatzierten Angebot die Schwelle von 15 % nicht überschreitet. Vergabe der Einzelaufträge im 2-Partnersystem: Die KKH wird den Versicherten ein freies Wahlrecht unter den Vertragspartnern einräumen und den Einzelauftrag jeweils dem Auftragnehmer erteilen, der vom Versicherten ausgewählt worden ist, vgl. § 33 Abs. 6 Satz 4 SGB V.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit High-Power Einwegbatterien, welche als Energiequelle für Cochlea-Implantate (CI) geeignet sind, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
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Folgende CI Batterien sollen als Kaufprodukte abgegeben werden und gehen in das Eigentum des Versicherten über:
High-Power Einwegbatterien Einseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien monaural: 8800990094 Beidseitige Versorgung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien binaural: 8800990095
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien binaural: 8800990095 Cochlea-Implantate sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Sie sind kein Bestandteil dieses Vertrages. Als Leistung gelten nur die Kosten, die im Zusammenhang mit den externen Bestandteilen des Cochlea-Implantats anfallen und nicht Bestandteil einer Krankenhausbehandlung bzw. ambulanter oder stationärer Rehabilitationsmaßnahme sind, wozu die Energiequelle in Form von Einwegbatterien gehören, die in diesem Vertrag geregelt sind.
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Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gemäß der Anlage: „Mustervertrag“. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) unterzeichnete Eigenerklärungen gem. Anlage 05: „Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4, § 124 Abs.1GWB, § 19 MiLoG“;

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69291122 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Es wird bundesweit mit bis zu zwei Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 2-Partnersystem). Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 Bieter.
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Es gelten im Übrigen folgende Regelungen:
Ein Zuschlag auf das zweitplatzierte Angebot wird nur erteilt, wenn bezogen auf die Wertungssumme der Abstand zwischen dem erst- und dem zweitplatzierten Angebot die Schwelle von 15 % nicht überschreitet.
Vergabe der Einzelaufträge im 2-Partnersystem:
Die KKH wird den Versicherten ein freies Wahlrecht unter den Vertragspartnern einräumen und den Einzelauftrag jeweils dem Auftragnehmer erteilen, der vom Versicherten ausgewählt worden ist, vgl. § 33 Abs. 6 Satz 4 SGB V.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 003-002908 (2019-01-03)
Ergänzende Angaben (2019-01-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 005-006840
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 003-002908
ABl. S-Ausgabe: 5
Quelle: OJS 2019/S 005-006840 (2019-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit High-Power Einwegbatterien, welche als Energiequelle für Cochlea-Implantate (CI) geeignet sind, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Folgende CI Batterien sollen als Kaufprodukte abgegeben werden und gehen in das Eigentum des Versicherten über: High-Power Einwegbatterien Einseitige Versorgung: Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien monaural: 8800990094 Beidseitige Versorgung, Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien binaural: 8800990095.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 511/28024999 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 052-119227
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird bundesweit mit bis zu zwei Bietern ein Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen, sofern eine ausreichende große Zahl von Bietern die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (sog. 2-Partnersystem). Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 Bieter. Es gelten im Übrigen folgende Regelungen: Ein Zuschlag auf das zweitplatzierte Angebot wird nur erteilt, wenn bezogen auf die Wertungssumme der Abstand zwischen dem erst- und dem zweit platzierten Angebot die Schwelle von 15 % nicht überschreitet. Vergabe der Einzelaufträge im 2-Partnersystem: Die KKH wird den Versicherten ein freies Wahlrecht unter den Vertragspartnern einräumen und den Einzelauftrag jeweils dem Auftragnehmer erteilen, der vom Versicherten ausgewählt worden ist, vgl. § 33 Abs. 6 Satz 4 SGB V.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien monaural: 8800990094 Beidseitige Versorgung,
Pseudo-Hilfsmittelpositionsnummer CI Batterien binaural:
8800990095.
8800990095 Cochlea-Implantate sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Sie sind kein Bestandteil dieses Vertrages. Als Leistung gelten nur die Kosten, die im Zusammenhang mit den externen Bestandteilen des Cochlea-Implantats anfallen und nicht Bestandteil einer Krankenhausbehandlung bzw. ambulanter oder stationärer Rehabilitationsmaßnahme sind, wozu die Energie-quelle in Form von Einwegbatterien gehören, die in diesem Vertrag geregelt sind.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien gem. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ein Zuschlag auf das zweitplatzierte Angebot wird nur erteilt, wenn bezogen auf die Wertungssumme der Abstand zwischen dem erst- und dem zweit platzierten Angebot die Schwelle von 15 % nicht überschreitet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 052-119227 (2019-03-11)