Entsorgung von Klärschlamm
Göttinger Entsorgungsbetriebe
Übernahme, Transport sowie landwirtschaftliche und/oder thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlammder Kläranlage Göttingen gemäß Leistungsbeschreibung inkl. aller Nebenarbeiten im Zeitraum vom 1.1.2020 - 31.12.2023 inklusive Verlängerungsoption bis längstens 31.12.2025.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-27.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammbehandlung
- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammbeseitigung
- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammentsorgung
- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammtransport
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-06-27 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-09-18 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: 181_2019
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Postleitzahl: 37079
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.geb-goettingen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de 📧
Telefon: +49 551400-2310 📞
Fax: +49 551400-3201 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84695 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-02 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 125-305684
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Beschreibung der Optionen: Sehen Sie Ziff. II.2.7 der Auftragsbekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE-115 303 707
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle - Zimmer 102
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84695 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151331 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 125-305684 (2019-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: 181_2019
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport sowie landwirtschaftliche und/oder thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlammder Kläranlage Göttingen gemäß Leistungsbeschreibung inkl. aller Nebenarbeiten im Zeitraum vom 1.1.2020 - 31.12.2023 inklusive Verlängerungsoption bis längstens 31.12.2025.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Postleitzahl: 37079
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.geb-goettingen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de 📧
Telefon: +49 551400-2310 📞
Fax: +49 551400-3201 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84695 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-02 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 125-305684
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport sowie landwirtschaftliche und/oder thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Göttingen gemäß Leistungsbeschreibung inkl. aller Nebenarbeiten im Zeitraum vom 1.1.2020 - 31.12.2023 incl. Verlängerungsoption bis max. 31.12.2025.
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Der jährliche Schlammanfall beträgt etwa 10 500 t entwässerter Klärschlamm. Im Mittel beträgt der erzielte Trockenrückstandsgehalt (TR) etwa 23-30 %. Der Klärschlamm des Klärwerkes Göttingen weist eine pastöse Konsistenz auf. Der Massenansatz basiert auf den bisher durchschnittlich angefallenen Schlammengen. Er kann von den tatsächlich zu verwertenden Mengen abweichen.
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Ein Anspruch auf bestimmte Mengen besteht hierdurch nicht.
Der wöchentliche Schlammanfall beträgt im Mittel etwa 180 bis 220 Tonnen, wobei es hier zu deutlichen betriebsbedingten Schwankungen kommen kann.
Hierbei stellen sowohl die stoffliche Verwertung des anfallenden Klärschlammes in der Landwirtschaft als auch die thermische Entsorgung die zulässigen Entsorgungswege dar.
Der AN kann die jeweiligen Mengenanteile frei wählen. Die vorgesehene Mengenaufteilung ist jedoch mit Angebotsabgabe zu beziffern.
Es ist nicht auszuschließen, dass eine landwirtschaftliche Verwertung z. B. im Falle von Grenzwertüberschreitungen der Klärschlammverordnung oder der Düngemittelverordnung kurzfristig zeitweise nicht möglich ist.
Wenn eine nachweislich geplante landwirtschaftliche Verwertung deshalb nicht durchgeführt werden kann, muss der anfallende und nicht verwertbare Klärschlamm für einen begrenzten Zeitraum thermisch entsorgt werden. Für den Vergabezeitraum wird davon ausgegangen, dass dies für eine Schlammmenge von bis zu 1 100 t entwässertem Klärschlamm relevant ist.
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Die Abfuhr von Klärschlamm ist in der Regel während der Entwässerungszeiten von:
— Montag bis Donnerstag grundsätzlich von 6.00 bis 14.00 Uhr und
— Freitags von 6.00 bis 12.00 Uhr.
Vorzunehmen. Andere Abfuhrzeiten sind in jedem Fall mit dem Klärwerksbetrieb abzustimmen.
Folgende Liste kann in etwa als Anhaltspunkt für die Abfuhr gelten:
— Montags: ca. 40-50 t,
— Dienstags: ca. 40-50 t,
— Mittwochs: ca. 40-50 t,
— Donnerstags: ca. 40-50 t,
— Freitags: ca. 20 t.
Zur Angebotsabgabe sind nur Fachfirmen zugelassen. Der AN ist verpflichtet, alle düngemittel- und abfallrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die Transportfahrzeuge müssen für den Transport von Klärschlamm geeignet sein.
Die AG behält sich vor, die angebotenen und durchgeführten Verwertungshandlungen von einem beauftragten Dritten kontrollieren zu lassen oder selbst zu kontrollieren. Falls beabsichtigt ist, Unterauftragnehmer einzusetzen, ist die Aufgabenteilung dem AG mit Angebotsabgabe zu benennen.
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Eine Ortsbesichtigung der Kläranlage vor Abgabe eines Angebotes wird empfohlen.
Termine sind im Interesse einer zeitgerechten Abwicklung des Vergabeverfahrens möglichst frühzeitig zu stellen. Während der Besichtigung werden grundsätzlich keine Fragen beantwortet. Diese sind im Nachgang zur Besichtigung zu stellen und werden durch die AG anonymisierter Form an alle Bieter beantwortet. Um eine fristgerechte Beantwortung evtl. Bieterfragen sicherstellen zu können, werden die letztmöglichen Termine spätestens in der 30. KW vergeben.
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Es besteht eine zweimalige Option auf einvernehmliche Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Die Vertragsverlängerung muss gegenüber dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (30.06.) schriftlich erklärt werden. Die Vertragsverlängerung kommt zustande, sofern der AN dieser Verlängerung innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Mitteilung schriftlich zustimmt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abwasserreinigungsanlage
ARA Göttingen
Im Rinschenrott 15
37079 Göttingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.1.1) Berufs- bzw. Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung)
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.
1.1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.1.4) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für die AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von der AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
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nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot auch eine EEE abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen der AG sind Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
1.2) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen:
1.2.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
1.2.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
1.2.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben ggf. ergänzend durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durchgeforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet (nur Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen sind bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen der AG vor Auftragserteilung vorzulegen.
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Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise einzureichen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen der AG sind Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
— Nachweis des Versicherungsschutzes:
Der Bieter hat nachfolgende, bei Vorlage gültige Versicherungen mit den genannten Deckungssummen je Schadensfall durch Vorlage von Erklärungen des Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Alle Versicherungen müssen auch ein Auswahlverschulden bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern decken.
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—— spätestens vor Zuschlagserteilung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung,
(UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR
—— spätestens vor Zuschlagserteilung: Nachweis einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR.
Der Deckungsumfang der Umwelthaftpflichtversicherung muss der deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingung (AHB) entsprechen.
Für den Fall, dass die geforderten Versicherungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht bestehen, ist durch den Bieter die schriftliche Erklärung abzugeben, im Fall der Zuschlagserteilung die genannten Versicherungen abzuschließen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Die Ersatzleistungen der Versicherungen muss mindestens die zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen) unbedingt einzureichen:
Nachweise für die stofflichen Verwertung des Klärschlammes in der Landwirtschaft:
— Prüfbare Referenzen über vergleichbare Leistungen:
Benennung von im Zeitraum von 2013 bis 2018 erbrachten vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 HS 2 VgV) unter Angabe der Auftragssumme in Euro (netto), der Art der ausgeführten Leistung, des Ausführungszeitraumes, Kurzbeschreibung der Leistung und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnummer). Auf Verlangen ist eine Bestätigung des Auftraggebers über die angegebene Referenz nachzureichen,
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— Beschreibung von Transport, ggfs. Zwischenlagerung,
— Beispiel Düngeplanung,
— Beschreibung der Ausbringung,
— Beispiel für Lieferscheine, Register.
Nachweise im Bereich der thermischen Verwertung:
— Prüfbare Referenzen über vergleichbare Leistungen,
— Beschreibung von Transport und ggfs. Zwischenlagerung,
— Verbrennungsstandort, Betreiber der Anlage,
— Anlagenkapazität und Laufzeit,
— Beschreibung des technischen Verfahrens,
— Nachweis erforderlicher Genehmigungen.
Landwirtschaftliche Verwertung:
— Beschreibung Ausbringung,
— Beispiel Lieferschein,
— Beispiel Register,
— Referenzen über gleichartige Arbeiten für andere ARA mit Ansprechpartnern,
— Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en),
— ggf. Transportgenehmigungen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Der AN hat gemäß KrWG nachzuweisen, dass er im Besitz einer gültigen Transportgenehmigung für die entsprechenden Abfallarten ist. Die ordnungsgemäße Entsorgung des Klärschlammes, gemäß KrWG ist durch entsprechende Genehmigung/Zertifikat sowie Verwertungs-und Entsorgungsnachweise zu belegen.
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Bei dem Transport können die Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeiten in Kontakt mit den Abfällen kommen. Es ist daher die Verordnung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Tätigkeiten mit biol. Arbeitsstoffen (BioStoffV)u. die TRBA 220 „Sicherheit u. Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ zu beachten u. deren Vorgaben einzuhalten. Der AN hat sich gemäß § 7 Bio StoffV über die Gefährdungsbeurteilung ausreichende Informationen zu beschaffen und selbst eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Unterbeauftragungen sind zugelassen.
Die Regelungen zur Tariftreue nach NTVergG werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen.
Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, den in seinem Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands beschäftigten Personen ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen.
Werden Unteraufträge erteilt, ist den eingesetzten Unterauftragnehmern vor Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und der AG vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE-115 303 707
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle - Zimmer 102
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84695 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten bis zum 2.8.2019 (Bewerbungsende) elektronisch unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84695 als Lesefassung und zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt grundsätzlich über die eVergabe-Plattform www.vergabe.rib.de.
Es ist erforderlich, dass Bieter sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die elektronische Angebotsabgabe auf der vorgenannten eVergabe-Plattform registriert haben (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany).
Für die Abgabe eines Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign der Vergabeplattform (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html). Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
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Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen.
Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden.
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Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog und Bieterinformationen auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16).
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2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden.
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 31.7.2019 -10.00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
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5) Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in elektronischer Form einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
6) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151331 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage.
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Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 125-305684 (2019-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 182-443859
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 125-305684
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen: Sehen Sie Ziff. II.2.7) der Auftragsbekanntmachung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-13 📅
Name: IAA Ingenieurgesellschaft für Abfall und Abwasser mbH & Co.KG
Postanschrift: Am Kreuzweg 1
Postort: Kalletal
Postleitzahl: 32689
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5264 / 6499-0 📞
E-Mail: info@iaa-kalletal.de 📧
Land: Lippe 🏙️
Internetadresse: https://www.iaa-kalletal.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 182-443859 (2019-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport sowie landwirtschaftliche und/oder thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlammder Kläranlage Göttingen gemäß Leistungsbeschreibung inkl. aller Nebenarbeiten im Zeitraum vom 1.1.2020 – 31.12.2023 inklusive Verlängerungsoption bis längstens 31.12.2025.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 182-443859
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 125-305684
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen. Der Auftragnehmer hat diesbezüglich darauf explizit in seinem Angebot hingewiesen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport sowie landwirtschaftliche und/oder thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Göttingen gemäß Leistungsbeschreibung inkl. aller Nebenarbeiten im Zeitraum vom 1.1.2020 – 31.12.2023 incl. Verlängerungsoption bis max. 31.12.2025.
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Der AN kann die jeweiligen Mengenanteile frei wählen. Die vorgesehene Mengenaufteilung ist jedoch mit Angebotsabgabe zu beziffern
Die Abfuhr von Klärschlamm ist in der Regel während der Entwässerungszeiten von
— Montag bis Donnerstag grundsätzlich von 6:00 bis 14:00 Uhr und
— Freitags von 6:00 bis 12:00 Uhr vorzunehmen. Andere Abfuhrzeiten sind in jedem Fall mit dem Klärwerksbetrieb abzustimmen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-13 📅
Name: IAA Ingenieurgesellschaft für Abfall und Abwasser mbH & Co.KG
Postanschrift: Am Kreuzweg 1
Postort: Kalletal
Postleitzahl: 32689
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5264 / 6499-0 📞
E-Mail: info@iaa-kalletal.de 📧
Land: Lippe 🏙️
Internetadresse: https://www.iaa-kalletal.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Referenz
Zusätzliche Informationen
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen. Der Auftragnehmer hat diesbezüglich darauf explizit in seinem Angebot hingewiesen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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