Um die Wärmeversorgung bei Ausfall der Geothermie sicherzustellen plant die GWO die Errichtung einer neuen Energiezentrale zur Spitzen- und Redundanzabdeckung. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Entwässerung und Regenwasserversickerung, wie Entwässerung der Dächer, Straßen und Wege auf dem Grundstück durch Mulden, Rigolen, Rohrrigolen. Schmutzwasseranschluss an den Entwässerungskanal des Zweckverbandes aus Steinzeug. Entwässerung über PE-Rohre, innen, außen. Kraftwerksentwässerung über Abkühlgrube, Leichtflüssigkeitsabscheider, Hebeanlagen. Havarieanlage. Doppelrohrsystem PE-HD für Entwässerung WHG-Fläche.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwässerungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Um die Wärmeversorgung bei Ausfall der Geothermie sicherzustellen plant die GWO die Errichtung einer neuen Energiezentrale zur Spitzen- und Redundanzabdeckung. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Entwässerung und Regenwasserversickerung, wie Entwässerung der Dächer, Straßen und Wege auf dem Grundstück durch Mulden, Rigolen, Rohrrigolen.
Schmutzwasseranschluss an den Entwässerungskanal des Zweckverbandes aus Steinzeug. Entwässerung über PE-Rohre, innen, außen. Kraftwerksentwässerung über Abkühlgrube, Leichtflüssigkeitsabscheider, Hebeanlagen.
Havarieanlage. Doppelrohrsystem PE-HD für Entwässerung WHG-Fläche.
Um die Wärmeversorgung bei Ausfall der Geothermie sicherzustellen plant die GWO die Errichtung einer neuen Energiezentrale zur Spitzen- und Redundanzabdeckung. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Entwässerung und Regenwasserversickerung, wie Entwässerung der Dächer, Straßen und Wege auf dem Grundstück durch Mulden, Rigolen, Rohrrigolen.
Schmutzwasseranschluss an den Entwässerungskanal des Zweckverbandes aus Steinzeug. Entwässerung über PE-Rohre, innen, außen. Kraftwerksentwässerung über Abkühlgrube, Leichtflüssigkeitsabscheider, Hebeanlagen.
Havarieanlage. Doppelrohrsystem PE-HD für Entwässerung WHG-Fläche.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwässerungsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-17 📅
Datum des Beginns: 2020-02-17 📅
Datum des Endes: 2021-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 243-598611
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um die Wärmeversorgung bei Ausfall der Geothermie sicherzustellen plant die GWO die Errichtung einer neuen Energiezentrale zur Spitzen- und Redundanzabdeckung. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Entwässerung und Regenwasserversickerung, wie Entwässerung der Dächer, Straßen und Wege auf dem Grundstück durch Mulden, Rigolen, Rohrrigolen.
Um die Wärmeversorgung bei Ausfall der Geothermie sicherzustellen plant die GWO die Errichtung einer neuen Energiezentrale zur Spitzen- und Redundanzabdeckung. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Entwässerung und Regenwasserversickerung, wie Entwässerung der Dächer, Straßen und Wege auf dem Grundstück durch Mulden, Rigolen, Rohrrigolen.
Schmutzwasseranschluss an den Entwässerungskanal des Zweckverbandes aus Steinzeug. Entwässerung über PE-Rohre, innen, außen. Kraftwerksentwässerung über Abkühlgrube, Leichtflüssigkeitsabscheider, Hebeanlagen.
Havarieanlage. Doppelrohrsystem PE-HD für Entwässerung WHG-Fläche.
Geschätzter Gesamtwert: 820 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4.
Beschreibung der Optionen: Siehe Eventualpositionen im Leistungsverzeichnis
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhaching
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als August 2019); Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Bietergemeinschaften müssen das ausgefüllte Formblatt Bietergemeinschaftserklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als August 2019); Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Bietergemeinschaften müssen das ausgefüllte Formblatt Bietergemeinschaftserklärung vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2016, 2017, 2018
Technische und berufliche Fähigkeiten:
—— Zulassung als autorisierter Fachbetrieb nach Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 3,
—— Darstellung vergleichbarer Referenzaufträge (mindestens einer max. 3).
Mindeststandards: Die auftragsspezifischen Eignungsnachweise
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Ort des Eröffnungstermins: Oberhaching
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform www.aumass.de einzureichen (AV-Nummer: AV0F05/1553-EU). Das bepreiste LV ist als pdf-Datei und in Form der zur Verfügung gestellten GAEB-Datei vollständig ausgefüllt einzureichen. Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen mehr Zeit (ggf., je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/zur Verfügung stehenden Datenleitung, Stunden) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb rechtzeitig vor Fristablauf mit der Übermittlung des Angebots.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform www.aumass.de einzureichen (AV-Nummer: AV0F05/1553-EU). Das bepreiste LV ist als pdf-Datei und in Form der zur Verfügung gestellten GAEB-Datei vollständig ausgefüllt einzureichen. Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen mehr Zeit (ggf., je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/zur Verfügung stehenden Datenleitung, Stunden) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb rechtzeitig vor Fristablauf mit der Übermittlung des Angebots.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
Auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information Durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es Nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information Durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es Nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 243-598611 (2019-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 173 805 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-12 📅
Name: WTI GmbH
Postanschrift: Porschestraße 12
Postort: kempten
Land: Deutschland 🇩🇪 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 173 805 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).