Um die Wärmeversorgung bei Ausfall der Geothermie sicherzustellen plant die GWO die Errichtung einer neuen Energiezentrale zur Spitzen- und Redundanzabdeckung. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Entwässerung und Regenwasserversickerung, wie Entwässerung der Dächer, Straßen und Wege auf dem Grundstück durch Mulden, Rigolen, Rohrrigolen.
Schmutzwasseranschluss an den Entwässerungskanal des Zweckverbandes aus Steinzeug. Entwässerung über PE-Rohre, innen, außen. Kraftwerksentwässerung über Abkühlgrube, Leichtflüssigkeitsabscheider, Hebeanlagen.
Havarieanlage. Doppelrohrsystem PE-HD für Entwässerung WHG-Fläche.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Energiezentrale Oberhaching – Gewerk Grundleitungen-Versickerung
Produkte/Dienstleistungen: Entwässerungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Um die Wärmeversorgung bei Ausfall der Geothermie sicherzustellen plant die GWO die Errichtung einer neuen Energiezentrale zur Spitzen- und...”
Kurze Beschreibung
Um die Wärmeversorgung bei Ausfall der Geothermie sicherzustellen plant die GWO die Errichtung einer neuen Energiezentrale zur Spitzen- und Redundanzabdeckung. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Entwässerung und Regenwasserversickerung, wie Entwässerung der Dächer, Straßen und Wege auf dem Grundstück durch Mulden, Rigolen, Rohrrigolen.
Schmutzwasseranschluss an den Entwässerungskanal des Zweckverbandes aus Steinzeug. Entwässerung über PE-Rohre, innen, außen. Kraftwerksentwässerung über Abkühlgrube, Leichtflüssigkeitsabscheider, Hebeanlagen.
Havarieanlage. Doppelrohrsystem PE-HD für Entwässerung WHG-Fläche.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 820 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhaching
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-17 📅
Datum des Endes: 2021-10-16 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Eventualpositionen im Leistungsverzeichnis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bieter mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als August 2019); Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bieter mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als August 2019); Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Bietergemeinschaften müssen das ausgefüllte Formblatt Bietergemeinschaftserklärung vorlegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Angabe der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2016, 2017, 2018
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— auftragsspezifische Eignungsnachweise:
—— DVGW-Zulassung Verarbeitung/Schweißen PE-HD DVS 2207-Teil 1,
—— Zulassung Verarbeitung/Schweißen PE-HD...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— auftragsspezifische Eignungsnachweise:
—— DVGW-Zulassung Verarbeitung/Schweißen PE-HD DVS 2207-Teil 1,
—— Zulassung Verarbeitung/Schweißen PE-HD Doppelrohr DVS 2212-1,
—— Fachfirma mit Zulassung nach dem WHG § 19,
—— Zulassung als autorisierter Fachbetrieb nach Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 3,
—— Darstellung vergleichbarer Referenzaufträge (mindestens einer max. 3).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Die auftragsspezifischen Eignungsnachweise
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-24
12:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Oberhaching
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
“Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform www.aumass.de einzureichen (AV-Nummer: AV0F05/1553-EU). Das bepreiste LV...”
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform www.aumass.de einzureichen (AV-Nummer: AV0F05/1553-EU). Das bepreiste LV ist als pdf-Datei und in Form der zur Verfügung gestellten GAEB-Datei vollständig ausgefüllt einzureichen. Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen mehr Zeit (ggf., je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/zur Verfügung stehenden Datenleitung, Stunden) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb rechtzeitig vor Fristablauf mit der Übermittlung des Angebots.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
Auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information Durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es Nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 243-598611 (2019-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-30) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 243-598611
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WTI GmbH
Postanschrift: Porschestraße 12
Postort: kempten
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 200 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 173 805 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 065-156059 (2020-03-30)