Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung ob der Bieter technisch in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen,
— Erklärung, ob der Bieter mit den gesetzlichen Vorgaben zur Verwertung von Klärschlamm, insbesondere dem KrW und AbfG samt der technischen Regeln und Vorschriften vertraut ist und diese einhält,
— Erklärung zur Zugehörigkeit zu einer Branche,
— Angabe von mind. 3 Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Beschreibung der Entsorgungskonzeption, einschl,
— Angabe der Verbrennungs-/Entsorgungsanlagen für den gesamten Entsorgungszeitraum, der Entsorgungsmengen für jede Entsorgungsanlage,
— notwendige Angaben zu jeder Verbrennungs-/Entsorgungsanlage: Betreiber der Anlage, Inbetriebnahme Datum, Anlagenkapazität, Laufzeit, notwendiger Untersuchungsumfang und Häufigkeit, Beschreibung des technischen Verfahrens, Annahmezeiten, durchschnittliche Wartezeit,
— ggfs. Bietergemeinschaftserklärung,
— Angabe, über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, einschließlich Benennung des/der Unternehmen(s), dessen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und dessen/deren Verpflichtungserklärung. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW werden berücksichtigt,
— Name des/der Nachunternehmer, dessen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und dessen/deren Verpflichtungserklärung.
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Bestätigung der Referenzgeber,
— bei Entsorgung des Klärschlamms außerhalb der BRD: Nachweis aller erforderlicher Genehmigungen, sowie der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften im Entsorgungsland und der BRD,
— Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen.