Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter
Haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Fehlende Nachweise und Erklärungen werden vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Es sind Referenzen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern nachzuweisen, die verschiedene Erfahrungsnachweise beinhalten. Es sollen für jedes der nachfolgend beschriebenen Tätigkeitsfelder mindestens 2 Referenzen genannt werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden und alle Leistungen des Tätigkeitsfeldes umfassen.
Tätigkeitsfelder:
— Grabenloser Einbau von Abwasserkanälen mit mind. 1600 mm Innendurchmesser, in einer Mindestlänge von 500 m mit einer Vollschnittmaschine und flüssigkeitsgestützter Ortsbrust. Die Anforderungen müssen kombiniert in einer Haltung nachgewiesen werden,
— Grabenloser Einbau von Abwasserkanälen mit mind. 1600 mm Innendurchmesser, in einer Kurvenfahrt mit max. R = 500 m mit einer Vollschnittmaschine und flüssigkeitsgestützter Ortsbrust. Die Anforderungen müssen kombiniert in einer Haltung nachgewiesen werden,
— Herstellung von überschnittenen Bohrpfahlwänden mit einem Pfahldurchmesser von mind. 900 mm und Pfahlwandlängen von mind. 15 m (gemessen von OK bis UK Bohrpfahl). Die Anforderungen müssen kombiniert für eine Baugrube nachgewiesen werden.
Für die Referenzen gilt, dass die Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist.
Es dürfen auch mehrere Referenzen in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden. Damit eine Referenz für eine Tätigkeitsfeld wertbar ist, müssen alle beschriebenen Leistungen des Tätigkeitsfeldes kombiniert in einer Haltung bzw. für eine Baugrube erbracht worden sein.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die relevanten Anlagen baulich fertiggestellt sind.
Hierfür ist das Formular VII „Eigenerklärung zu Referenzen“ zu verwenden.
2) Erklärung zu den vom Bieter/von der Bietergemeinschaft erfüllten fachtechnischen Voraussetzungen (siehe „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“).
Für die Erbringung dieses Nachweises ist das Formular VIII „Eigenerklärung zu fachtechnischen Anforderungen“ zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist;
3) Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular IX
Zu benennen;
4) Beruft sich ein Bieter darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Nachunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular X zu benennen.
Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, das jeweils Maßgebliche Formular VII „Eigenerklärungen zu Referenzen“ und das Formular VIII „Eigenerklärung zu Fachtechnischen Anforderungen“ bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen.