Weiterentwicklung und Erweiterung sowie Betreuung des bestehenden Systems „Energieatlas Rheinland-Pfalz“. Die Betreuung des Systems beinhaltet Wartung und Pfelege, Serverwartung Software sowie Nutzerschulungen und Beratungen.
X Jahre ab Vertragsschluss plus 1 Jahr Verlängerungsoption
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Energieatlas Rheinland-Pfalz — Phase 3
50_1/2019: Energieatlas - Phase 3
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von System- und Anwendersoftware📦
Kurze Beschreibung:
“Weiterentwicklung und Erweiterung sowie Betreuung des bestehenden Systems „Energieatlas Rheinland-Pfalz“. Die Betreuung des Systems beinhaltet Wartung und...”
Kurze Beschreibung
Weiterentwicklung und Erweiterung sowie Betreuung des bestehenden Systems „Energieatlas Rheinland-Pfalz“. Die Betreuung des Systems beinhaltet Wartung und Pfelege, Serverwartung Software sowie Nutzerschulungen und Beratungen.
X Jahre ab Vertragsschluss plus 1 Jahr Verlängerungsoption
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 452 500 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH, Trippstadter Straße 122, 67663 Kaiserslautern. Das System ist online bearbeitbar, wodurch Arbeiten mit Ausnahme von...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH, Trippstadter Straße 122, 67663 Kaiserslautern. Das System ist online bearbeitbar, wodurch Arbeiten mit Ausnahme von Schulungen und Besprechung am Standort des Auft...
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Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben werden die Betreuung, die Weiterentwicklung, der Ausbau und die Optimierung des bestehenden Systems. Hierbei wird differenziert zwischen:
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben werden die Betreuung, die Weiterentwicklung, der Ausbau und die Optimierung des bestehenden Systems. Hierbei wird differenziert zwischen:
— Abschnitt 4.1: festen Positionen mit konkret anstehenden und definierten Umsetzungen,
— Abschnitt 4.2: optionalen Arbeiten, die auf Basis der vertraglich definierten Stundensätze abgerechnet werden können. Aufgeführt ist eine nicht abschließende Auswahl an denkbaren bzw. teilweise bereits angedachten Umsetzungen,
— Abschnitt 4.3: Wartung & Pflege des Systems inkl. Server-Support und
— Abschnitt 4.4: Eventualpositionen.
Bei den Umsetzungen handelt es sich um verschiedene Aufgabenbereiche, die u.a. den technischen Support des Systems, die Programmierung von neuen Schnittstellen, grafische Anpassungen der Website aber auch kreativen Input zur Weiterentwicklung und Optimierung des Onlineangebotes umfassen.
Die Auftraggeberin geht von einem Auftragsvolumen von bis zu 440 500 EUR netto über die gesamte Projektlaufzeit von voraussichtlich 1.3.2020 — 28.2.2023 aus. Die konkrete Verteilung der Aufwände über diesen Zeitraum ist aufgrund der o.g. Gründe noch nicht planbar. Die Auftraggeberin garantiert neben den fest eingeplanten Umsetzungen (Positionen 4.1 und 4.3) einer Mindestumsetzung von 50 Personentagen pro Jahr für die Position 4.2. Die Gesamtsumme an Aufträgen ist vorbehaltlich der Finanzierung durch das Umweltministerium Rheinland-Pfalz.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 452 500 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption: um weitere 12 Monate
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Diese werden in den Vergabeunterlagen benannt (Dokument Bewertungskriterien_EAtlas Phase 3).” Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Unternehmensdarstellung“...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz, dem Jahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Referenzen“ mindestens drei (3) Referenzprojekte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Referenzen“ mindestens drei (3) Referenzprojekte übervergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur Anzahl fest oder befristet angestellter Mitarbeiter/innen für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Tariftreueerklärung“ vorzulegen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz — LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter:
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellent Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-14
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-26 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die...”
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der untenstehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und — ohne vorherige Registrierung — unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. §53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur).
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD9YHXH
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
Fax: +49 6131-162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
Fax: +49 6131-162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2019/S 173-422471 (2019-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bekanntmachung Auftragsvergabe
50_1/2019: Energieatlas - Phase 3
Kurze Beschreibung:
“Weiterentwicklung und Erweiterung sowie Betreuung des bestehenden Systems „Energieatlas Rheinland-Pfalz". Die Betreuung des Systems beinhaltet Wartung und...”
Kurze Beschreibung
Weiterentwicklung und Erweiterung sowie Betreuung des bestehenden Systems „Energieatlas Rheinland-Pfalz". Die Betreuung des Systems beinhaltet Wartung und Pfelege, Serverwartung Software sowie Nutzerschulungen und Beratungen.
2 Jahre ab Vertragsschluss plus 1 Jahr Verlängerungsoption
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 439480.17 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Trippstadter Straße 122
67663 Kaiserslautern
Das System ist online bearbeitbar, wodurch Arbeiten mit Ausnahme von...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Trippstadter Straße 122
67663 Kaiserslautern
Das System ist online bearbeitbar, wodurch Arbeiten mit Ausnahme von Schulungen und Besprechung am Standort des Auftragnehmers erfolgen können. Eine Bereitstellung von personellen Resourcen am Standort der Auftraggeberin ist darüber hinaus nur erforderlich, sollte die in Position 4.2.4 des Lastenheftes benannte Datenplattform umgesetzt werden.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben werden die Betreuung, die Weiterentwicklung, der Ausbau und die Optimierung des bestehenden Systems. Hierbei wird differenziert zwischen:
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben werden die Betreuung, die Weiterentwicklung, der Ausbau und die Optimierung des bestehenden Systems. Hierbei wird differenziert zwischen:
— Abschnitt 4.1: festen Positionen mit konkret anstehenden und definierten Umsetzungen;
— Abschnitt 4.2: optionalen Arbeiten, die auf Basis der vertraglich definierten Stundensätze abgerechnet werden können. Aufgeführt ist eine nicht abschließende Auswahl an denkbaren bzw. teilweise bereits angedachten Umsetzungen;
— Abschnitt 4.3: Wartung & Pflege des Systems inkl. Server-Support und
— Abschnitt 4.4: Eventualpositionen.
Bei den Umsetzungen handelt es sich um verschiedene Aufgabenbereiche, die u. a. den technischen Support des Systems, die Programmierung von neuen Schnittstellen, grafische Anpassungen der Website aber auch kreativen Input zur Weiterentwicklung und Optimierung des Onlineangebotes umfassen.
Die Auftraggeberin geht von einem Auftragsvolumen von bis zu 440 500 EUR netto über die gesamte Projektlaufzeit von voraussichtlich 1.3.2020-28.2.2023 aus. Die konkrete Verteilung der Aufwände über diesen Zeitraum ist aufgrund der o. g. Gründe noch nicht planbar. Die Auftraggeberin garantiert neben den fest eingeplanten Umsetzungen (Positionen 4.1 und 4.3) einer Mindestumsetzung von 50 Personentagen pro Jahr für die Position 4.2. Die Gesamtsumme an Aufträgen ist vorbehaltlich der Finanzierung durch das Umweltministerium Rheinland-Pfalz.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K.1.1.B Optimierung "User Experience" (max. 500 Punkte möglich)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K.2.1.B Beschreibung der geplanten IT- Dokumentation (max. 150 Punkte möglich)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“K.3.1.B Zeitplan Bitte erstellen Sie einen Umsetzungszeitplan samt Meilensteinen. Dieser muss sowohl die Abstimmung, Feinkonzeption, Umsetzung, Testphase,...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
K.3.1.B Zeitplan Bitte erstellen Sie einen Umsetzungszeitplan samt Meilensteinen. Dieser muss sowohl die Abstimmung, Feinkonzeption, Umsetzung, Testphase, Abnahme, Dokumentation und Schulung der Positionen 4.1.1-4.1.3 (max. 150 Punkte möglich)
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K.3.5.A Mindestpunktzahl ohne Präsentation (Mindestens 400 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): Ausschlusskriterium
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K.4.1.A Durchführen der Präsentation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K.4.2.B Eindruck der Präsentation (max. 200 Punkte möglich)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beinhalttet eine Verlängerungsoption für den Zeitraum ab 2.3.2022.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 173-422471
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 50_1/2019
Titel: Energieatlas Phase 3
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DELPHI IMM GmbH
Postanschrift: Eisenhartstraße 2
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 452 500 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 439 480 💰
“Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die...”
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz Bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden") und Eingabe der untenstehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und -ohne vorherige Registrierung — unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. §53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache" elektronische Signatur).
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD9Y5ME
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134Abs. 1 GWB Informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder Per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 056-133444 (2020-03-16)