Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausschlusskriterium (AK) | Bewertungskriterium (BK)
(BK) Geben Sie (gem. § 46 Absatz 3 VgV) mindestens 3 Referenzen aus den letzten fünf Jahren aus dem Bereich Bundesverwaltung mit Bezug zum Leistungsgegenstand (vgl. Kapitel 3 des Leitfadens) an.
Verwenden Sie dazu jeweils die Anlage „09_Referenzen" (10 Hauptpunkte und 7 Unterpunkte).
Bitte fügen Sie pro Referenz neben der Anlage max. 5 Seiten DIN A4 bei.
Jede der 3 Referenzen wird wie folgt bewertet und mit einer Gewichtungspunktzahl von 10 multipliziert:
0 Punkte:
Es liegen keine Angaben vor. oder
Das Ende des Leistungszeitraums der Referenz liegt mehr als 5 Jahre zurück. oder
Die in der Anlage „09_Referenzen" geforderten Angaben sind lückenhaft oder nicht nachvollziehbar dargelegt.
1 Punkt:
Alle in der Anlage „09_Referenzen" geforderten Angaben sind komplett und nachvollziehbar dargelegt.
2 Punkte:
Die Voraussetzungen zum Erreichen eines Bewertungspunktes sind erfüllt. und
Die Ausführungen zu Herausforderungen, Problemen und deren Lösungsansätze sind verständlich dargelegt und entsprechen im Wesentlichem dem Leistungsgegenstand dieses Verfahrens.
3 Punkte:
Die Voraussetzungen zum Erreichen von 2 Bewertungspunkten sind erfüllt. und
Die Referenz bezieht sich auf ein an den Leistungsgegenstand angelehntes Projekt in der Größenordnung 500.000 bis 2 Mio. Antragsbearbeitungen pro Jahr im Bereich Krankenversicherung/Beihilfe der öffentlichen Verwaltung.
(AK) Sichern Sie zu, dass Sie für die in der Anlage „38_Rollen_und_Kompetenzen" aufgeführten Rollen geeignetes und qualifiziertes Personal mit den geforderten Kompetenzen bereitstellen werden. Füllen Sie hierzu das Formblatt „Eigenerklaerung_Kompetenzen_und_Rollen" aus.
Erwartungshorizont (EH): Das Formblatt, das alle in der bezeichneten Anlage aufgeführten Rollen mit den darin geforderten Kompetenzen bereitgestellt werden können, liegt vor.
(BK) Stellen Sie die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren je Jahr dar (2016, 2017, 2018).
Im Falle von Bewerbergemeinschaften (Eignungsleihe/Unteraufträge) geben Sie die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen differenziert nach den beteiligten Unternehmen an. (§ 46 Abs. (3) VgV Punkt 8)
Das Kriterium wird wie folgt bewertet und mit einer Gewichtungspunktzahl von 10 multipliziert:
0 Punkte:
Es liegen keine Angaben vor. oder
Die Anzahl der Mitarbeiter liegt unter 50. oder
Die Angaben beziehen sich nicht auf den geforderten Zeitraum. oder
Die Angaben sind nicht vollständig.
1 Punkt:
Die Anzahl der Mitarbeiter liegt zwischen 50 und 99.
2 Punkte:
Die Anzahl der Mitarbeiter liegt zwischen 100 und 150.
3 Punkte:
Die Anzahl der Mitarbeiter liegt über 150.
(AK) Sichern Sie zu, dass alle Beschäftigten inkl. Vertretung, die für die Ausführung der Leistung vorgesehen werden, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mind. CEFR Stufe C1).
Erwartungshorizont (EH): Die Zusage liegt vor.
(AK) Bestätigen Sie, dass sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsüberprüfung (Ü1/Ü2) und/oder Ihr Unternehmen einer Geheimschutzbetreuung unterzieht, wenn nach Zuschlag das Erfordernis besteht.
Erwartungshorizont (EH): Die Bestätigung liegt vor.
(AK) Bitte bestätigen Sie, dass Sie die Beschäftigten für die benannten Rollen für das ausgeschriebene Projekt im Rahmen des ersten Einzelabrufes (Werkvertrag) kontinuierlich eingesetzt werden, abgesehen von Fällen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Änderungen des Projektteams bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Auftraggeberin und müssen vergleichbar sein. Die Änderungen sind mind. 2 Wochen im Voraus anzuzeigen und zu begründen.
Erwartungshorizont (EH): Die Bestätigung liegt vor.
Weitere Eignungskriterien entnehmen Sie bitte VI.3)