Der Targetbereich des Super-FRS der „Facility the Facility for Antiproton and Ion Research" (FAIR) in Darmstadt benötigt eine große Menge Eisenabschirmung zum Zweck des Strahlenschutzes. Die Gesamtmasse beträgt dann etwa 2 575 t. Das Material ist GJL-250 oder ähnlich. Die Form der Blöcke ist ein Quader mit abgerundeter Frontseite und inverser Krümmung auf der Rückseite, so dass sie mit minimalen Spalten entlang einer gebogenen Kontur aufgestellt werden können. Die Blöcke sollen zum Schutz vor Korrosion angestrichen werden, aber erfordern keine weitere Oberflächenbehandlung. Später werden weitere Eisenplatten aufgelegt um die Strahlführung zwischen den Seitenwänden abzudecken. Aber ansonsten bestehen keine Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften der Blöcke. Der Auftrag umfasst Herstellung, zwischenzeitliche Lagerung und Lieferung. Die Installation wird von FAIR erledigt. Alle Teile sollen bis Dezember 2021 geliefert sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gusseisenerzeugnisse
Referenznummer: 32/50060961FAIR
Kurze Beschreibung:
Der Targetbereich des Super-FRS der „Facility the Facility for Antiproton and Ion Research" (FAIR) in Darmstadt benötigt eine große Menge Eisenabschirmung zum Zweck des Strahlenschutzes. Die Gesamtmasse beträgt dann etwa 2 575 t. Das Material ist GJL-250 oder ähnlich.
Die Form der Blöcke ist ein Quader mit abgerundeter Frontseite und inverser Krümmung auf der Rückseite, so dass sie mit minimalen Spalten entlang einer gebogenen Kontur aufgestellt werden können.
Die Blöcke sollen zum Schutz vor Korrosion angestrichen werden, aber erfordern keine weitere Oberflächenbehandlung.
Später werden weitere Eisenplatten aufgelegt um die Strahlführung zwischen den Seitenwänden abzudecken. Aber ansonsten bestehen keine Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften der Blöcke.
Der Auftrag umfasst Herstellung, zwischenzeitliche Lagerung und Lieferung. Die Installation wird von FAIR erledigt. Alle Teile sollen bis Dezember 2021 geliefert sein.
Der Targetbereich des Super-FRS der „Facility the Facility for Antiproton and Ion Research" (FAIR) in Darmstadt benötigt eine große Menge Eisenabschirmung zum Zweck des Strahlenschutzes. Die Gesamtmasse beträgt dann etwa 2 575 t. Das Material ist GJL-250 oder ähnlich.
Die Form der Blöcke ist ein Quader mit abgerundeter Frontseite und inverser Krümmung auf der Rückseite, so dass sie mit minimalen Spalten entlang einer gebogenen Kontur aufgestellt werden können.
Die Blöcke sollen zum Schutz vor Korrosion angestrichen werden, aber erfordern keine weitere Oberflächenbehandlung.
Später werden weitere Eisenplatten aufgelegt um die Strahlführung zwischen den Seitenwänden abzudecken. Aber ansonsten bestehen keine Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften der Blöcke.
Der Auftrag umfasst Herstellung, zwischenzeitliche Lagerung und Lieferung. Die Installation wird von FAIR erledigt. Alle Teile sollen bis Dezember 2021 geliefert sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gusseisenerzeugnisse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
FAIR wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s. u.) bewerten. FAIR behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
FAIR behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung/Zuschlagskriterien werden veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDJR
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
FAIR wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s. u.) bewerten. FAIR behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
FAIR behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung/Zuschlagskriterien werden veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDJR
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Targetbereich des Super-FRS der „Facility the Facility for Antiproton and Ion Research" (FAIR) in Darmstadt benötigt eine große Menge Eisenabschirmung zum Zweck des Strahlenschutzes. Die Gesamtmasse beträgt dann etwa 2 575 t. Das Material ist GJL-250 oder ähnlich.
Der Targetbereich des Super-FRS der „Facility the Facility for Antiproton and Ion Research" (FAIR) in Darmstadt benötigt eine große Menge Eisenabschirmung zum Zweck des Strahlenschutzes. Die Gesamtmasse beträgt dann etwa 2 575 t. Das Material ist GJL-250 oder ähnlich.
Die Form der Blöcke ist ein Quader mit abgerundeter Frontseite und inverser Krümmung auf der Rückseite, so dass sie mit minimalen Spalten entlang einer gebogenen Kontur aufgestellt werden können.
Die Blöcke sollen zum Schutz vor Korrosion angestrichen werden, aber erfordern keine weitere Oberflächenbehandlung.
Später werden weitere Eisenplatten aufgelegt um die Strahlführung zwischen den Seitenwänden abzudecken. Aber ansonsten bestehen keine Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften der Blöcke.
Der Auftrag umfasst Herstellung, zwischenzeitliche Lagerung und Lieferung. Die Installation wird von FAIR erledigt. Alle Teile sollen bis Dezember 2021 geliefert sein.
— 86 Stück Shielding block type V1 à 23,5 t,
— 2 Stück Shielding block type V1 A à 13 t,
— 2 Stück Shielding block type V1 B à 23 t,
— 40 Stück Shielding block type V2 à 11,7 t,
— 2 Stück Shielding block type V2 A à 5,2 t,
— 1 Stück Shielding block type V3 à 30,1 t,
— 1 Stück Shielding block type V4 à 23 t.
Dauer: 22 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
FAIR wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s. u.) bewerten. FAIR behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen FAIR verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. FAIR wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
FAIR behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung/Zuschlagskriterien werden veröffentlicht.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet. Diese Gewichtung/Zuschlagskriterien werden veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDJR
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Aufgrund einer Zeichnungsbegrenzung des System kann an dieser Stelle nicht die gesamte Rechtsbehelfsbelehrung wiedergegeben werden. Wir verweisen ausdrücklich auf die Bewerbungsbedingungen.
Quelle: OJS 2019/S 165-404317 (2019-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Targetbereich des Super-FRS der „Facility the Facility for Antiproton and Ion Research“ (FAIR) in Darmstadt benötigt eine große Menge Eisenabschirmung zum Zweck des Strahlenschutzes. Die Gesamtmasse beträgt dann etwa 2 575 t. Das Material ist GJL-250 oder ähnlich.
Die Form der Blöcke ist ein Quader mit abgerundeter Frontseite und inverser Krümmung auf der Rückseite, so dass sie mit minimalen Spalten entlang einer gebogenen Kontur aufgestellt werden können.
Die Blöcke sollen zum Schutz vor Korrosion angestrichen werden, aber erfordern keine weitere Oberflächenbehandlung.
Später werden weitere Eisenplatten aufgelegt um die Strahlführung zwischen den Seitenwänden abzudecken. Aber ansonsten bestehen keine Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften der Blöcke.
Der Auftrag umfasst Herstellung, zwischenzeitliche Lagerung und Lieferung. Die Installation wird von FAIR erledigt. Alle Teile sollen bis Dezember 2021 geliefert sein.
Der Targetbereich des Super-FRS der „Facility the Facility for Antiproton and Ion Research“ (FAIR) in Darmstadt benötigt eine große Menge Eisenabschirmung zum Zweck des Strahlenschutzes. Die Gesamtmasse beträgt dann etwa 2 575 t. Das Material ist GJL-250 oder ähnlich.
Die Form der Blöcke ist ein Quader mit abgerundeter Frontseite und inverser Krümmung auf der Rückseite, so dass sie mit minimalen Spalten entlang einer gebogenen Kontur aufgestellt werden können.
Die Blöcke sollen zum Schutz vor Korrosion angestrichen werden, aber erfordern keine weitere Oberflächenbehandlung.
Später werden weitere Eisenplatten aufgelegt um die Strahlführung zwischen den Seitenwänden abzudecken. Aber ansonsten bestehen keine Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften der Blöcke.
Der Auftrag umfasst Herstellung, zwischenzeitliche Lagerung und Lieferung. Die Installation wird von FAIR erledigt. Alle Teile sollen bis Dezember 2021 geliefert sein.
Gesamtwert des Auftrags: 2 739 848 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Targetbereich des Super-FRS der „Facility the Facility for Antiproton and Ion Research“ (FAIR) in Darmstadt benötigt eine große Menge Eisenabschirmung zum Zweck des Strahlenschutzes. Die Gesamtmasse beträgt dann etwa 2 575 t. Das Material ist GJL-250 oder ähnlich.
Der Targetbereich des Super-FRS der „Facility the Facility for Antiproton and Ion Research“ (FAIR) in Darmstadt benötigt eine große Menge Eisenabschirmung zum Zweck des Strahlenschutzes. Die Gesamtmasse beträgt dann etwa 2 575 t. Das Material ist GJL-250 oder ähnlich.
— 86 Stück Shielding block type V1 à 23,5 t;
— 2 Stück Shielding block type V1 A à 13 t;
— 2 Stück Shielding block type V1 B à 23 t;
— 40 Stück Shielding block type V2 à 11,7 t;
— 2 Stück Shielding block type V2 A à 5,2 t;
— 1 Stück Shielding block type V3 à 30,1 t;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-31 📅
Name: Walzengießerei Coswig GmbH
Postanschrift: Grenzstraße 1
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01640
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wgc@walze-coswig.de📧
Land: Meißen🏙️
Internetadresse: http://www.walze-coswig.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 2 739 848 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sabine Zimmermann
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,