Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Technische Leistungsfähigkeit/Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v.H.
Angabe zu Unterkriterien.
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterkriterium Personalstruktur ≥ 4 Personen = 3 Punkte ≥ 3 Personen = 2 P.
≥ 2 Personen = 1 P.
< 2 Personen = 0 P., Ausschluss.
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen.
Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen.
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen Wertungskriterium Büro/Unternehmen 7,5 v.H.
WK Projektleiter 7,5 v.H.
WK Bauleiter 7,5 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
Des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium (WK) erfüllen:
≥ 3 Referenzen je WK = 3 Punkte = 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
< 1 Referenz je WK = Ausschluss.
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen.
Unterkriterium Qualität der Referenzen.
Wichtung Qualität der Referenzen Wertungskriterium 1 u. 2 Büro/Unternehmen je 7,5 v.H.
WK 1 u. 2 Projektleiter je 7,5 v. H.
WK 1 u. 2 Bauleiter je 7,5 v. H.
Für das Büro/Unternehmen/für den Projektleiter/den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, Energetische Sanierung eines Gebäudes; mindestens 1.000 qm Brutto-Grundfläche (BGF) gesamt.
A)
Energetische Sanierung eines Gebäudes, mit Sanierung der gesamten Gebäudehülle = 3 Punkte Energetische Sanierung eines Gebäudes, mit Teilsanierung der Gebäudehülle = 2 P.
Sanierung eines Gebäudes = 1 P.
B)
≥ 4 000 qm BGF = 3 Punkte ≥ 2 500 qm u. < 4 000 qm BGF = 2 P.
≥ 1 000 qm u. < 2 500 qm BGF = 1 P.
< 1 000 qm = 0 P., keine Wertung.
Wertungskriterium 2:
Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, Brandschutztechnische Sanierung eines Gebäudes; mindestens 1.000 qm Brutto-Grundfläche (BGF) gesamt.
A) Brandschutztechnische Sanierung eines Gebäudes mit Publikumsverkehr = 3 Punkte Brandschutztechnische Sanierung eines Gebäudes = 2 Punkte Sanierung eines Gebäudes = 1 Punkt.
B)
≥ 4 000 qm BGF = 3 Punkte ≥ 2 500 qm u < 4 000 qm BGF = 2 P.
≥ 1 000 qm u < 2.500 qm BGF = 1 P.
< 1 000 qm = 0 P., keine Wertung.
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Maximal 300 Punkte.
Weitere Angaben s. VI.3