Lieferung von elektronische Fahrtenbüchern, sowie der dafür notwendigen Dienstleistungen, Hardware und Softwareanwendungen, für die Verwendung in PKW und Nutzfahrzeugen der Deutschen Bahn AG – auf Basis einer monatlichen Nutzungspauschale.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Elektronisches Fahrtenbuch für die Verwendung in PKW und Nutzfahrzeugen
19DFP41744”
Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektronische Fahrtenbüchern, sowie der dafür notwendigen Dienstleistungen, Hardware und Softwareanwendungen, für die Verwendung in PKW und...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektronische Fahrtenbüchern, sowie der dafür notwendigen Dienstleistungen, Hardware und Softwareanwendungen, für die Verwendung in PKW und Nutzfahrzeugen der Deutschen Bahn AG – auf Basis einer monatlichen Nutzungspauschale.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 7 000 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zielsetzung der Vergabe ist die Einführung eines elektronischen Fahrtenbuches zur Ablösung der bisher in Papierform genutzten Variante unter Einhaltung...”
Beschreibung der Beschaffung
Zielsetzung der Vergabe ist die Einführung eines elektronischen Fahrtenbuches zur Ablösung der bisher in Papierform genutzten Variante unter Einhaltung aller steuerrechtlichen Regelungen gem. § 6 EStG. Die Ausschreibung dient der Beschaffung einer rechtssicheren Lösung zur elektronischen Führung eines Fahrtenbuchs im Wege eines Mietvertrages und der Archivierung der generierten Daten. Die DB FuhrparkService GmbH (im Folgenden DB Fuhrpark oder Auftraggeber genannt) beabsichtigt, diese Leistungen in ihr Leistungsportfolio für Kunden im Konzern Deutsche Bahn sowie für externe Kunden aufzunehmen.
Die DB Fuhrpark GmbH fungiert als Auftraggeber und wird Vertragshalter und Rechnungsempfänger gegenüber dem Auftragnehmer sein. Die operative Abwicklung erfolgt jedoch zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden von DB Fuhrpark. DB Fuhrpark wird eigene Kundenangebote kalkulieren und eigene Preise mit ihren Kunden verrechnen.
Der abzuschließende Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren und kann zweimal jeweils um ein Jahr verlängert werden. Der Auftragnehmer hat die Daten zu den abgeschlossenen Fahrtenbüchern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für einen Zeitraum von 10 Jahren je Fahrtenbuch zu archivieren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Die von DB Fuhrpark betreute Flotte besteht aus ca. 18 500 Fahrzeugen. Für ca. 15 000 Fahrzeuge besteht die Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs – diese Fahrzeuge sind die potentielle Zielgruppe für ein elektronisches Fahrtenbuchsystem (unverbindliche Angabe). Die durchschnittliche Nutzungsdauer eines PKW liegt aktuell bei 30 Monaten, die eines Stadtlieferwagens/Transporters bei 50 Monaten.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Mengenangaben sollen dem Bieter als Kalkulationshilfe dienen. Sie begründen keinen Anspruch auf Verbindlichkeit. Eine verbindliche Bestellmenge wird vom Auftraggeber nicht zugesagt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsfähigkeit/Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 7 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-02-29 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung durch den Auftraggeber 2 x 1 Jahr
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Anzahl der zuzulassenden Bewerber wird gemäß § 45 Abs. 3 SektVO auf 5 begrenzt. Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt nach...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Anzahl der zuzulassenden Bewerber wird gemäß § 45 Abs. 3 SektVO auf 5 begrenzt. Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt nach aufgestellten Kriterien in Kapitel III.1.3. Es werden die Bewerber ausgewählt, die die höchsten Punktzahlen aufweisen und danach auf den ersten 5 Plätzen liegen. Sollten mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die Summe der Fahrzeuge in den angegebenen maximal 5 Referenzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und zum ordnungsgemäßen Verhalten im geschäftlichen Verkehr gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und zum ordnungsgemäßen Verhalten im geschäftlichen Verkehr gemäß Formular Bietereigenerklärung. Der Vordruck – Bietereigenklärung.doc – kann in der eVergabe Plattform des Auftraggebers heruntergeladen werden.
2) Vorlage eines gültigen Handelsregisterauszuges, soweit Eintragungspflicht besteht (nicht älter als 12 Monate seit Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung).
Die vorgenannten Dokumente sind bei einer Bewerbung einer Bietergemeinschaft/Kooperation für jedes Mitglied einzureichen. Für den Fall, dass der Bewerber Nachunternehmer im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO einsetzen will, sind die vorgenannten Dokumente auch für solche Nachunternehmer einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage der Lieferantenselbstauskunft:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage der Lieferantenselbstauskunft:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft (Datei „Lieferantenselbstauskunft ") soweit für ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Anzugeben sind allgemeine Wirtschaftsdaten, Firmenprofil inkl. Handelsregister-Nr. (soweit Eintragungspflicht besteht), Informationen zur IT-Ausstattung und zum Qualitätsmanagement.
Der Vordruck kann über die eVergabe-Plattform heruntergeladen werden.
Erwünscht, aber nicht verpflichtend sind Angaben in der Lieferantenselbstaufkunft zur Mitgliedschaft in Verbänden, zu Unternehmens-/Produktionsstandorten, Produktspektren, die Aufschlüsselung der Unternehmens- und Finanzdaten, Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, zum Produktangebot und allgemeinen Referenzkunden (S. 3 des Vordrucks) sind erwünscht, aber nicht erforderlich. Dasselbe gilt zu den Angaben bzgl. IT-Ausstattung, Umweltschutz, integrierte Produktpolitik und Herstellung/Leistungserbringung (S. 4-5 des Vordrucks).
“Die Mindestanforderungen in dieser EU-Bekanntmachung sind auf jeden Fall einzuhalten.
1) Durchschnittlicher Jahres-Mindestumsatz in den letzten 3...”
Die Mindestanforderungen in dieser EU-Bekanntmachung sind auf jeden Fall einzuhalten.
1) Durchschnittlicher Jahres-Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 950000 EUR netto.
2) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie) mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensereignis:
Für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden:2 500 000,00 EUR
Für Vermögensschäden: 500 000,00 EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Textform.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen. Referenzen sind vergleichbar, wenn bei dem jeweiligen Referenzkunden ein Fahrzeugbestand von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen. Referenzen sind vergleichbar, wenn bei dem jeweiligen Referenzkunden ein Fahrzeugbestand von mindestens 100 Fahrzeugen ausgerüstet und betreut wurde bzw. wird. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems darf nicht älter sein als 1.1.2016. Die eingesetzten Produkte/IT-Lösungen müssen im Wesentlichen denjenigen entsprechen, die in diesem Vergabeverfahren angeboten werden sollen. Je Referenz, deren Fahrzeugbestand größer/gleich 300 Fahrzeuge ist, erhält der Bewerber 5 Punkte. Für eine ausgerüstete Referenz-Flotte mit mehr als 500 Fahrzeugen, erhält der Bewerber jeweils 10 Punkte. Insgesamt werden maximal 5 Referenzen berücksichtigt. Somit können maximal 50 Punkte erzielt werden. Falls mehr als 5 Referenzen eingereicht werden sollten, sind die vergleichbaren Referenzen mit den höchsten Fahrzeugbeständen maßgeblich.
2) Die Anzahl der ausgestatteten und betreuten Fahrzeuge in den Jahren 2018 und 2019 muss sich durchgehend auf mindestens 15 000 Fahrzeuge belaufen.
Für folgende Gesamtbestände werden Punkte wie folgt vergeben:
— Größer 20.000 = 10 Punkte,
— Größer 25.000 = 15 Punkte,
— Größer 30.000 = 20 Punkte,
— Größer 35.000 = 25 Punkte,
— Größer 40.000 = 30 Punkte,
— Größer 45.000 = 35 Punkte,
— Größer 50.000 = 40 Punkte.
Insgesamt sind in Bezug auf das Kriterium Fahrzeugbestand 40 Punkte zu erreichen.
2) Eigenerklärung, aus der nachvollzogen werden kann, dass der Bewerber über eine technische Ausstattung verfügt, mit der er den hier ausgeschriebenen Vertrag erfüllen kann (technischen Voraussetzungen Server für 15.000 Datensätze und Archivierung von mindestens 45.000 abgeschlossenen Fahrtenbüchern). Soweit die derzeitige technische Ausstattung nicht ausreichen sollte, genügt die nachvollziehbare Darstellung, auf welche Weise die vorhandenen Systeme erweitert werden können, um das oben genannte Datenvolumen zu verarbeiten.
3) Eigenerklärung zum bestehenden Qualitätssicherungsmanagement: Beschreibung zur Einrichtung und Einhaltung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, die den Anforderungen der DIN ISO EN 9001 2015 (oder vergleichbar) weitgehend entsprechen oder höherwertig sind.
Wenn ein Zertifikat für eine Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001 2015 oder vergleichbar vorgelegt wird, erhält der Bewerber 5 Punkte.
Wenn ein Zertifikat für eine Zertifizierung nach DIN ISO EN 27001 oder vergleichbar vorgelegt wird, erhält der Bewerber 10 Punkte.
Insgesamt können zu diesem Kriterium maximal 15 Punkte erreicht werden.
4) Nachweis, dass das angebotene Produkt von einem Finanzamt in Deutschland zur Führung eines ordnungsgemäßen elektronischen Fahrtenbuchs anerkannt worden ist.
5) Bestätigung von einem unabhängigen Gutachter (z. B. Wirtschaftsprüfungsunternehmen, GTÜ, TÜV), dass das angebotene Produkt (inkl. Hardware plug-and-play) die gesetzlichen/behördlichen Vorgaben an ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt (keine Mindestbedingung). Bei Vorlage einer solchen Bestätigung werden 30 Punkte vergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-25
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-12-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
“1) Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Die Registrierung erfolgt über das Bieterportal...”
1) Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Die Registrierung erfolgt über das Bieterportal (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) mit dem Antragsformular zur Bieterregistrierung. Für den Abruf der Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich.
2) Die auf dem Bieterportal anzuwählende Projektnummer ist: 19DFP41744 Dort können alle notwendigen Vergabeunterlagen abgerufen werden. Eine Zusendung z.B. per Post oder per E-Mail ist ausgeschlossen.
3) Der Teilnahmeantrag und alle entsprechenden Unterlagen für registrierte Firmen sind über das Bieterportal der Deutschen Bahn einzureichen. Nur die über die Plattform frist- und formgerecht eingereichten Teilnahmeanträge werden berücksichtigt.
4) Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/265 8638), die Mo – Fr in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung steht oder unter einkauf-online@deutschebahn.com.
5) Fragen und Antworten sind über Fragen/Antworten Forum im Vergabeportal unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen.
6) Teilnahmeanträge, die nicht in deutscher Sprache eingereicht werden, werden nicht zugelassen.
7) Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die eingereichten genannten Erklärungen zu verlangen.
8) Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Die Eigenerklärungen sind in Textform gemäß § 126 b BGB einzureichen. Erklärungen Dritter sind mit rechtsverbindlicher eingescannter Unterschrift einzureichen. Nachweise und Erklärung Dritter, die maschinell erstellt und als „Ohne Unterschrift gültig“ deklariert sind, benötigen keine Unterschrift. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache (sofern nicht anders angegeben) vorzulegen. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur die vorgenannten Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht
9) Weitere Information sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
10) Vorgaben dieser Bekanntmachung gehen den Bewerbungsbedingungen und den weiteren Vordrucken vor.
11) Im Verlauf der Vergabe findet eine Teststellung zu den angebotenen Systemen Geräte statt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 209-511899 (2019-10-25)
Ergänzende Angaben (2019-10-29)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 209-511899
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
DB FuhrparkService GmbH
Mainzer Landstraße 169
Frankfurt am Main
60327
DE
Zimpel, André
+49...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
DB Fuhrpark
Mainzer Landstraße 169
Frankfurt am Main
60327
DE
Zimpel, André
+49...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes:
“Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden” Alter Wert
Text:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Anzahl der zuzulassenden Bewerber wird gemäß § 45 Abs. 3 SektVO auf 5 begrenzt....”
Text
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Anzahl der zuzulassenden Bewerber wird gemäß § 45 Abs. 3 SektVO auf 5 begrenzt. Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt nach aufgestellten Kriterien in Kapitel III.1.3. Es werden die Bewerber ausgewählt, die die höchsten Punktzahlen aufweisen und danach auf den ersten 5 Plätzen liegen. Sollten mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die Summe der Fahrzeuge in den angegebenen maximal 5 Referenzen.
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Text:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Anzahl der zuzulassenden Bewerber wird gemäß § 45 Abs. 3 SektVO auf 5 begrenzt....”
Text
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Anzahl der zuzulassenden Bewerber wird gemäß § 45 Abs. 3 SektVO auf 5 begrenzt. Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt nach aufgestellten Kriterien in Kapitel III.1.3). Es werden die Bewerber ausgewählt, die die höchsten Punktzahlen aufweisen und danach auf den ersten 5 Plätzen liegen. Sollten mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die Summe der Fahrzeuge in den angegebenen maximal 5 Referenzen. Falls mehr als 5 Referenzen eingereicht werden sollten, sind die vergleichbaren Referenzen mit den höchsten Fahrzeugbeständen maßgeblich.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen. Referenzen sind vergleichbar, wenn bei...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen. Referenzen sind vergleichbar, wenn bei dem jeweiligen Referenzkunden ein Fahrzeugbestand von mindestens 100 Fahrzeugen ausgerüstet und betreut wurde bzw. wird. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems darf nicht älter sein als 1.1.2016. Die eingesetzten Produkte/IT-Lösungen müssen im Wesentlichen denjenigen entsprechen, die in diesem Vergabeverfahren angeboten werden sollen. Je Referenz, deren Fahrzeugbestand größer/gleich 300 Fahrzeuge ist, erhält der Bewerber 5 Punkte. Für eine ausgerüstete Referenz-Flotte mit mehr als 500 Fahrzeugen, erhält der Bewerber jeweils 10 Punkte. Insgesamt werden maximal 5 Referenzen berücksichtigt. Somit können maximal 50 Punkte erzielt werden. Falls mehr als 5 Referenzen eingereicht werden sollten, sind die vergleichbaren Referenzen mit den höchsten Fahrzeugbeständen maßgeblich.
2) Die Anzahl der ausgestatteten und betreuten Fahrzeuge in den Jahren 2018 und 2019 muss sich durchgehend auf mindestens 15 000 Fahrzeuge belaufen.
Für folgende Gesamtbestände werden Punkte wie folgt vergeben:
— Größer 20.000 = 10 Punkte,
— Größer 25.000 = 15 Punkte,
— Größer 30.000 = 20 Punkte,
— Größer 35.000 = 25 Punkte,
— Größer 40.000 = 30 Punkte,
— Größer 45.000 = 35 Punkte,
— Größer 50.000 = 40 Punkte.
Insgesamt sind in Bezug auf das Kriterium Fahrzeugbestand 40 Punkte zu erreichen.
2) Eigenerklärung, aus der nachvollzogen werden kann, dass der Bewerber über eine technische Ausstattung verfügt, mit der er den hier ausgeschriebenen Vertrag erfüllen kann (technischen Voraussetzungen Server für 15.000 Datensätze und Archivierung von mindestens 45.000 abgeschlossenen Fahrtenbüchern). Soweit die derzeitige technische Ausstattung nicht ausreichen sollte, genügt die nachvollziehbare Darstellung, auf welche Weise die vorhandenen Systeme erweitert werden können, um das oben genannte Datenvolumen zu verarbeiten.
3) Eigenerklärung zum bestehenden Qualitätssicherungsmanagement: Beschreibung zur Einrichtung und Einhaltung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, die den Anforderungen der DIN ISO EN 9001 2015 (oder vergleichbar) weitgehend entsprechen oder höherwertig sind.
Wenn ein Zertifikat für eine Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001 2015 oder vergleichbar vorgelegt wird, erhält der Bewerber 5 Punkte.
Wenn ein Zertifikat für eine Zertifizierung nach DIN ISO EN 27001 oder vergleichbar vorgelegt wird, erhält der Bewerber 10 Punkte.
Insgesamt können zu diesem Kriterium maximal 15 Punkte erreicht werden.
4) Nachweis, dass das angebotene Produkt von einem Finanzamt in Deutschland zur Führung eines ordnungsgemäßen elektronischen Fahrtenbuchs anerkannt worden ist.
5) Bestätigung von einem unabhängigen Gutachter (z. B. Wirtschaftsprüfungsunternehmen, GTÜ, TÜV), dass das angebotene Produkt (inkl. Hardware plug-and-play) die gesetzlichen/behördlichen Vorgaben an ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt (keine Mindestbedingung). Bei Vorlage einer solchen Bestätigung werden 30 Punkte vergeben.
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Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen. Referenzen sind vergleichbar, wenn bei...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen. Referenzen sind vergleichbar, wenn bei dem jeweiligen Referenzkunden ein Fahrzeugbestand von mindestens 100 Fahrzeugen ausgerüstet und betreut wurde bzw. wird. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems darf nicht älter sein als 1.1.2016. Die eingesetzten Produkte/IT-Lösungen müssen im Wesentlichen denjenigen entsprechen, die in diesem Vergabeverfahren angeboten werden sollen. Je Referenz, deren Fahrzeugbestand größer/gleich 300 Fahrzeuge ist, erhält der Bewerber 5 Punkte. Für eine ausgerüstete Referenz-Flotte mit mehr als 500 Fahrzeugen, erhält der Bewerber jeweils 10 Punkte. Insgesamt werden maximal 5 Referenzen berücksichtigt. Somit können maximal 50 Punkte erzielt werden.
2) Die Anzahl der ausgestatteten und betreuten Fahrzeuge in den Jahren 2018 und 2019 muss sich durchgehend auf mindestens 15 000 Fahrzeuge belaufen.
Für folgende Gesamtbestände werden Punkte wie folgt vergeben:
— Größer 20.000 = 10 Punkte,
— Größer 25.000 = 15 Punkte,
— Größer 30.000 = 20 Punkte,
— Größer 35.000 = 25 Punkte,
— Größer 40.000 = 30 Punkte,
— Größer 45.000 = 35 Punkte,
— Größer 50.000 = 40 Punkte.
Insgesamt sind in Bezug auf das Kriterium Fahrzeugbestand 40 Punkte zu erreichen.
2) Eigenerklärung, aus der nachvollzogen werden kann, dass der Bewerber über eine technische Ausstattung verfügt, mit der er den hier ausgeschriebenen Vertrag erfüllen kann (technischen Voraussetzungen Server für 15 000 Datensätze und Archivierung von mindestens 45 000 abgeschlossenen Fahrtenbüchern). Soweit die derzeitige technische Ausstattung nicht ausreichen sollte, genügt die nachvollziehbare Darstellung, auf welche Weise die vorhandenen Systeme erweitert werden können, um das oben genannte Datenvolumen zu verarbeiten.
3) Eigenerklärung zum bestehenden Qualitätssicherungsmanagement: Beschreibung zur Einrichtung und Einhaltung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, die den Anforderungen der DIN ISO EN 9001 2015 (oder vergleichbar) weitgehend entsprechen oder höherwertig sind.
Wenn ein Zertifikat für eine Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001 2015 oder vergleichbar vorgelegt wird, erhält der Bewerber 5 Punkte.
Wenn ein Zertifikat für eine Zertifizierung nach DIN ISO EN 27001 oder vergleichbar vorgelegt wird, erhält der Bewerber 10 Punkte.
Insgesamt können zu diesem Kriterium maximal 15 Punkte erreicht werden.
4) Nachweis, dass das angebotene Produkt von einem Finanzamt in Deutschland zur Führung eines ordnungsgemäßen elektronischen Fahrtenbuchs anerkannt worden ist.
5) Bestätigung von einem unabhängigen Gutachter (z. B. Wirtschaftsprüfungsunternehmen, GTÜ, TÜV), dass das angebotene Produkt (inkl. Hardware plug-and-play) die gesetzlichen/behördlichen Vorgaben an ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt (keine Mindestbedingung). Bei Vorlage einer solchen Bestätigung werden 30 Punkte vergeben.
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Quelle: OJS 2019/S 210-514545 (2019-10-29)
Ergänzende Angaben (2019-11-06)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-11-25 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-11-29 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Text: Tag: 02/12/2019
Neuer Wert
Text: Tag: 09/12/2019
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 217-533741 (2019-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Mainzer Landstraße 169
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 209-511899
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Elektronisches Fahrtenbuch für die Verwendung in PKW und Nutzfahrzeugen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-02 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vimcar GmbH
Postanschrift: Skalitzer Straße 104
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 60 000 000 💰
“1. Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Die Registrierung erfolgt über das Bieterportal...”
1. Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Die Registrierung erfolgt über das Bieterportal (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) mit dem Antragsformular zur Bieterregistrierung. Für den Abruf der Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich.
2. Die auf dem Bieterportal anzuwählende Projektnummer ist: 19DFP41744 Dort können alle notwendigen Vergabeunterlagen abgerufen werden. Eine Zusendung z. B. per Post oder per E-Mail ist ausgeschlossen.
3. Der Teilnahmeantrag und alle entsprechenden Unterlagen für registrierte Firmen sind über das Bieterportal der Deutschen Bahn einzureichen. Nur die über die Plattform frist- und formgerecht eingereichten Teilnahmeanträge werden berücksichtigt.
4. Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/265 8638), die Mo.-Fr. in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr zur Verfügung steht oder unter einkauf-online@deutschebahn.com.
5. Fragen und Antworten sind über Fragen/Antworten Forum im Vergabeportal unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen.
6. Teilnahmeanträge, die nicht in deutscher Sprache eingereicht werden, werden nicht zugelassen.
7. Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die eingereichten genannten Erklärungen zu verlangen.
8. Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Die Eigenerklärungen sind in Textform gemäß § 126 b BGB einzureichen. Erklärungen Dritter sind mit rechtsverbindlicher eingescannter Unterschrift einzureichen. Nachweise und Erklärung Dritter, die maschinell erstellt und als „Ohne Unterschrift gültig“ deklariert sind, benötigen keine Unterschrift. Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache (sofern nicht anders angegeben) vorzulegen. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur die vorgenannten Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
9. Weitere Information sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
10. Vorgaben dieser Bekanntmachung gehen den Bewerbungsbedingungen und den weiteren Vordrucken vor.
11. Im Verlauf der Vergabe findet eine Teststellung zu den angebotenen Systemen Geräte statt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 046-109494 (2020-03-02)