Entsorgung infektiöser Abfälle

Universitätsklinikum Heidelberg

Entsorgung von infektiösem Abfall, Körper- und Organteilen und Zytostatikaabfällen mit den Abfallschlüsseln 180102 (Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven), 180103 (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (Körper- und Organteile)), 180108 (zytotoxische und zytostatische Arzneimittel) und 180202 (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (Tierkadaver, etc.)) der AVV.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-25 Auftragsbekanntmachung
2020-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
Referenznummer: 2019-18
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von infektiösem Abfall, Körper- und Organteilen und Zytostatikaabfällen mit den Abfallschlüsseln 180102 (Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven), 180103 (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (Körper- und Organteile)), 180108 (zytotoxische und zytostatische Arzneimittel) und 180202 (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (Tierkadaver, etc.)) der AVV.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 670
Postleitzahl: 69120
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle.gb3@med.uni-heidelberg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YYYH/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YYYH 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-25 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-29 📅
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 209-510687
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
2 Verlängerungsoptionen um jeweils um 1 weiteres Vertragsjahr; somit Verlängerung bis 31.1.2023 bzw. 31.1.2024 möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 670 69120 Heidelberg gesamtes Gelände des Universitätsklinikums Heidelberg:
PLZ-Gebiete 69115, 69118, 69120 innerhalb Heidelbergs.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Eigenerklärungen:
— „wir erklären, dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden,“
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— „wir erklären, dass wir gemäß EU-Verordnung EG 881-2002 und 2580-2001 keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen unterstützen oder mit ihnen Geschäftsverbindungen pflegen, sofern wir nicht im Einzelfall dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wir distanzieren uns von Einrichtungen und Personen, die gegenentsprechende Richtlinien verstoßen“,
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— Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärungen:
„Wir erklären,
— dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet,
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— dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen“,
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit im Bereich der Entsorgung von infektiösen Abfällen, Körper- und Organteilen und Zytostatikaabfall nachweisen können.
Dazu ist die Vorlage von mindestens 3 Krankenhäusern ab einer Größenordnung von 200 Betten oder vergleichbaren Einrichtungen notwendig, bei denen der Bieter innerhalb der letzten 5 Jahre die Abfälle entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung entsorgt hat. Anlage 6 der Vergabeunterlagen (Vorlage Referenzbestätigung) ist je Referenz zu verwenden und vollständig ausgefüllt abzugeben.
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— Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gem. §14 EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung) als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind. Die Zertifizierungsurkunde ist zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Im Zuschlagsfalle ist diese Zertifizierungsurkunde auf Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 6 Wochen im Original vorzulegen.
Im Falle einer Beschränkung der Fachgebietstätigkeit gem. § 2 Abs. 2 EfbV darf sich die Beschränkung nicht auf die Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV beziehen. Bieter aus Mitgliedsstaaten der EU haben entsprechend gleichwertige Nachweise zu erbringen.
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Mindeststandards:
Vorlage von mindestens 3 Referenzen über jeweils ein Krankenhaus mit mind. 200 Betten oder vergleichbarer Einrichtung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 670
69120 Heidelberg
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3 – Materialwirtschaft
Dokumente URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YYYH/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Voraussichtlich nach Ablauf des nun ausgeschriebenen Vertragsverhältnisses und je nach Ziehung und Ablauf von einer oder beiden Verlängerungsoptionen.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYYH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 209-510687 (2019-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 209-510687
Gesamtwert des Auftrags: 1262832.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum.uni-heidelberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle.gb3@med.uni-heidelberg.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 027-062444
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 209-510687
ABl. S-Ausgabe: 27

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-23 📅
Name: Remondis Medison GmbH
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Unna 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1262832.56 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsklinikum Heidelberg
Internetadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
A) § 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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B) § 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 027-062444 (2020-02-05)