Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der Restabfälle der Landeshauptstadt Potsdam ab 1.1.2020

Landeshauptstadt Potsdam

Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der Restabfälle von jährlich ca. 32 000 – 37 000 Mg gemischer Siedlungsabfälle (AVV 200 301) und ca. 4 000 – 6 000 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 20 03 07) ab dem 1.1.2020 in der Landeshauptstadt Potsdam.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-20 Auftragsbekanntmachung
2019-11-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: OV-L-325-90-19
Kurze Beschreibung:
Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der Restabfälle von jährlich ca. 32 000 – 37 000 Mg gemischer Siedlungsabfälle (AVV 200 301) und ca. 4 000 – 6 000 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 20 03 07) ab dem 1.1.2020 in der Landeshauptstadt Potsdam.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.potsdam.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDA00/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDA00 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-23 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 099-239963
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden; (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen; (3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen; (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDA00.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich ca. 32 000 – 37 000 Mg gemischter Siedlungsabfälle:
— (AVV 20 03 01) und ca. 4 000 – 6 000 Mg Sperrmüll zur Beseitigung,
— (AVV 20 03 07), ab dem 1.1.2020. Die Abfälle sind am Standort Drewitzer Straße 47, 14478 in Potsdam einzusammeln und zur entsprechenden Verwertungsanlage zu transportieren.
Es handelt sich um Restabfälle, die der Landeshauptstadt Potsdam als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden.
Die Sammlung der Restabfälle und die Beförderung zur Entsorgungsanlage sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde, jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Ein eventuell ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden;
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(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB;
(3) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Biertermgeinschaft abgegeben wurden;
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(4) Übersicht mit Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe der Anteilsverhältnisse;
(5) Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot einzureichen, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
a) Kopie des Handesregisterauszuges oder eines entsprechenden Firmenregisterauszuges, jeweils nicht älter als 6 Monate;
b) Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als 3 Monate;
c) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
d) Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden;
e) Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden;
f) Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch vom Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (d. h. Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen), jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind;
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(2) Qualifizierte, d. h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft von 5 % der Bruttoauftragssumme nach näherer Vorgabe in § 15 der Besonderen Vertragsbedingungen und unter Nr. 9 der Bewerbungsbedingungen;
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(3) Urkalkulation des Bieters in Form einer verschlüsselten Datei;
(4) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung: über mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsschein erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung zulässig, folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
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Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
(2) Referenzangaben zu Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind (d. h. Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen), nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
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— ggf. Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Auftragssumme (netto),
— Ausführungszeitraum.
(3) Angaben und Nachweise zur Logistik:
Der Bieter hat das Betriebsregime der Abfallanlieferung an der Entsorgungsanlage textlich und graphisch (Lageplan mit Annahmebereich, Verkehrswegen etc.) nachvollziehbar darzustellen. Der Bieter hat die gemäß nachfolgenden Ausführungen ermittelte Transportentfernung zur Entsorgungsanlage mit einem Ausdruck des Routenplaners nachzuweisen. Dieser Ausdruck hat eine detaillierte Beschreibung der Wegstrecke, der Entfernung und der erforderlichen Zeit zu enthalten. Die maßgebliche Transportentfernung zur Entsorgungsanlage wird mittels des Routenplanungsprogramms auf der Internetseite http://www.google.de/maps berechnet. Maßgeblich ist hierbei die kürzeste Straßenverbindung in Kilometern zwischen der
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Drewitzer Straße 47, 14478 Potsdam und der/den benannten Verwertungsanlage/n des Bieters unter Verwendung des Routenplanungsprogramms auf eine Nachkommastelle genau in km, darzustellen. Sofern der Standort der Entsorgungsanlage als Zielpunkt nicht in den Routenplaner eingegeben werden kann, ist der zum Anlagenstandort nächstgelegene Zielpunkt zu wählen und die Restentfernung separat auszuweisen;
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(4) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung (hier: Behandlung):
Mit dem Angebot sind Ausgefüllte Technische Datenblätter, Nachvollziehbare textliche Beschreibungen und graphische Darstellungen einzureichen. Die vollständig einzureichenden Unterlagen und Nachweise können den Vergabeunterlagen – Leistungsbeschreibung Seite 23 ff. entnommen werden;
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(5) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung (hier: Beseitigung) Zum Nachweis der der Sach- u. Fachkunde sowie Zuverlässigkeit gem. § 22 KrWG für den Beseitigungsbetrieb sind folgende Nachweise vorzulegen: Verbindliche Erklärung des Beseitigungsbetriebs zur Abnahme und Beseitigung der zur Beseitigung anfallenden Abfälle für den Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Beseitigungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten. Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Beseitigungsanlage (Info über die genehmigte Kapazität, das Einzugsgebiet, der Genehmigungsstatus sowie -zeitraum, die anzunehmenden Abfallarte), Angabe der zur Beseitigung angenommenen Abfallmengen der letzten 3 Jahre;
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(6) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung (hier: Verwertung)Zum Nachweis der Sach- u. Fachkunde sowie Zuverlässigkeit gem. § 22 KrWG für den Verwertungsbetrieb sind folgende Nachweise vorzulegen: Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetrieb/e zur Annahme und Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden Abfälle für den Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertenden Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten, Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage (Info über die genehmigte Kapazität, Genehmigungsstatus- und -zeitraum sowie die anzunehmenden Abfallarten), Angabe der zu Verwertung angenommenen Abfallmengen der letzten 3 Jahre.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages (Besondere Vertragsbedingungen) zu leisten;
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(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten (Vereinbarung über die Einhaltung der Mindestanforderungen für Auftragnehmer und Nachunternehmer);
(3) Hinweise auf bestehende gewerbliche Schutzrechte;
(4) Hinweise auf bestehende Fabrikations- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltrelevanz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Vergleichspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.potsdam.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDA00/documents 🌏
Internetadresse: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden;
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(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen;
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(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen;
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(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDA00.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB);
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden isst oder zu entstehen droht, § 107 Abs. 2 GWB.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt, § 107 Abs. 3 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 099-239963 (2019-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der Restabfälle von jährlich ca. 32 000 — 37 000 Mg gemischer Siedlungsabfälle (AVV 200 301) und ca. 4 000 — 6 000 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 20 03 07) ab dem 1.1.2020 in der Landeshauptstadt Potsdam.
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Gesamtwert des Auftrags: 16 313 965 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 214-525827
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 099-239963
ABl. S-Ausgabe: 214
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerberkönnenauch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungenan diesen Vordrucken/Formularen sind — soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRD3SG
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich ca. 32 000 — 37 000 Mg gemischter Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) und ca. 4 000 — 6 000 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 20 03 07), ab dem 1.1.2020. Die Abfälle sind am Standort Drewitzer Straße 47, 14478 in Potsdam einzusammeln und zur entsprechenden Verwertungsanlage zu transportieren.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-07 📅
Name: EEW Energy from Waste GmbH
Postanschrift: Schöninger Straße 2-3
Postort: Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland 🇩🇪
Helmstedt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 16 313 965 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerberkönnenauch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
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(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
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(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungenan diesen Vordrucken/Formularen sind — soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
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3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRD3SG

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verleltzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden isst oder zu entstehen droht, § 107 Abs. 2 GWB.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 214-525827 (2019-11-04)