Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlagen Weimar und Nohra
Stadt Weimar, Kommunalservice Weimar
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie gesetzeskonforme Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von in den Kläranlagen Weimar und Nohra anfallendem Klärschlamm nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-26.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen › Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-02-26 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-08-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weimar, Kommunalservice Weimar
Postanschrift: Industriestraße 14
Postleitzahl: 99427
Postort: Weimar
Kontakt
Internetadresse: http://www.weimar.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de 📧
Telefon: +49 3643/762309 📞
Fax: +49 3643/762326 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E71581235 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E71581235 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-01 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 043-098318
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-04-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Martina Überschaer
Internetadresse: www.weimar.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71581235 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 361573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Quelle: OJS 2019/S 043-098318 (2019-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie gesetzeskonforme Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von in den Kläranlagen Weimar und Nohra anfallendem Klärschlamm nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weimar, Kommunalservice Weimar
Postanschrift: Industriestraße 14
Postleitzahl: 99427
Postort: Weimar
Kontakt
Internetadresse: http://www.weimar.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de 📧
Telefon: +49 3643/762309 📞
Fax: +49 3643/762326 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E71581235 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E71581235 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-01 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 043-098318
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Mit dem Erstangebot vorzulegen:
— ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— ergänzende Vertragsbedingungen zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen.
Auf Verlangen zum Erstangebot vorzulegen:
— ggf. Nachunternehmererklärungen nach Thüringer Vergabegesetz zu Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die durch den Auftraggeber genutzte E-Vergabeplattform Subreport Elvis zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bewerber-/Bieterfragen werden allen Bewerbern/Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bewerber-/Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die auf der genutzten E-Vergabeplattform abgerufen werden können. Es obliegt dem Bewerber/Bieter, sich bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber auf der E-Vergabeplattform eine (neue) Bewerber-/Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bewerber-/Bieterinformation einen Teilnahmeantrag/ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bewerber/Bieter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlagen Weimar und Nohra, ca. 3 500 bis 5 300 Mg/a. Der Klärschlamm ist an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs- oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei verschiedenen Teilentsorgungskonzepten für die beiden zu bepreisenden Klärschlammqualitäten (Teilkonzepte A und B) ist jeweils eine separate Übernahmestelle zulässig. Gegenstand der Ausschreibung ist kein bestimmtes Entsorgungsverfahren. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz(SchwArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— Angaben zur Rechtsform des Bewerbers,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bewerber ebenfalls zu belegen ist),
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bewerbers bzw. des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
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— die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
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— für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in das PQ-VOL akzeptiert. Sofern der Bieter gem. § 48 Abs. 8 VgV in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
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Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
— Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— bei Bewerbergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— Erklärung des Bewerbers, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorzuhalten,
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Interessenten bzw. Auftragnehmer gesamtschuldnerisch zu haften.
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Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu verfügen,
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Entsorgung von Klärschlamm, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge), entsorgter Abfallart,
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— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Leistung der Beförderung, der Behandlung, des Makelns oder der Entsorgung von Klärschlamm oder Nachweis der vergleichbaren Qualifikation,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn,
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— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung,
— sofern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Entsorgungskonzept benannten Anlage(n) ist:
Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) (Zwischenlager für landwirtschaftliche Verwertung, thermische Verwertungsanlage, Klärschlammkompostierungsanlage o. ä.) für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum, z.B. durch Vorlage des Vertrages mit den im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Entsorgung der Abfälle aus dieser Ausschreibung,
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— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre),
— Beschreibung des Entsorgungskonzeptes:
a) Detaillierte Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- und ggf. Logistikkonzeptes für den zu übernehmenden Klärschlamm (Teilkonzept A, Entsorgung von Klärschlamm, für den eine stoffliche Verwertung möglich ist, Teilkonzept B, Entsorgung von Klärschlamm, für den eine stoffliche Verwertung nicht möglich ist).
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Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben, inkl. der ggf. vorgesehenen Umladung, Zwischenlagerung und Vorbehandlung.
b) Ausdruck eines aussagekräftigen Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle mit Kennzeichnung des Standortes der Waage und, sofern abweichend, des Standortes des Übergabepunktes.
— Übersicht über das vorgesehene Klärschlamm-Entsorgungskonzept,
— Kennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung (Umschlag/Zwischenlagerung/Behandlung/Verwertung/Beseitigung) der Abfälle (Bezeichnung, Standort, Betreiber, Beschreibung des Entsorgungsverfahrens, Betriebsgenehmigung, genehmigten Abfallarten, geeichte Fahrzeugwaage, Gesamtkapazität).
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Inhalte des Teilnahmeantrags,
— Unterlagen zur Plausibilisierung der vorgesehenen landwirtschaftlichen Verwertung, z. B. Auszüge aus behördlichen Anzeigen zur Klärschlammaufbringung, beispielhafte Kopien vollständiger Lieferscheine zur Klärschlamm- oder Klärschlammkompostausbringung, nicht älter als 36 Monate,
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— für Unterauftragnehmer, deren Einbindung zum Nachweis der Eignung des Bewerbers erforderlich ist (insb. Betreiber der vorgesehenen Übernahmestelle und Behandlungsanlagen), wird der AG in jedem Fall von allen im Übrigen geeigneten Bewerbern die verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass er für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen wird, sowie die Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB verlangen.
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— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz über einen Vertragszeitraum von mindestens 6 Monaten und eine entsorgte Klärschlammmenge (AVV 190805) von mindestens 500 Mg vorzulegen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen, Tariftreue und Zahlung gleichen Entgelts sowie Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Thüringer Vergabegesetz
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-04-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Martina Überschaer
Internetadresse: www.weimar.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71581235 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Erstangebot vorzulegen:
— ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— ergänzende Vertragsbedingungen zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen.
Auf Verlangen zum Erstangebot vorzulegen:
— ggf. Nachunternehmererklärungen nach Thüringer Vergabegesetz zu Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die durch den Auftraggeber genutzte E-Vergabeplattform Subreport Elvis zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bewerber-/Bieterfragen werden allen Bewerbern/Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bewerber-/Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die auf der genutzten E-Vergabeplattform abgerufen werden können. Es obliegt dem Bewerber/Bieter, sich bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber auf der E-Vergabeplattform eine (neue) Bewerber-/Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bewerber-/Bieterinformation einen Teilnahmeantrag/ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bewerber/Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 361573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Quelle: OJS 2019/S 043-098318 (2019-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 163-400950
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 043-098318
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): prognostizierte spezifische Bruttogesamtkosten inkl. der zu erwartenden Transportselbstkosten für die Anlieferung des Klärschlamms durch den AG
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-16 📅
Name: LAV Markranstädt GmbH
Postanschrift: Nordstraße 15
Postort: Markranstädt
Postleitzahl: 04420
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 163-400950 (2019-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 163-400950
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 043-098318
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): prognostizierte spezifische Bruttogesamtkosten inkl. der zu erwartenden Transportselbstkosten für die Anlieferung des Klärschlamms durch den AG
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-16 📅
Name: LAV Markranstädt GmbH
Postanschrift: Nordstraße 15
Postort: Markranstädt
Postleitzahl: 04420
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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