Endlager Konrad – Sachverständiger für Erdungs- und Blitzschutzanlagen

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Endlager Schacht Konrad: Unterstützung der Atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG für Erdungs- und Blitzschutzanlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-25 Auftragsbekanntmachung
2020-03-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 7017-19
Kurze Beschreibung:
Endlager Schacht Konrad: Unterstützung der Atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG für Erdungs- und Blitzschutzanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl: 38226
Postort: Salzgitter
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfe.bund.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bfe.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296393 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296393 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 229-562190
ABl. S-Ausgabe: 229

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Gegenstand der Vergabe:
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist gemäß § 23d Satz 1 Nr. 2 Atomgesetz (AtG) zuständig für die Aufsicht über Anlagen des Bundes nach § 9a Abs. 3 Satz 1 AtG und die Schachtanlage Asse II nach § 19 Abs. 5 AtG. Als atomrechtliche Aufsicht ist es u. a. zuständig für die Überwachung des im Bau befindlichen Endlagers Schacht Konrad. Das Endlager Schacht Konrad wird von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses Konrad (PFB) aus dem Jahr 2002 errichtet. Der PFB gestattet die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Für den Betrieb von Schacht Konrad als konventionelles Bergwerk gelten die bergrechtlichen Anforderungen, welche von den zuständigen Bergbehörden des Landes überwacht werden. Darüber hinaus gelten die sicherheitstechnischen Anforderungen aus dem Atom- und Strahlenschutzrecht, welche in den Planungsunterlagen des PFB berücksichtigt und von der zuständigen Planfeststellungsbehörde des Landes mit Erlass des PFB – zum Teil mit Nebenbestimmungen versehen – als ausreichend erfüllt bestätigt worden sind.
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Aufgabe der atomrechtlichen Aufsicht des BfE ist es zu überwachen, dass die atomrechtlichen Vorgaben und Nebenbestimmungen des PFB auf Basis des aktuell gültigen Regelwerks von der BGE eingehalten werden.
Die Anforderungen an die Erdungs- und Blitzschutzanlage sind in den Genehmigungsunterlagen beschrieben. Diese wurden aus der Störfallanalyse des Planfeststellungsverfahrens und den bau- und bergrechtlichen Vorschriften sowie den technischen Regelwerken abgeleitet. Die Einhaltung der Anforderungen ist durch die bauherrenseitige Verpflichtung zur Durchführung von Prüfungen und Abnahmen gewährleistet. Inhalt und Umfang dieser Prüfungen sind in den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses Konrad näher geregelt.
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Zielsetzung der zu erbringenden Sachverständigenleistung ist die Bewertung der vom Bauherrn vorgelegten Ausführungsplanungen im Hinblick auf die Einhaltung der genehmigungsrechtlich vorgegebenen Anforderungen. Des Weiteren sind erstellte Programme für die Durchführung von baubegleitenden Qualitätssicherungsmaßnahmen, von Funktions- und Abnahmeprüfungen sowie von Programmen zur Inbetriebsetzung von Anlagenteilen, Systeme und Komponenten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
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2) Offenes Verfahren:
Das Vergabeverfahren wird in einem offenen Verfahren (§15 VgV) durchgeführt.
Mit Angebotsabgabe haben die Bietenden u. a. ein Konzept zur Projektorganisation einzureichen.
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen;
3) Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden unverzüglich nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im EU-Amtsblatt um dasAktenzeichen des Amtsblatts ergänzt und für den Direktabruf auf der Vergabeplattform freigeschaltet.
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Rahmenvertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.
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Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen (Mindestanforderung).
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Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die Bieter eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des Mitgliedsstaates vorzulegen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente), soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit (Mindestanforderung):
— Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung,
— hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams;
b) Referenzprojekte des Unternehmens;
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Zu a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung):
Die 2 Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen. Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der 2 Sachverständigen ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für beide Personen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
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— mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Erdungs- und Blitzschutzanlagen im Bereich von Anlagen zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle und/oder sonstigen (kerntechnischen) Anlagen, in denen höchste Anforderungen an die Umsetzung von Maßnahmen zum Erdungs- und Blitzschutz sicherzustellen sind,
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— fundiertes Fachwissen insbesondere über die bau- und anlagentechnische Umsetzung von Anforderungen an den Erdungs- und Blitzschutz,
— einen gültigen Nachweis darüber, dass nach der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung i. S. v. § 12 b AtG i. V. m. der AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Alternativ kann ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten 5 Jahre anerkannt werden,
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— einer der 2 Sachverständigen muss über die Fachkunde im Strahlenschutz (S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde‐Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18.6.2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“) verfügen,
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— körperliche Eignung zur Erledigung der Aufgaben in einem untertägigen Endlager,
— Anerkannten Hoch- oder Fachhochschulabschluss der 2 Sachverständigen.
Zu b) Nachweis von Unternehmensreferenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von 3 vergleichbaren Referenzprojekten im Zeitraum seit 2015 nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt „Unternehmensreferenzen“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
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— erbrachte Leistungen auf dem Gebiet der Erdungsanlagen,
— erbrachten Leistungen im Rahmen des Potentialausgleiches,
— erbrachte Leistungen auf dem Gebiet von äußerem Blitzschutz,
Zu c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung):
Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z. B. gemäß KTA 1401). Hierzu ist das Formblatt „Selbstauskunft QM“ einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: Salzgitter
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Leistung (Projektteam 45 % und Konzept Projektorganisation 15 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Z 6 – Einkauf
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296393 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:
„§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
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Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2019/S 229-562190 (2019-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 312 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 048-114237
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 229-562190
ABl. S-Ausgabe: 48

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Gegenstand der Vergabe
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist gemäß § 23d Satz 1 Nr. 2 Atomgesetz (AtG) zuständig für die Aufsicht über Anlagen des Bundes nach § 9a Abs. 3 Satz 1 AtG und die Schachtanlage Asse II nach § 19 Abs. 5 AtG. Als atomrechtliche Aufsicht ist es u.a. zuständig für die Überwachung des im Bau befindlichen Endlagers Schacht Konrad. Das Endlager Schacht Konrad wird von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses Konrad (PFB) aus dem Jahr 2002 errichtet. Der PFB gestattet die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Für den Betrieb von Schacht Konrad als konventionelles Bergwerk gelten die bergrechtlichen Anforderungen, welche von den zuständigen Bergbehörden des Landes überwacht werden. Darüber hinaus gelten die sicherheitstechnischen Anforderungen aus dem Atom- und Strahlenschutzrecht, welche in den Planungsunterlagen des PFB berücksichtigt und von der zuständigen Planfeststellungsbehörde des Landes mit Erlass des PFB – zum Teil mit Nebenbestimmungen versehen – als ausreichend erfüllt bestätigt worden sind.
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2.. Offenes Verfahren
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
3. Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden unverzüglich nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im EU-Amtsblatt um das Aktenzeichen des Amtsblatts ergänzt und für den Direktabruf auf der Vergabeplattform freigeschaltet.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-11 📅
Name: TÜV Nord EnSys GmbH & Co. KG
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 312 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 048-114237 (2020-03-05)