Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einzellinien Zeller Land
Vergabe 2019-COC
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Öffentliche Nahverkehrsleistung im Landkreis Cochem-Zell im Bus- und ALF-Verkehr.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Cochem-Zell🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Cochem-Zell
Beschreibung der Beschaffung:
“Einzellinien Zeller Land mit den Linien:
720 Traben-Trarbach – Zell – Bullay,
721 Barl – Zell – Bullay,
727 Lutzerath – Bad Bertrich – Bullay (– Kaimt) [ab...”
Beschreibung der Beschaffung
Einzellinien Zeller Land mit den Linien:
720 Traben-Trarbach – Zell – Bullay,
721 Barl – Zell – Bullay,
727 Lutzerath – Bad Bertrich – Bullay (– Kaimt) [ab 1.1.2020],
729 Neef – Bullay - Kaimt.
Die Leistungen können im Grundangebot fahrplanmäßig mit 12 Fahrzeugen (10 Standardbusse Kategorie 2, 2 Gelenkbusse Kategorie 2; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 633 515 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 22 186 Fahrplanstunden Bus p. a. erbracht werden. Bis 31.12.2019 entfällt die Verkehrsleistung der Linie 727. Bis dahin können die Leistungen im Grundangebot fahrplanmäßig mit 10 Fahrzeugen (8 Standardbusse Kategorie 2, 2 Gelenkbusse Kategorie 2; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 504 333 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 17 932 Fahrplanstunden Bus p.a. erbracht werden.
Die gesondert abzurechnenden ALF-Leistungen abends und am Wochenende betragen gerundete maximale Besetzkilometer ALF lt. Fahrplan 35 735 p.a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 7 147 p.a.
Die optionalen Wochenendverkehrsleistungen auf der Linie 727 können fahrplanmäßig in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 37 875 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 1 299 Fahrplanstunden Bus p. a. erbracht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 39
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optionaler Wochenendverkehrsleistungen auf der Linie 727, vgl. Ziffer II.2.4)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— „Mustererklärung 2“ nach § 4 Abs. 3 und „Mustererklärung 3“ nach § 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— „Mustererklärung 2“ nach § 4 Abs. 3 und „Mustererklärung 3“ nach § 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des LTTG vom 8.3.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage E1 und E2 zum Angebotsschreiben, die Vordrucke sind zu verwenden,
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 10.2.2019,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 10.2.2019,
— gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung). Hierzu ist die Personalkostenkalkulation zu erläutern. Es sind somit die angesetzten Personalstunden der einer Tariftreueverpflichtung unterliegenden Personale, getrennt nach deren Tätigkeiten (insbesondere Fahrpersonale und andere Personale), darzulegen. Es ist zu erläutern, dass diese Personalstunden nach dem Betriebskonzept des Bieters ausreichen, um die vertragsgegenständliche Leistung einschließlich Leerfahrten etc. erbringen zu können. Die Jahresarbeitszeit muss bei Einhaltung der Tarifverpflichtung durch die im Angebot enthaltenen Beträge finanziert werden können; eine etwaige Finanzierung aus anderen Quellen ist zu erläutern. Die Kosten für mindestens nach MiLoG zu vergütende Personale sind zur Plausibilisierung des Gesamtbetrages gesondert darzustellen,
— Hinweis: zur Eignungsleihe vgl. Ziffer VI.3).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/Fernbus-/Schienenersatz-/Bedarfs-/Mietbus-/Berufs-/Markt-/Theater-/Reise-/Verkehre,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/Fernbus-/Schienenersatz-/Bedarfs-/Mietbus-/Berufs-/Markt-/Theater-/Reise-/Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/Werks-/Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (öffentlicher Personennahverkehr) (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d. h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
— Hinweis: zur Eignungsleihe vgl. Ziffer VI.3).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 234-487044
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-10
10:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Bieter zugelassen.
“— Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende...”
— Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden. Die Hinweise auf Seite 1 ff. der Anlage F zum Unterschriftenerfordernis sind zu beachten),
— Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung gemäß Ziffer 3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“
— Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— es wird eine Personalübernahme angeordnet. Nähere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten,
— Sachdienliche Fragen und die Auskünfte werden allen Bewerbern anonymisiert in Textform unter dem nach Registrierung und gesonderter Anforderung über das Vergabeportal mitgeteilten Link zur Verfügung gestellt. Die Bewerber müssen sich eigeninitiativ und fortlaufend über die Einstellung von Bieterinformationen informieren,
— zur Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vordrucke zu verwenden,
— Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen.
Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
Für den Fall einer Eignungsleihe hinsichtlich des Nachweises „Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen“ hat das andere Unternehmen eine Kopie der Anlage D zum Angebotsschreiben zu verwenden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen.
Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: http://www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: http://www.mwvlw.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 070-165420 (2019-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einzellinien Zeller Land
2019-COC
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Einzellinien Zeller Land mit den Linien:
— 720 Traben-Trarbach – Zell – Bullay,
— 721 Barl – Zell – Bullay,
— 727 Lutzerath – Bad Bertrich – Bullay (–...”
Beschreibung der Beschaffung
Einzellinien Zeller Land mit den Linien:
— 720 Traben-Trarbach – Zell – Bullay,
— 721 Barl – Zell – Bullay,
— 727 Lutzerath – Bad Bertrich – Bullay (– Kaimt) [ab 1.1.2020],
— 729 Neef – Bullay – Kaimt.
Die Leistungen können im Grundangebot fahrplanmäßig mit 12 Fahrzeugen (10 Standardbusse Kategorie 2, 2 Gelenkbusse Kategorie 2) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 633 515 Nutzwagenkilometern Bus p. a. sowie gerundeten 22 186 Fahrplanstunden Bus p. a. erbracht werden. Bis 31.12.2019 entfällt die Verkehrsleistung der Linie 727. Bis dahin können die Leistungen im Grundangebot fahrplanmäßig mit 10 Fahrzeugen (8 Standardbusse Kategorie 2, 2 Gelenkbusse Kategorie 2) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 504 333 Nutzwagenkilometern Bus p. a. sowie gerundeten 17 932 Fahrplanstunden Bus p. a. erbracht werden.
Die gesondert abzurechnenden ALF-Leistungen abends und am Wochenende betragen gerundete maximale Besetzkilometer ALF lt. Fahrplan 35 735 p. a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 7 147 p. a..
Die optionalen Wochenendverkehrsleistungen auf der Linie 727 können fahrplanmäßig in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 37 875 Nutzwagenkilometern Bus p. a. sowie gerundeten 1 299 Fahrplanstunden Bus p. a. erbracht werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Optionale Wochenendverkehrsleistungen auf der Linie 727.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 070-165420
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Quelle: OJS 2019/S 150-370552 (2019-08-01)