Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifikationsnachweis o. Erklärung auf Formblatt 124, dass Insolvenzverfahren o. vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde u. sich d. Unternehmen nicht in Liquidation befindet o. dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Auf Verlangen ist dieser vorzulegen. Und Erklärung auf Formbl. 124, dass nach weisl. keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§70 StGB), wirksames vorl. Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gg. § 81 Abs.1 Nr.1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerh. d. letzten 2 Jahre gg. Bewerber o. Mitarbeiter m. Leitungsaufgaben einschl. Überwachung d. Geschäftsführung o. sonstiger Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wg. Terrorismusfinanzierung o. wg. Teilnahme an solcher Tat o. wg. Bereitstellung o. Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese fin. Mittel ganz/teilweise dazu verwendet werden/werden sollen, eine Tat nach §89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit + Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Art.2 § 2 d. Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle u. terroristische Vereinigungen im Ausland (§129b StGB), Menschenhandel (§§ 232,233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung techn. Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang m. Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jew. auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten o. Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung o. der Festsetzung einer Geldbuße i. S. der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung o. die Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Und Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gg. Vorschriften, der zum Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten o. Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen o. Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird d. Auftraggeber für d. Bieter, auf dessen Angebot Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus d. Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt f. Justiz anfordern. Und Erklärung auf Formbl. 124 zur Zahlung von Steuern, Abgaben + Beiträgen zur ges. Sozialversicherung – die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern + Abgaben sowie Beiträge zur ges. Sozialversicherung, soweit sie d. Pflicht z. Beitragszahlung unterfallen, wurde ordnungsgemäß erfüllt. Falls Angebot/Teilnahmeantrag d. Bewerbers in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung d. tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung d. Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu d. Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen d. Vergabestelle innerh. gesetzter angemessener Frist vorzulegen, ansonsten erfolgt Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags.