Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entgelt- und Bezügeabrechnungssystem
TFM-V-19-001
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Einführung sowie Support und Pflege eines Entgelt- und Bezügeabrechnungssystems für den Freistaat Thüringen”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
Folgende Leistungen sind vorbehaltlich der Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens optionale Bestandteile der anzubietenden Leistungen:
1) Landesfamilienkassen:
— Option A: neues Modul im Abrechnungssystem,
— Option B: Einführung einer Schnittstelle zum Bundeszentralamt für Steuern,
— Option C: Einführung einer Schnittstelle zum Verfahren KISO.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens soll mindestens eine der 3 Optionen beauftragt werden.
2) Dienstunfallfürsorge:
Ein Modul für die Dienstunfallfürsorge ist optional anzubieten.
3) Rechtsbehelfe:
Ein Modul für Rechtsbehelfe ist optional anzubieten.
4) Personalmanagement:
Ein Modul für Personalmanagement ist optional anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Dem Teilnahmeantrag ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Dem Teilnahmeantrag ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beigefügt.
Der Bewerber hat zu bestätigen, dass der dem Teilnahmeantrag beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergibt;
2) Dem Teilnahmeantrag ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil beigefügt (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten), in dem kurz dargelegt werden:
— die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und Schwerpunkte des Unternehmens,
— die Organisation des Unternehmens.
3) Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;
4) Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen;
5) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz (Umsatz i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB) in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz (Umsatz i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB) in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
2) Das Unternehmen hat seinen Umsatz (Umsatz i.S.d. § 277 Abs. 1 HGB) mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Vergleichbar im Sinne dieser Anforderung ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet; dies ist vorliegend der Fall, soweit die erbrachte Leistung laufende oder in Einführung befindliche Verfahren der Bezügeabrechnung betrifft;
3) Das Unternehmen hat die Anzahl der Mitarbeiter in der EU in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Leistungen in Projekten erbracht haben, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, anzugeben. Vergleichbar im Sinne dieser Anforderung ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet; dies ist vorliegend der Fall, soweit die erbrachte Leistung laufende oder in Einführung befindliche Verfahren der Bezügeabrechnung betrifft;
4) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine entsprechende Versicherungsbestätigung (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
“Zu 2) Umsatz:
Als Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Der Umsatz (Umsatz i.S.d. § 277 Abs. 1 HGB) des Bewerbers der EU...”
Zu 2) Umsatz:
Als Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Der Umsatz (Umsatz i.S.d. § 277 Abs. 1 HGB) des Bewerbers der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, darf im Durchschnitt (Mittelwert der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) nicht unter 7.0 Mio. EUR liegen.
Als weitere Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Keiner der Umsätze (Umsatz i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB) (netto) mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, darf in einem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre weniger als 3.5 Mio EUR betragen haben. Vergleichbar im Sinne dieser Anforderung ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet; dies ist vorliegend der Fall, soweit die erbrachte Leistung laufende oder in Einführung befindliche Verfahren der Bezügeabrechnung betrifft.
Zu 3) Mitarbeiteranzahl:
Als Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Der Bewerber muss im jährlichen Mittel in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in der EU über alle 3 Jahre betrachtet mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt haben, die Leistungen in Projekten erbracht haben, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind. Vergleichbar im Sinne dieser Anforderung ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet; dies ist vorliegend der Fall, soweit die erbrachte Leistung laufende oder in Einführung befindliche Verfahren der Bezügeabrechnung betrifft.
Als weitere Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Der Bewerber darf in keinem einzelnen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im jährlichen Mittel in der EU weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt haben, die Leistungen in Projekten erbracht haben, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind. Vergleichbar im Sinne dieser Anforderung ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet; dies ist vorliegend der Fall, soweit die erbrachte Leistung laufende oder in Einführung befindliche Verfahren der Bezügeabrechnung betrifft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Das Unternehmen macht durch aussagekräftige Benennung von Referenzen Angaben zu:
1.1) Erfahrungen im Bereich Projektmanagement;
1.2) Maßnahmen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Das Unternehmen macht durch aussagekräftige Benennung von Referenzen Angaben zu:
1.1) Erfahrungen im Bereich Projektmanagement;
1.2) Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Projekten;
2.1) Dauer der Tätigkeit im Bereich der Entgeltabrechung;
2.2) Anzahl der laufenden Verfahren zur Bezügeabrechnung;
2.3) Anzahl von Zahlfällen im Durchschnitt der letzten zwölf Monate;
2.4) Anzahl von Zahlfällen im Durchschnitt der letzten zwölf Monate beim größten Auftraggeber;
3.1) Fachlicher Bandbreite (Mindestanforderungen);
3.2) Fachlicher Bandbreite (Bewertung);
3.3) Inhaltlicher Bearbeitungstiefe;
4.) In Referenzprojekten erstellten Dokumenten.
Das Unternehmen macht durch aussagekräftige Benennung von Mitarbeitern und Referenzen Angaben zu:
5.1.a) Mitarbeiterprofil „Projektleiter" (Mindestanforderung);
5.1.b) Mitarbeiterprofil „Projektleiter" (Bewertung);
5.2) Mitarbeiterprofile „Datenbankspezialist“ (Mindestanforderung);
5.3) Mitarbeiterprofile „Datenbankspezialist“ (Bewertung);
5.4) Mitarbeiterprofile „Softwarespezialist/Programmierer“ (Mindestanforderung);
5.5) Mitarbeiterprofile „Softwarespezialist/Programmierer“ (Bewertung);
5.6) Mitarbeiterprofil „Datenmigrationsmitarbeiter“.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1.1) Erfahrungen im Projektmanagement:
Als Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Der Bewerber hat mindestens einmal in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1.1) Erfahrungen im Projektmanagement:
Als Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Der Bewerber hat mindestens einmal in einem Projekt eine Projektvorgehensmethode nach oder in Anlehnung an Prince 2, PMI oder V-Modell XT eingesetzt.
Zu 1.2) Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Projekten:
Als Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Der Bewerber muss in bisherigen Projekten mindestens eine der folgenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung zum Einsatz gebracht haben:
— Pflichtenheft inkl. detaillierter Beschreibung der umzusetzenden Prozesse,
— Testplan, Testskripte und Testbericht,
— Definierter Projekt Change Management Prozess mit definierten Freigaberichtlinien,
— Datenmigration nach Datenmigrationsplan inkl. Datenmigrationstest.
Zu 3.1) Fachliche Bandbreite:
Als Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Der Bewerber hat mindestens ein Projekt zu benennen, bei dem die Abrechung von Tarifbeschäftigten Gegenstand der Beauftragung war und mindestens ein Projekt, bei dem die Abrechnung von Beamtenbesoldung Gegenstand seiner Beauftragung war. Diese Mindestanforderung kann auch durch die Nennung eines Projektes erfüllt werden, in dem beide Leistungsbereiche erfüllt wurden. Bei dem/den durchgeführten Projekt(en) müssen alle der genannten weiteren Bedingungen erfüllt sein:
— die Probeberechnung eines Einzelzahlfalls muss jederzeit innerhalb von max. 3 Minuten auf dem selben System möglich sein (Ermittlung Bruttobetrag, Ermittlung gesetzlicher Abzüge, Ausweis des Nettobetrags, Ermittlung privater Abzüge),
— die Rückrechnungstiefe beträgt mindestens 60 Monate,
— die Abrechnung erfolgt nicht auf einem Großrechnersystem.
Zu 5.1.a) Mitarbeiterprofil „Projektleiter":
Als Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Die verbindliche Benennung einer Person, die mindestens eine der 3 benannten Qualifikationen (IT Projektmanagement oder (GPM)/IPMA Level C/B (oder vergleichbar z. B. PMP, PRINCE2 mind. Foundation) oder V-Modell-XT (Bund) Aufbau) nachweisen kann und zusätzlich mindestens über die geforderte Sprachkompetenz (Deutsch Muttersprachler oder mind. C2 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR)) verfügt, stellt eine Mindestanforderung dar.
Zu 5.2) Mitarbeiterprofile „Datenbankspezialist“:
Als Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Die verbindliche Benennung von 2 Person, die mindestens die benannte Qualifikation (OCP DBA 11g (oder vergleichbar bspw. MySQL 5DBA IExam)) nachweisen können, stellt eine Mindestanforderung dar.
Zu 5.4) Mitarbeiterprofile „Softwarespezialist/Programmierer“:
Als Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt, gilt:
Die verbindliche Benennung von 2 Personen, die mindestens die benannte Qualifikation nachweisen können (Hochschulabschluss als Informatiker oder vergleichbare Abschlüsse mit mind. 3 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich des Studienabschlusses) und zusätzlich mindestens über die geforderte Sprachkompetenz (Deutsch Muttersprachler oder mind. C2 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen“ (GeR)) verfügen, stellt eine Mindestanforderung dar.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-07
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-03-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten...”
1) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die unter Ziff. III.1. der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese vorzulegen. Es ist das „Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass es im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“);
2) Bewerbergemeinschaft: im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass gemäß § 1 GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bewerbergemeinschaft maßgeblich waren. Weiter ist zu erklären, dass:
— das geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen und
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Zudem sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.
3) Änderung der Vergabeunterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Bewerberfragen sowie die Bereitstellung geänderter Vergabeunterlagen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattfortm (www.evergabe-online.de) erfolgt;
4) Auswahl der Bewerber zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes:
Der Auftraggeber (AG) wird grds. maximal 4 Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordern. Sofern sich herausstellt, dass mehr als 4 Bewerber geeignet sind, wird der AG die Teilnahmeanträge gemäß den in der Bekanntmachung sowie dem Dokument „Bewertungsmatrix Eignung“ genannten Bewertungskriterien bewerten. Dabei werden gemäß den Wertungsmaßstäben im Dokument für die entsprechenden Angaben des Bewerbers im Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ Punkte vergeben und pro Kriterium mit der angegebenen Gewichtung multipliziert. Die so pro Kriterium errechneten gewichteten Eignungspunkte werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl.
Diejenigen 4 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Sofern sich herausstellt, dass weniger als 4 Bewerber geeignet sind, können weniger Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber können auch mehr als 4 Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.
DerAG möchte in der Angebotsphase Softwareprodukte in den Wettbewerb stellen, deren zu Grunde liegende Software von unterschiedlichen Herstellern stammt. Daher haben die Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag verbindlich das Produkt (inkl. der zu Grunde liegenden Software und deren Hersteller) zu benennen, dass Gegenstand ihres Angebotes sein wird.
Sofern sich herausstellt, dass bei den benannten zu Grunde liegenden Softwareprodukten ein Hersteller mehr als einmal vertreten ist, wird nur der jeweils punktmäßig beste Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies gilt nicht, sofern andernfalls nicht 4 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden könnten. Dann wird der AG auch Bewerber auffordern, die Softwareprodukte anbieten, welche auf zu Grunde liegenden Softwareprodukten desselben Herstellers basieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 Abs. 1-2 GWB.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) Den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Abs. 1-2 GWB.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 1-3 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 025-054748 (2019-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Einführung sowie Support und Pflege eines Entgelt- und Bezügeabrechnungssystems für den Freistaat Thüringen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Folgende Leistungen sind vorbehaltlich der Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens optionale Bestandteile der anzubietenden Leistungen:
1....”
Beschreibung der Optionen
Folgende Leistungen sind vorbehaltlich der Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens optionale Bestandteile der anzubietenden Leistungen:
1. Landesfamilienkassen:
— Option A: neues Modul im Abrechnungssystem,
— Option B: Einführung einer Schnittstelle zum Bundeszentralamt für Steuern,
— Option C: Einführung einer Schnittstelle zum Verfahren KISO.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens soll mindestens eine der 3 Optionen beauftragt werden.
2. Dienstunfallfürsorge:
Ein Modul für die Dienstunfallfürsorge ist optional anzubieten.
3. Rechtsbehelfe:
Ein Modul für Rechtsbehelfe ist optional anzubieten.
4. Personalmanagement:
Ein Modul für Personalmanagement ist optional anzubieten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 025-054748
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: TFM-V-19-001
Titel: Entgelt- und Bezügeabrechnungssystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: P&I Personal & Informatik AG
Postort: Wiesbaden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten...”
1) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese vorzulegen. Es ist das „Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass es im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“).
2) Bewerbergemeinschaft: im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass gemäß § 1 GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildetenBewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bewerbergemeinschaft maßgeblich waren. Weiter ist zu erklären, dass
— das geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen und,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Zudem sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.
3) Änderung der Vergabeunterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Bewerberfragen sowie die Bereitstellung geänderter Vergabeunterlagen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattfortm (www.evergabe-online.de) erfolgt.
4) Auswahl der Bewerber zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes:
Der Auftraggeber (AG) wird grds. maximal 4 Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordern. Sofern sich herausstellt, daß mehr als 4 Bewerber geeignet sind, wird der AG die Teilnahmeanträge gemäß den in der Bekanntmachung sowie dem Dokument „Bewertungsmatrix Eignung“ genannten Bewertungskriterien bewerten. Dabei werden gemäß den Wertungsmaßstäben im Dokument für die entsprechenden Angaben des Bewerbers im Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ Punkte vergeben und pro Kriterium mit der angegebenen Gewichtung multipliziert. Die so pro Kriterium errechneten gewichteten Eignungspunkte werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl.
Diejenigen 4 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Sofern sich herausstellt, daß weniger als 4 Bewerber geeignet sind, könnenweniger Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber können auch mehr als 4 Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.
Der AG möchte in der Angebotsphase Softwareprodukte in den Wettbewerb stellen, deren zu Grunde liegende Software von unterschiedlichen Herstellern stammt. Daher haben die Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag verbindlich das Produkt (inkl. der zu Grunde liegenden Software und deren Hersteller) zu benennen, dass Gegenstand ihres Angebotes sein wird.
Sofern sich herausstellt, dass bei den benannten zu Grunde liegenden Softwareprodukten ein Hersteller mehr als einmal vertreten ist, wird nur der jeweils punktmäßig beste Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies gilt nicht, sofern andernfalls nicht 4 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden könnten. Dann wird der AG auch Bewerber auffordern, die Softwareprodukte anbieten, welche auf zu Grunde liegenden Softwareprodukten desselben Herstellers basieren.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 Abs. 1-2 GWB.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) Den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Abs. 1-2 GWB.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 1-3 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 238-587983 (2020-12-02)