Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
—— Eigenerklärung über Referenzen (Benennung v. Auftraggeber, Auftragnehmer, vertragliche Bindung,Leistungszeitraum, -Inhalt und -umfang, abgebende Anlage, Entsorgungsanlage, entsorgte Menge):
— Los 1: mindestens eine Referenz für die Entsorgung von Ersatzbrennstoffen (AS 19 12 10) in der vorgesehenen Anlage von mindestens 1/3 der angebotenen Menge für mindestens eines der Jahre 2016, 2017, 2018,
— Los 2: mindestens eine Referenz für die Entsorgung von mineralischen Abfällen (AS 19 12 09) in der vorgesehenen Anlage von mindestens 1/3 der prognostizierten Menge für mindestens eines der Jahre 2016, 2017, 2018,
— Los 3: mindestens eine Referenz für die Entsorgung von Fe-Metallen (AS 19 12 02) in der vorgesehenen Anlage von mindestens 1/3 der prognostizierten Menge für mindestens eines der Jahre 2016, 2017, 2018,
— Los 4: mindestens eine Referenz für die Entsorgung von NE-Metallen (AS 19 12 03) in der vorgesehenen Anlage von mindestens 1/3 der prognostizierten Menge für mindestens eines der Jahre 2016, 2017, 2018,
— Los 5: mindestens eine Referenz für die Entsorgung von unbehandelten Abfällen (AS 20 03 01) in der vorgesehenen Anlage von mindestens 1/3 der angebotenen Menge für mindestens eines der Jahre 2016, 2017, 2018.
—— Eigenerklärung zum Vorliegen der Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (oder gleichwertiger Nachweis) für folgende Tätigkeiten bzw. Abfallarten:
Für Los 1:
— Befördern von brennbaren Abfällen (AS 19 12 10) für das Transportunternehmen,
— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von brennbaren Abfällen (AS 19 12 10) für die vorgesehene Entsorgungsanlage.
Für Los 2:
— Befördern von Mineralien (AS 19 12 09) für das Transportunternehmen,
— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von Mineralien (AS 19 12 09) für die vorgesehene Entsorgungsanlage.
Für Los 3:
— Befördern von Metallen (AS 19 12 02 oder -03) für das Transportunternehmen,
— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von Fe-Metallen (AS 19 12 02) für die vorgesehene Entsorgungsanlage.
Für Los 4:
— Befördern von Metallen (AS 19 12 02 oder -03) für das Transportunternehmen,
— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von NE-Metallen (AS 19 12 03) für die vorgesehene Entsorgungsanlage.
Für Los 5:
— Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (AS 20 03 01) für das Transportunternehmen,
— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Beseitigen von gemischten Siedlungsabfällen (AS 20 03 01) für die vorgesehene Entsorgungsanlage.
Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb muss zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Transportgenehmigung für die genannten Abfallarten vor.
Sofern das Unternehmen oder der Standort der vorgesehenen Entsorgungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung vor.
—— Eigenerklärung über technische Ausstattung, Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der angebotenen Entsorgungsanlage
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
—— von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen,
—— die Zertifikate Entsorgungsfachbetrieb bzw. die Genehmigung,
—v den Genehmigungsbescheid sowie den Umweltbericht (bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Entsorgungsanlage für die Jahre 2016 bis 2018