Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erfahrung:
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen über spezifische Erfahrungen mit Entwicklung, Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung von Rechtsinformationssystemen oder vergleichbaren Datenbanksystemen verfügen.
Nachweis:
Zum Nachweis der erforderlichen Erfahrung sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
2) Personalkapazitäten:
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen über den gesamten Vertragszeitraum (einschließlich etwaiger Verlängerungen) über ausreichend Personal zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Supportleistungen, verfügen.
Nachweis:
Zum Nachweis der erforderlichen Personalkapazitäten sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl sowie der freien Mitarbeiter des Unternehmens in den Jahren 2017, 2018, 2019 (ggf. geschätzt),
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl sowie der Anzahl der freien Mitarbeiter des Unternehmens bezogen auf die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2017, 2018, 2019 (ggf. geschätzt).
3) Qualitätssicherung:
Wesentlicher Bestandteil der Dienstleistungserbringung ist eine angemessene Qualitätssicherung. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer ein Qualitätssicherungssystem sowohl in inhaltlicher als auch technischer Hinsicht aufgebaut hat, das sich an die konkreten Anforderungen dieser Ausschreibung anpassen lässt.
Nachweis:
— Zertifizierung nach ISO 9100 oder Zertifzierung vergleichbarer Art.
4) Beteiligung als Bietergemeinschaft
Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft, sind die vorstehenden Erklärungen von sämtlichen Mitgliedern abzugeben.
5) Nachauftragnehmereinsatz:
Bieter/Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an dritte Unternehmen zu vergeben, haben mit dem Angebot diese Auftragsteile konkret zu benennen. Bieter/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben zudem auf Anforderung des Auftraggebers folgende Unterlagen einzureichen:
— Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen,
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG,
— Nachweis, dass den Bietern/Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen.
Bieter/Bietergemeinschaften die zugleich beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben bereits mit dem Angebot die vorstehenden Angaben zu machen und die vorstehenden Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien entsprechend den obigen Nrn. 1-3 durch mit Angebot einzureichende Unterlagen und Erklärungen der dritten Unternehmen zu belegen.