Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams;
b) Referenzprojekte des Unternehmens;
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Zu a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung):
Die 2 Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen. Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der 2 Sachverständigen ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für beide Personen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
— mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Erdungs- und Blitzschutzanlagen im Bereich von Anlagen zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle und/oder sonstigen (kerntechnischen) Anlagen, in denen höchste Anforderungen an die Umsetzung von Maßnahmen zum Erdungs- und Blitzschutz sicherzustellen sind,
— fundiertes Fachwissen insbesondere über die bau- und anlagentechnische Umsetzung von Anforderungen an den Erdungs- und Blitzschutz,
— einen gültigen Nachweis darüber, dass nach der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung i. S. v. § 12 b AtG i. V. m. der AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Alternativ kann ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten 5 Jahre anerkannt werden,
— einer der 2 Sachverständigen muss über die Fachkunde im Strahlenschutz (S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde‐Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18.6.2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“) verfügen,
— körperliche Eignung zur Erledigung der Aufgaben in einem untertägigen Endlager,
— Anerkannten Hoch- oder Fachhochschulabschluss der 2 Sachverständigen.
Zu b) Nachweis von Unternehmensreferenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von 3 vergleichbaren Referenzprojekten im Zeitraum seit 2015 nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt „Unternehmensreferenzen“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
— erbrachte Leistungen auf dem Gebiet der Erdungsanlagen,
— erbrachten Leistungen im Rahmen des Potentialausgleiches,
— erbrachte Leistungen auf dem Gebiet von äußerem Blitzschutz,
Zu c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung):
Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z. B. gemäß KTA 1401). Hierzu ist das Formblatt „Selbstauskunft QM“ einzureichen.