Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Anlage 1 — Eigenerklärung, mit folgendem Inhalt:
Ich/Wir erkläre(n), dass
— mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n),
— gegen mich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen,
— mein/unser Unternehmen nicht
a) bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
b) zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
c) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in frage gestellt wird.
2) Anlage 2 — geforderte Nachweise, mit folgendem Inhalt:
— Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen mit der Einreichung des Angebots einen bevollmächtigten alleinigen Vertreter für das Vergabeverfahren benennen. Die von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht ist im Original mit dem Angebot vorzulegen,
— der Bieter hat den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Angabe von Geschäftsberichten oder vergleichbaren Dokumenten der letzten 3 Jahre zu führen. Mindestvoraussetzung ist eine Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem für diese Leistung verantwortlichen Bereich,
— der Bieter hat spätestens bis zur Zuschlagserteilung den Nachweis zu führen, dass er über eine Versicherungsdeckung bei Schäden (Betriebshaftpflicht) über eine Mindestsumme von 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie über 50 000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Mit Abgabe des Angebotes weist der Bieter eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mittels Erklärung der Versicherung für den aktuellen Zeitraum oder eines vergleichbaren Nachweises nach. Der endgültige Nachweis einer Versicherung mit den vorgenannten Versicherungssummen ist auf Anforderung durch den Auftraggeber mittels einer Beitragszahlungsbestätigung des Versicherungsgebers für den aktuellen Versicherungszeitraum zu erbringen.