Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
(2) Referenzangaben zu Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind (d. h. Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen), nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— ggf. Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Auftragssumme (netto),
— Ausführungszeitraum.
(3) Angaben und Nachweise zur Logistik:
Der Bieter hat das Betriebsregime der Abfallanlieferung an der Entsorgungsanlage textlich und graphisch (Lageplan mit Annahmebereich, Verkehrswegen etc.) nachvollziehbar darzustellen. Der Bieter hat die gemäß nachfolgenden Ausführungen ermittelte Transportentfernung zur Entsorgungsanlage mit einem Ausdruck des Routenplaners nachzuweisen. Dieser Ausdruck hat eine detaillierte Beschreibung der Wegstrecke, der Entfernung und der erforderlichen Zeit zu enthalten. Die maßgebliche Transportentfernung zur Entsorgungsanlage wird mittels des Routenplanungsprogramms auf der Internetseite
http://www.google.de/maps berechnet. Maßgeblich ist hierbei die kürzeste Straßenverbindung in Kilometern zwischen der
Drewitzer Straße 47, 14478 Potsdam und der/den benannten Verwertungsanlage/n des Bieters unter Verwendung des Routenplanungsprogramms auf eine Nachkommastelle genau in km, darzustellen. Sofern der Standort der Entsorgungsanlage als Zielpunkt nicht in den Routenplaner eingegeben werden kann, ist der zum Anlagenstandort nächstgelegene Zielpunkt zu wählen und die Restentfernung separat auszuweisen;
(4) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung (hier: Behandlung):
Mit dem Angebot sind Ausgefüllte Technische Datenblätter, Nachvollziehbare textliche Beschreibungen und graphische Darstellungen einzureichen. Die vollständig einzureichenden Unterlagen und Nachweise können den Vergabeunterlagen – Leistungsbeschreibung Seite 23 ff. entnommen werden;
(5) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung (hier: Beseitigung) Zum Nachweis der der Sach- u. Fachkunde sowie Zuverlässigkeit gem. § 22 KrWG für den Beseitigungsbetrieb sind folgende Nachweise vorzulegen: Verbindliche Erklärung des Beseitigungsbetriebs zur Abnahme und Beseitigung der zur Beseitigung anfallenden Abfälle für den Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Beseitigungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten. Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Beseitigungsanlage (Info über die genehmigte Kapazität, das Einzugsgebiet, der Genehmigungsstatus sowie -zeitraum, die anzunehmenden Abfallarte), Angabe der zur Beseitigung angenommenen Abfallmengen der letzten 3 Jahre;
(6) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung (hier: Verwertung)Zum Nachweis der Sach- u. Fachkunde sowie Zuverlässigkeit gem. § 22 KrWG für den Verwertungsbetrieb sind folgende Nachweise vorzulegen: Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetrieb/e zur Annahme und Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden Abfälle für den Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertenden Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten, Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage (Info über die genehmigte Kapazität, Genehmigungsstatus- und -zeitraum sowie die anzunehmenden Abfallarten), Angabe der zu Verwertung angenommenen Abfallmengen der letzten 3 Jahre.