Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung LOS 1 und LOS 2
VgV_2019-012
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Entsorgungsleistungen für das Helmholtz Zentrum München
LOS 1: Gewerbeabfälle
LOS 2: gefährliche Abfälle” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gewerbemüll
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuherberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Helmholtz Zentrum München als öffentliche Forschungseinrichtung für Umwelt und Gesundheit versucht mit einem eigens hierfür entwickelten Abfall- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Helmholtz Zentrum München als öffentliche Forschungseinrichtung für Umwelt und Gesundheit versucht mit einem eigens hierfür entwickelten Abfall- und Entsorgungskonzept die neue Gewerbeabfallverordnung bestmöglich umzusetzen uns sorgt für eine größtmögliche Sortierung unmittelbar beim Abfallerzeuger.
Die so sortierten Abfälle werden durch einen zugelassenen Fachbetrieb abgeholt und dem Recycling zugeführt. Die Ihrem Umstand nicht sortierfähigen Abfälle (u.a. Abfälle aus der Forschung) werden durch einen zugelassenen Fachbetrieb abgeholt und der Verwertung zugeführt.
Der Transport, das Recyceln sowie die Abfallverwertung ist ausschließlich zugelassenen Entsorgungsfachbetrieben mit behördlicher Genehmigung gestattet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Das HMGU ist verpflichtet die entstandenen Abfälle fach- und sachgerecht zu entsorgen. Dazu zählen auch die sogenannten Sonderabfälle (LOS2) wie z.B. Chemikalien, Altöle, Leuchtstofflampen, Gefahrstoffe usw.
Der Transport, das Recyceln sowie die Abfallverwertung ist ausschließlich zugelassenen Entsorgungsfachbetrieben mit behördlicher Genehmigung gestattet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-11
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-11
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wiefolgt:
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 049-112685 (2019-03-07)