Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu verfügen,
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Entsorgung von Klärschlamm, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge), entsorgter Abfallart,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Leistung der Beförderung, der Behandlung, des Makelns oder der Entsorgung von Klärschlamm oder Nachweis der vergleichbaren Qualifikation,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn,
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung,
— sofern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Entsorgungskonzept benannten Anlage(n) ist:
Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) (Zwischenlager für landwirtschaftliche Verwertung, thermische Verwertungsanlage, Klärschlammkompostierungsanlage o. ä.) für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum, z.B. durch Vorlage des Vertrages mit den im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Entsorgung der Abfälle aus dieser Ausschreibung,
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre),
— Beschreibung des Entsorgungskonzeptes:
a) Detaillierte Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- und ggf. Logistikkonzeptes für den zu übernehmenden Klärschlamm (Teilkonzept A, Entsorgung von Klärschlamm, für den eine stoffliche Verwertung möglich ist, Teilkonzept B, Entsorgung von Klärschlamm, für den eine stoffliche Verwertung nicht möglich ist).
Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben, inkl. der ggf. vorgesehenen Umladung, Zwischenlagerung und Vorbehandlung.
b) Ausdruck eines aussagekräftigen Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle mit Kennzeichnung des Standortes der Waage und, sofern abweichend, des Standortes des Übergabepunktes.
— Übersicht über das vorgesehene Klärschlamm-Entsorgungskonzept,
— Kennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung (Umschlag/Zwischenlagerung/Behandlung/Verwertung/Beseitigung) der Abfälle (Bezeichnung, Standort, Betreiber, Beschreibung des Entsorgungsverfahrens, Betriebsgenehmigung, genehmigten Abfallarten, geeichte Fahrzeugwaage, Gesamtkapazität).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Inhalte des Teilnahmeantrags,
— Unterlagen zur Plausibilisierung der vorgesehenen landwirtschaftlichen Verwertung, z. B. Auszüge aus behördlichen Anzeigen zur Klärschlammaufbringung, beispielhafte Kopien vollständiger Lieferscheine zur Klärschlamm- oder Klärschlammkompostausbringung, nicht älter als 36 Monate,
— für Unterauftragnehmer, deren Einbindung zum Nachweis der Eignung des Bewerbers erforderlich ist (insb. Betreiber der vorgesehenen Übernahmestelle und Behandlungsanlagen), wird der AG in jedem Fall von allen im Übrigen geeigneten Bewerbern die verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass er für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen wird, sowie die Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB verlangen.