Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Barnim dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle, d. h. des Sperrmülls und der sonstigen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können), gemäß den Kriterien des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.2.2012 nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung ab dem 1.1.2021. Die Leistung wird in 2 Fachlosen (Los 1: Entsorgung von Sperrmüll, Los 2: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre) ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Restabfällen des Landkreises Barnim
I-Vst-98.2/19
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Barnim dem öffentlich-rechtlichen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Barnim dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle, d. h. des Sperrmülls und der sonstigen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können), gemäß den Kriterien des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.2.2012 nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung ab dem 1.1.2021. Die Leistung wird in 2 Fachlosen (Los 1: Entsorgung von Sperrmüll, Los 2: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre) ausgeschrieben.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Sperrmüll
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Barnim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellende(n)...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Verwert…
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Entsorgung von ca. 2 900 Mg/a bis 5 600 Mg/a an Sperrmüll beginnend ab dem 1.1.2021. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Entsorgung von ca. 2 900 Mg/a bis 5 600 Mg/a an Sperrmüll beginnend ab dem 1.1.2021. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer überwiegend energetischen Verwertung (gemäß Ziffer D.0.6.1 der Leistungsbeschreibung) zuzuführen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre (d. h. bis zum 31.12.2025 – Alternative A1) oder über 10 Jahre (d. h. bis zum 31.12.2030 – Alternative A2) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von sonstigen Restabfällen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Entsorgung von ca. 25 500 Mg/a bis 47 800 Mg/a an sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Entsorgung von ca. 25 500 Mg/a bis 47 800 Mg/a an sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können), beginnend mit dem 1.1.2021. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer überwiegend energetischen Verwertung (gemäß Ziffer D.0.6.1 der Leistungsbeschreibung)zuzuführen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre (d. h. bis zum 31.12.2025 – Alternative A1) oder über 10 Jahre (d. h. bis zum 31.12.2030 – Alternative A2) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— Ausschlussgründe nach § 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Erklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt hat,
— unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden mit Dritten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— Berufsregister (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis des Bieters, dass sein Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem es niedergelassen ist, eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate,
— Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten des Bieters versichert sind, nicht älter als 6 Monate),
— Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Eignungsnachweise vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über dessen Umsätze bezüglich der zu vergebenden Leistung und über die Bilanzsummen, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters über den Bestand einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung,
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B,
— Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Zertifizierung als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von a) für Los 1: Sperrmüll (AVV 200307), b) für Los 2: gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301),
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212) oder Sperrmüll (AVV 200307), mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr) und entsorgter Abfallart,
— allgemeine Anhaben zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): allgemeine Angaben zur Beurteilung der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit des Bieters:
a) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn;
b) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung;
c) Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
— Nachweis des Zugriffs auf Umladestationen oder Entsorgungsanlage(n) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Entsorgungskonzept benannten Umladestationen oder Entsorgungsanlage(n) ist: Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum, z. B. durch Vorlage des Vertrages mit den im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) zur Übernahme und Entsorgung der Abfälle,
— Zahl der Arbeitskräfte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters über die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Anforderungen an die Referenzen: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von:
— für Los 1 mindestens 1 000 Mg/a...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Anforderungen an die Referenzen: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von:
— für Los 1 mindestens 1 000 Mg/a und
— für Los 2 mindestens 20 000 Mg/a.
Enthalten.
Eine Referenz ist ausreichend, sofern die Anforderung hinsichtlich der entsorgten Abfallmenge erfüllt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages (Besondere Vertragsbedingungen) zu leisten.
Für die Vergabe der Leistung gilt ein losweiser Wirtschaftlichkeitsvorbehalt. Danach erfolgt auf Angebote, deren nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ermittelte prognostizierte spezifische Bruttogesamtkosten einen in den Vergabeunterlagen festgesetzten Wert überschreiten, kein Zuschlag.
Es bestehen Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle gemäß Ziffer D.0.6.1 der Leistungsbeschreibung.
Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-09
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-09
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Teilnahme von Bietern ist nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein zertifiziertes Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV,...”
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein zertifiziertes Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindeststandards.
Mit dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen zu übermitteln:
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben; b) Ausdruck eines Luftbildes des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle(n) (Umladestation(en) oder Entsorgungsanlage(n)), jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage,
— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall je Los/Alternative,
— Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen je Los/Alternative),
— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung der Abfälle (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten) je Los/Alternative,
— Anlagenkennblatt für ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestelle(n) zur Übernahme der Abfälle (Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigten Abfallarten, geeichter Straßenfahrzeugwaage) je Los/Alternative,
— sofern der Bieter neue Umladestation(en) einrichten möchte, die noch nicht genehmigt sind, ist im Angebot glaubhaft zu machen, dass die vorgesehenen Standorte die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen und zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Die Genehmigungsunterlagen für die neu einzurichtende(n) Umladestation(en) sind dem Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Leistungsaufnahme vorzulegen,
— sofern der Bieter neue Umladestation(en) einrichten möchte, die noch nicht genehmigt sind: auf Verlagen der Vergabestelle Nachweis des Zugriffs auf vorgesehene Standorte der Umladestationen für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum,
— Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund für die Verwertung der vertragsgegenständlichen Abfälle; a) vorgesehenes Ausfallverbundkonzept im Falle längerer Betriebsstörungen; b) vorgesehene Anlagen zur Bereitstellung eines Ausfallverbundes mit Benennung des Standortes der Anlagen und der Anlagenbetreiber, bei Bestehen von Ausfallverbundrahmenverträgen reicht die beispielhafte Benennung einer der hiervon umfassten Anlagen,
— Falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen: Darstellung und Nachweis der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland sowie Angaben zur dann vorzusehenden inländischen Übernahmestelle,
— auf Anforderung der Vergabestelle sind Genehmigungsunterlagen bezüglich der im Angebot benannten Anlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise vorzulegen,
— Angaben des Bieters gem. § 53 Abs. 9 VgV über die evtl. Bildung einer Bietergemeinschaft,
— Angaben des Bieters darüber, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, vor Zuschlagserteilung die Benennung der Unterauftragnehmer, Nachweise über deren Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie den Nachweis zu fordern, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterbeauftragung zur Verfügung stehen (Bereitschaftserklärung des Unterauftragnehmers zur Leistungserbringung).
Für die Nachforderung von Unterlagen gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY7YYSS
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-866-1719📞
Fax: +49 331-866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Barnim, Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Am Markt 1
Postort: Eberswalde
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3334-2141639📞
E-Mail: vergabestelle@kvbarnim.de📧
Fax: +49 3334-2142647 📠
URL: https://www.barnim.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 043-098247 (2019-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Barnim dem öffentlich-rechtlichen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Barnim dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle, d. h. des Sperrmülls und der sonstigen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können), gemäß den Kriterien des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung ab dem 1.1.2021. Die Leistung wird in 2 Fachlosen (Los 1: Entsorgung von Sperrmüll, Los 2: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre) ausgeschrieben.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Preis (Gewichtung): 1.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 043-098247
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY7YYUJ
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 118-290001 (2019-06-18)