Gegenstand der Ausschreibung hinsichtlich des kommunalen Anteils an LVP und sNVP aus der Wertstofftonne in der Stadt Braunschweig, ist die Vergabe der folgenden Leistungen:
— Abfallabfuhr, d. h. Sammlung und Transport zur Übernahmestelle,
— Betrieb einer Übernahmestelle,
— Behältergestellung, Behälterbewirtschaftung (Wartung / Reparatur) und Behälteränderungsdienst (Neuanmeldung / Abmeldung wie auch Behältertausch auf Wunsch des Benutzers),
— Übernahme und Transport,
— Sortierung und Entsorgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entsorgungsdienstleistungen Wertstofftonne für den Anteil der Stadt Braunschweig”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung hinsichtlich des kommunalen Anteils an LVP und sNVP aus der Wertstofftonne in der Stadt Braunschweig, ist die Vergabe der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung hinsichtlich des kommunalen Anteils an LVP und sNVP aus der Wertstofftonne in der Stadt Braunschweig, ist die Vergabe der folgenden Leistungen:
— Abfallabfuhr, d. h. Sammlung und Transport zur Übernahmestelle,
— Betrieb einer Übernahmestelle,
— Behältergestellung, Behälterbewirtschaftung (Wartung / Reparatur) und Behälteränderungsdienst (Neuanmeldung / Abmeldung wie auch Behältertausch auf Wunsch des Benutzers),
— Übernahme und Transport,
— Sortierung und Entsorgung.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Lose 1 und 2 als Alternativposition, s. Ziffer II.2.11 der Bekanntmachung sowie Vergabeunterlagen”
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Abfallabfuhr, Betrieb Übernahmestelle und Behältergestellung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“— Behälterabfuhr des kommunalen Anteils von LVP und sNVP aus der behältergestützten Wertstofftonnensammlung sowie Abfuhr von 2 Wertstoffhöfen,
— Annahme des...”
Beschreibung der Beschaffung
— Behälterabfuhr des kommunalen Anteils von LVP und sNVP aus der behältergestützten Wertstofftonnensammlung sowie Abfuhr von 2 Wertstoffhöfen,
— Annahme des kommunalen Anteils von LVP und sNVP an einer vom AN während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Übernahmestelle sowie Verladung und Verwiegung des ausschreibungsgegenständlichen Materials,
— Behältergestellung der Wertstofftonnen für das Gebiet in kommunaler Zuständigkeit,
— Behälterbewirtschaftung (Wartung / Reparatur) und -änderungsdienst (Neuanmeldung / Abmeldung wie auch Behältertausch auf Wunsch des Benutzers) für den kommunalen Wertstofftonnenanteil.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit kann durch den AG je Los einmal um jeweils 3 Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption).” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“AN, die ein Angebot abgeben wollen, das sich sowohl auf das Los 1 als auch auf das Los 2 erstreckt, müssen zusätzlich zu den Angeboten von Los 1 und Los 2...”
Beschreibung der Optionen
AN, die ein Angebot abgeben wollen, das sich sowohl auf das Los 1 als auch auf das Los 2 erstreckt, müssen zusätzlich zu den Angeboten von Los 1 und Los 2 auch die Alternativposition anbieten, die sich auf die Leistungsbestandteile beider Lose zusammen erstreckt (Angebot für Alternativposition). Auf diese Weise können Synergieeffekte berücksichtigt werden.
Der AG wird im Rahmen der Wertung der Angebote entscheiden:
— ob er den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für Los 1 und auf das mindestbietende Angebot für Los 2 jeweils separat erteilen wird, oder
— ob er den Zuschlag stattdessen auf das mindestbietende Angebot für Alternativposition erteilen wird.
Dazu wird der AG eine Gegenüberstellung der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – jeweils für sich genommen – auf der einen Seite und des Wertungsergebnisses des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – auf der anderen Seite vornehmen. Liegt danach das Wertungsergebnis des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – unterhalb des Betrags, der sich bei Addition der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – für sich genommen – errechnet, wird der AG den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für Alternativposition erteilen. Liegt hingegen das Wertungsergebnis des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – oberhalb des Betrags, der sich bei Addition der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – für sich genommen – errechnet, wird der AG den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für das Los 1 und auf das mindestbietende Angebot für das Los 2 erteilen
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ablauf der Angebotsfrist: 12.8.2019, 10.00.00 Uhr.
Bindefrist des Angebots: 30.11.2019.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2: Nachtransport, Verwiegung und Entsorgung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Übernahme des kommunalen Anteils von LVP und sNVP von der Übernahmestelle des beauftragten Dritten des AG (Los 1) und Nachtransport, Anlieferung sowie
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— Übernahme des kommunalen Anteils von LVP und sNVP von der Übernahmestelle des beauftragten Dritten des AG (Los 1) und Nachtransport, Anlieferung sowie
— Sortierung und Entsorgung des ausschreibungsgegenständlichen Materials,
— Transport, Verwiegung und Übergabe der aussortierten Stör- und Reststoffe an den beauftragten Dritten des AG.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“AN, die ein Angebot abgeben wollen, das sich sowohl auf das Los 1 als auch auf das Los 2 erstreckt, müssen zusätzlich zu den Angeboten von Los 1 und Los 2...”
Beschreibung der Optionen
AN, die ein Angebot abgeben wollen, das sich sowohl auf das Los 1 als auch auf das Los 2 erstreckt, müssen zusätzlich zu den Angeboten von Los 1 und Los 2 auch die Alternativposition anbieten, die sich auf die Leistungsbestandteile beider Lose zusammen erstreckt (Angebot für Alternativposition). Auf diese Weise können Synergieeffekte berücksichtigt werden.
Der AG wird im Rahmen der Wertung der Angebote entscheiden:
— ob er den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für Los 1 und auf das mindestbietende Angebot für Los 2 jeweils separat erteilen wird, oder
— ob er den Zuschlag stattdessen auf das mindestbietende Angebot für Alternativposition erteilen wird.
Dazu wird der AG eine Gegenüberstellung der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – jeweils für sich genommen – auf der einen Seite und des Wertungsergebnisses des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – auf der anderen Seite vornehmen. Liegt danach das Wertungsergebnis des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – unterhalb des Betrags, der sich bei Addition der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – für sich genommen – errechnet, wird der AG den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für Alternativposition erteilen. Liegt hingegen das Wertungsergebnis des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – oberhalb des Betrags, der sich bei Addition der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – für sich genommen – errechnet, wird der AG den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für das Los 1 und auf das mindestbietende Angebot für das Los 2 erteilen.
Ferner wird dem AG wird das Recht eingeräumt, während der Leistungszeit zu entscheiden, ob er die Leistung Entsorgung der aussortierten Stör- und Reststoffe zum Leistungsgegenstand des Loses 2 erklärt („Entsorgungsoption“). Im Fall einer Entscheidung des AG für die Entsorgungsoption erstreckt sich die Leistungspflicht des AN des Loses 2 zum endgültigen und ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung auch auf die aussortierten Stör- und Reststoffe. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsänderung entfällt dann die Leistungspflicht zum Transport, zur Verwiegung und zur Übergabe der aussortierten Stör- und Reststoffe an den beauftragten Dritten des AG.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, zweifach maximiert je Versicherungsjahr;
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind;
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung
— für Los 1, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistungen Sammlung und Transport von Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
— für Los 2, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistungen Sortierung und Entsorgung von LVP, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.8),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung,
— für Los 1, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind sowie über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistungen Sammlung und Transport von Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2.1),
— für Los 2, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind sowie über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Sortierung und Entsorgung von LVP, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2.2).
“Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung...”
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, zweifach maximiert je Versicherungsjahr;
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind;
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung:
— für Los 1, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistungen Sammlung und Transport von Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
— für Los 2, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistungen Sortierung und Entsorgung von LVP, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.8),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung,
— für Los 1, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind sowie über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistungen Sammlung und Transport von Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2.1),
— für Los 2, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind sowie über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Sortierung und Entsorgung von LVP, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2.2)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt, in den letzten 3 Jahren mindestens bezogen auf
— für Los 1: auf die Sammlung und den Transport von Abfällen sowie auf das Betreiben einer Übernahmestelle für insgesamt mindestens 1 500 Mg/a Abfälle,
— für Los 2: die Sortierung und Entsorgung von mindestens 1 500 Mg/a LVP
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt:
— Los 1: Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Sammlung und den Transport von Abfällen sowie auf das Betreiben einer Übernahmestelle für insgesamt mindestens 1 500 Mg/a Abfälle mit Angabe der gesammelten, transportierten und übernommenen Menge an Abfällen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblätter III.3.3.1),
— Los 2: Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Sortierung und Entsorgung von mindestens 1 500 Mg/a LVP mit Angabe der sortierten und entsorgten LVP-Mengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblätter III.3.3.2).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt, in den letzten 3 Jahren mindestens bezogen auf
— für Los 1: auf die Sammlung und den Transport von Abfällen sowie auf das Betreiben einer Übernahmestelle für insgesamt mindestens 1 500 Mg/a Abfälle,
— für Los 2: die Sortierung und Entsorgung von mindestens 1 500 Mg/a LVP
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt:
— Los 1: Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Sammlung und den Transport von Abfällen sowie auf das Betreiben einer Übernahmestelle für insgesamt mindestens 1 500 Mg/a Abfälle mit Angabe der gesammelten, transportierten und übernommenen Menge an Abfällen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblätter III.3.3.1),
— Los 2: Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Sortierung und Entsorgung von mindestens 1 500 Mg/a LVP mit Angabe der sortierten und entsorgten LVP-Mengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblätter III.3.3.2).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-12
10:00 📅
“1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang Gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)],...”
1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang Gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. –
Abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben. Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D436625382
Im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi;
2) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
— Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
— Angaben zur Übernahmestelle, einschl. Eignung, rechtliche Zulässigkeit, Anlagenverfügbarkeit,
— Angaben zur Sortieranlage(n), einschl. Eignung, rechtliche Zulässigkeit, Anlagenverfügbarkeit,
— Logistikkonzept,
— Verpflichtungserklärung § 4 Abs. 1 NTVergG,
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Angaben zum jew. Drittunternehmen („DUn“); vom DUn: Auszug Handels-/ Berufsregister, Gesamtumsatz, Umsatz hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung, Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen hinsichtlich der von der Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung(n), Eigenerklärung des jew. DUn zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht, Eigenerklärungen bzgl. gemeinsame Haftung und Nachweis gem. § 47 VgV,
— sollte für eine/ mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: NU-Liste, Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen hinsichtlich der vom jew. NU konkret auszuführende(n) Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht,
— bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft.
4) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB Endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 135-332717 (2019-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung hinsichtlich des kommunalen Anteils an LVP und sNVP aus der Wertstofftonne in der Stadt Braunschweig, ist die Vergabe der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung hinsichtlich des kommunalen Anteils an LVP und sNVP aus der Wertstofftonne in der Stadt Braunschweig, ist die Vergabe der folgenden Leistungen:
— Abfallabfuhr, d. h. Sammlung und Transport zur Übernahmestelle,
— Betrieb einer Übernahmestelle,
— Behältergestellung, Behälterbewirtschaftung (Wartung/Reparatur) und Behälteränderungsdienst (Neuanmeldung/Abmeldung wie auch Behältertausch auf Wunsch des Benutzers),
— Übernahme und Transport,
— Sortierung und Entsorgung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 9999999999999.99 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 38100 Braunschweig
Beschreibung der Beschaffung:
“— Behälterabfuhr des kommunalen Anteils von LVP und sNVP aus der behältergestützten Wertstofftonnensammlung sowie Abfuhr von 2 Wertstoffhöfen,
— Annahme des...”
Beschreibung der Beschaffung
— Behälterabfuhr des kommunalen Anteils von LVP und sNVP aus der behältergestützten Wertstofftonnensammlung sowie Abfuhr von 2 Wertstoffhöfen,
— Annahme des kommunalen Anteils von LVP und sNVP an einer vom AN während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Übernahmestelle sowie Verladung und Verwiegung des ausschreibungsgegenständlichen Materials,
— Behältergestellung der Wertstofftonnen für das Gebiet in kommunaler Zuständigkeit,
— Behälterbewirtschaftung (Wartung/Reparatur) und -änderungsdienst (Neuanmeldung/Abmeldung wie auch Behältertausch auf Wunsch des Benutzers) für den kommunalen Wertstofftonnenanteil.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Siehe Vergabeunterlagen
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“AN, die ein Angebot abgeben wollen, das sich sowohl auf das Los 1 als auch auf das Los 2 erstreckt, müssen zusätzlich zu den Angeboten von Los 1 und Los 2...”
Beschreibung der Optionen
AN, die ein Angebot abgeben wollen, das sich sowohl auf das Los 1 als auch auf das Los 2 erstreckt, müssen zusätzlich zu den Angeboten von Los 1 und Los 2 auch die Alternativposition anbieten, die sich auf die Leistungsbestandteile beider Lose zusammen erstreckt (Angebot für Alternativposition). Auf diese Weise können Synergieeffekte berücksichtigt werden.
Der AG wird im Rahmen der Wertung der Angebote entscheiden,
— ob er den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für Los 1 und auf das mindestbietende Angebot für Los 2 jeweils separat erteilen wird, oder
— ob er den Zuschlag stattdessen auf das mindestbietende Angebot für Alternativposition erteilen wird.
Dazu wird der AG eine Gegenüberstellung der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – jeweils für sich genommen – auf der einen Seite und des Wertungsergebnisses des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – auf der anderen Seite vornehmen. Liegt danach das Wertungsergebnis des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – unterhalb des Betrags, der sich bei Addition der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – für sich genommen – errechnet, wird der AG den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für Alternativposition erteilen. Liegt hingegen das Wertungsergebnis des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – oberhalb des Betrags, der sich bei Addition der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – für sich genommen – errechnet, wird der AG den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für das Los 1 und auf das mindestbietende Angebot für das Los 2 erteilen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Übernahme des kommunalen Anteils von LVP und sNVP von der Übernahmestelle des beauftragten Dritten des AG (Los 1) und Nachtransport, Anlieferung sowie,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— Übernahme des kommunalen Anteils von LVP und sNVP von der Übernahmestelle des beauftragten Dritten des AG (Los 1) und Nachtransport, Anlieferung sowie,
— Sortierung und Entsorgung des ausschreibungsgegenständlichen Materials,
— Transport, Verwiegung und Übergabe der aussortierten Stör- und Reststoffe an den beauftragten Dritten des AG.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“AN, die ein Angebot abgeben wollen, das sich sowohl auf das Los 1 als auch auf das Los 2 erstreckt, müssen zusätzlich zu den Angeboten von Los 1 und Los 2...”
Beschreibung der Optionen
AN, die ein Angebot abgeben wollen, das sich sowohl auf das Los 1 als auch auf das Los 2 erstreckt, müssen zusätzlich zu den Angeboten von Los 1 und Los 2 auch die Alternativposition anbieten, die sich auf die Leistungsbestandteile beider Lose zusammen erstreckt (Angebot für Alternativposition). Auf diese Weise können Synergieeffekte berücksichtigt werden.
Der AG wird im Rahmen der Wertung der Angebote entscheiden,
— ob er den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für Los 1 und auf das mindestbietende Angebot für Los 2 jeweils separat erteilen wird, oder
— ob er den Zuschlag stattdessen auf das mindestbietende Angebot für Alternativposition ertei-len wird.
Dazu wird der AG eine Gegenüberstellung der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – jeweils für sich genommen – auf der einen Seite und des Wertungsergebnisses des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – auf der anderen Seite vornehmen. Liegt danach das Wertungsergebnis des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – unterhalb des Betrags, der sich bei Addition der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – für sich genommen – errechnet, wird der AG den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für Alternativposition erteilen. Liegt hingegen das Wertungsergebnis des mindestbietenden Angebots für Alternativposition – für sich genommen – oberhalb des Betrags, der sich bei Addition der Wertungsergebnisse des mindestbietenden Angebots für Los 1 und des mindestbietenden Angebots für Los 2 – für sich genommen – errechnet, wird der AG den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für das Los 1 und auf das mindestbietende Angebot für das Los 2 erteilen
Ferner wird dem AG wird das Recht eingeräumt, während der Leistungszeit zu entscheiden, ob er die Leistung Entsorgung der aussortierten Stör- und Reststoffe zum Leistungsgegenstand des Loses 2 erklärt („Entsorgungsoption“). Im Fall einer Entscheidung des AG für die Entsorgungsoption erstreckt sich die Leistungspflicht des AN des Loses 2 zum endgültigen und ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung auch auf die aussortierten Stör- und Reststoffe. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsänderung entfällt dann die Leistungspflicht zum Transport, zur Verwiegung und zur Übergabe der aussortierten Stör- und Reststoffe an den beauftragten Dritten des AG.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 135-332717
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1: Abfallabfuhr, Betrieb Übernahmestelle und Behältergestellung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ALBA Braunschweig GmbH
Postanschrift: Frankfurter Str. 251
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9999999999999.99 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2: Nachtransport, Verwiegung und Entsorgung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9999999999999.99 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB
Nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den Betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
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Quelle: OJS 2019/S 219-538102 (2019-11-11)