1. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern:
1.1. Planungsleiter Umwelt:
Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet Umweltplanung
Mindestens 3 Referenzprojekte welche die Erstellung von Umweltplanungen und Umweltgutachten mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
— Umweltverträglichkeitsstudie/Umweltbericht,
— Fachbeitrag Artenschutz,
— Kartierleistungen.
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in der Vorplanung und Genehmigungsplanung – Teil Umwelt bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Als Referenz werden nur Projekte mit einem Wertumfang der Umweltplanung von mindestens 0,25 Mio EUR netto anerkannt, die in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungen zum Inhalt hatten.
Als Leiter Umweltplanung gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul-/Hochschulabschluss Fachrichtung Ökologie und Umweltplanung:
— Oder z. B. (Dipl.-) Ing. für Landschaftsplanung,
— oder z. B. (Dipl.-) Ing. für Landespflege,
— oder z. B. (Dipl.-) Landschaftsarchitekt,
— oder z. B. (Dipl.-) Geograph,
— oder z. B. (Dipl.-) Ing. für Geoökologie oder z. B. (Dipl.-) Biologe.
Und/oder einer Promotion zu einem Thema der Umweltplanung.
1.2 Planer/Fachplaner:
Ingenieur mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung von Umweltplanungen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Die Berufserfahrung ist über eine Referenzliste mit mindestens 2 Projekten nachzuweisen. Als Referenz werden nur Projekte mit einem Wertumfang der Umweltplanung von mindestens 0,10 Mio EUR netto anerkannt, die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungen, zum Inhalt hatten.
Als Planer/Fachplaner Umweltplanung gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet.
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: (
https://bieterportal.noncd.db.de/portal) heruntergeladen werden kann.