Die Öffentlicher Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) – Strategie soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die vom Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Auftraggeber (AG) Freistaat Bayern (sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats. Zu allen in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Arbeitspaketen (AP) sind Angaben sowie ein Konzept erforderlich, wie die geforderte Leistung erbracht werden soll. Außerdem ist der Entwurf eines Zeitplans beizulegen, der Ausführungstermine für die einzelnen Maßnahmen beinhaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: LBD19-20
Kurze Beschreibung:
Die Öffentlicher Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) – Strategie soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die vom Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Auftraggeber (AG) Freistaat Bayern (sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats.
Zu allen in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Arbeitspaketen (AP) sind Angaben sowie ein Konzept erforderlich, wie die geforderte Leistung erbracht werden soll. Außerdem ist der Entwurf eines Zeitplans beizulegen, der Ausführungstermine für die einzelnen Maßnahmen beinhaltet.
Die Öffentlicher Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) – Strategie soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die vom Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Auftraggeber (AG) Freistaat Bayern (sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats.
Zu allen in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Arbeitspaketen (AP) sind Angaben sowie ein Konzept erforderlich, wie die geforderte Leistung erbracht werden soll. Außerdem ist der Entwurf eines Zeitplans beizulegen, der Ausführungstermine für die einzelnen Maßnahmen beinhaltet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Der AG behält sich vor, nach Angebotsabgabe den Bietern im Rahmen der qualitativen Wertung des Angebots im Rahmen einer Bieterpräsentation die Gelegenheit zu geben, ihre Herangehensweise und das Konzept vorzustellen und Rückfragen dazu zu beantworten.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, nach Angebotsabgabe den Bietern im Rahmen der qualitativen Wertung des Angebots im Rahmen einer Bieterpräsentation die Gelegenheit zu geben, ihre Herangehensweise und das Konzept vorzustellen und Rückfragen dazu zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Öffentlicher Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) – Strategie soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die vom Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Auftraggeber (AG) Freistaat Bayern (sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats.
Die Öffentlicher Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) – Strategie soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die vom Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Auftraggeber (AG) Freistaat Bayern (sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats.
Zu allen in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Arbeitspaketen (AP) sind Angaben sowie ein Konzept erforderlich, wie die geforderte Leistung erbracht werden soll. Außerdem ist der Entwurf eines Zeitplans beizulegen, der Ausführungstermine für die einzelnen Maßnahmen beinhaltet.
Zu allen in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Arbeitspaketen (AP) sind Angaben sowie ein Konzept erforderlich, wie die geforderte Leistung erbracht werden soll. Außerdem ist der Entwurf eines Zeitplans beizulegen, der Ausführungstermine für die einzelnen Maßnahmen beinhaltet.
Die ÖPNV-Strategie soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Freistaat Bayern sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats.
Die ÖPNV-Strategie soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Freistaat Bayern sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats.
Zu allen in der LB aufgeführten AP sind Angaben sowie ein Konzept erforderlich, wie die geforderte Leistung erbracht werden soll. Außerdem ist der Entwurf eines Zeitplans beizulegen, der Ausführungstermine für die einzelnen Maßnahmen beinhaltet.
Die einzelnen AP sind nicht im Sinne einer strengen zeitlichen Abfolge zu sehen, sondern können sich überschneiden/parallel verlaufen. Sie sind Leistungsstufen zugeordnet. Der AG behält sich vor, die Leistungsstufen einzeln zu beauftragen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Erhalt des Zuschlags. Das Projekt ist 24 Monate nach Auftragsvergabe abzuschließen.
Die einzelnen AP sind nicht im Sinne einer strengen zeitlichen Abfolge zu sehen, sondern können sich überschneiden/parallel verlaufen. Sie sind Leistungsstufen zugeordnet. Der AG behält sich vor, die Leistungsstufen einzeln zu beauftragen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Erhalt des Zuschlags. Das Projekt ist 24 Monate nach Auftragsvergabe abzuschließen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
AP 1: Projektsteuerung
Option 1: Teilnahme an weiteren Terminen
AP 2: Dokumentation
AP 3: Status-quo Analyse/Bestandsaufnahme
AP 4: Entwicklung einer ÖPNV-Strategie 2030 für Bayern
Option 2: Druck
AP 4: Zukunftsrat ÖPNV des Verkehrsministers
AP 5: Einbindung von weiterem Expertenwissen, Beteiligung weiterer Vertreter*innen
Option 3: Einbindung Wissenschaft.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— Referenzen,
— Berufserfahrung,
— Beschäftigtenzahl.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-09-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, nach Angebotsabgabe den Bietern im Rahmen der qualitativen Wertung des Angebots im Rahmen einer Bieterpräsentation die Gelegenheit zu geben, ihre Herangehensweise und das Konzept vorzustellen und Rückfragen dazu zu beantworten.
Der AG behält sich vor, nach Angebotsabgabe den Bietern im Rahmen der qualitativen Wertung des Angebots im Rahmen einer Bieterpräsentation die Gelegenheit zu geben, ihre Herangehensweise und das Konzept vorzustellen und Rückfragen dazu zu beantworten.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbaudirektion Bayern
Postanschrift: Sophienstraße 6
Postleitzahl: 80333
Telefon: +49 89-5434887-850📞
E-Mail: vergabestelle@lbd.bayern.de📧
Fax: +49 89-5434887-588 📠
Internetadresse: www.lbd.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 157-388082 (2019-08-13)
Ergänzende Angaben (2019-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Öffentlicher Personen-Nahverkehrs (ÖPNV)-Strategie soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die vom Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Auftraggeber (AG) Freistaat Bayern (sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats.
Zu allen in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Arbeitspaketen (AP) sind Angaben sowie ein Konzept erforderlich, wie die geforderte Leistung erbracht werden soll. Außerdem ist der Entwurf eines Zeitplans beizulegen, der Ausführungstermine für die einzelnen Maßnahmen beinhaltet.
Die Öffentlicher Personen-Nahverkehrs (ÖPNV)-Strategie soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die vom Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Auftraggeber (AG) Freistaat Bayern (sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats.
Zu allen in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Arbeitspaketen (AP) sind Angaben sowie ein Konzept erforderlich, wie die geforderte Leistung erbracht werden soll. Außerdem ist der Entwurf eines Zeitplans beizulegen, der Ausführungstermine für die einzelnen Maßnahmen beinhaltet.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 180-439319
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 157-388082
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Die Bewerberfrist wurde auf Dienstag, den 24.9.2019 um 14:00 Uhr verlegt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Öffentlicher Personen-Nahverkehrs (ÖPNV)-Strategie soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die vom Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Auftraggeber (AG) Freistaat Bayern (sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats.
Die Öffentlicher Personen-Nahverkehrs (ÖPNV)-Strategie soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die vom Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Auftraggeber (AG) Freistaat Bayern (sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landesbaudirektion Bayern, Vergabestelle Referat 33 / 35 (ab 15.08.2019)
Quelle: OJS 2019/S 180-439319 (2019-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Angabe unter Ziffer II.1.7) stellt nicht den Gesamtwert des Auftrags dar. Auf die Mitteilung wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Arbeitspakete (AP):
1) Projektsteuerung;
2) Dokumentation;
3) Status-Quo-Analyse;
4) Strategieentwicklung ÖPNV 2030 Bayern mit Aufgabengliederungspunkten 4.1-4.5;
5) Zukunftsrat;
6) Einbindung von weiterem Expertenwissen.
Die Öffentlicher-Personen-Nahverkehrs-Strategie (ÖPNV-Strategie) soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiter zu entwickeln. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Freistaat Bayern sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats. Zu allen in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitspaketen (AP) sind Angaben sowie ein Konzept erforderlich, wie die geforderte Leistung erbracht werden soll. Außerdem ist der Entwurf eines Zeitplans beizulegen, der Ausführungstermine für die einzelnen Maßnahmen beinhaltet. Die einzelnen AP sind nicht im Sinne einer strengen zeitlichen Abfolge zu sehen, sondern können sich überschneiden/parallel verlaufen. Sie sind Leistungsstufen zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsstufen einzeln zu beauftragen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Erhalt des Zuschlags. Das Projekt ist 24 Monate nach Auftragsvergabe abzuschließen.
Die Öffentlicher-Personen-Nahverkehrs-Strategie (ÖPNV-Strategie) soll mit Perspektive bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, den ÖPNV in Bayern im Sinne einer nachhaltigen, vernetzten Mobilität zukunftsorientiert weiter zu entwickeln. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die fachliche und konzeptionelle Entwicklung einer ÖPNV-Strategie für den Freistaat Bayern sowie die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Zukunftsrats. Zu allen in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitspaketen (AP) sind Angaben sowie ein Konzept erforderlich, wie die geforderte Leistung erbracht werden soll. Außerdem ist der Entwurf eines Zeitplans beizulegen, der Ausführungstermine für die einzelnen Maßnahmen beinhaltet. Die einzelnen AP sind nicht im Sinne einer strengen zeitlichen Abfolge zu sehen, sondern können sich überschneiden/parallel verlaufen. Sie sind Leistungsstufen zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsstufen einzeln zu beauftragen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Erhalt des Zuschlags. Das Projekt ist 24 Monate nach Auftragsvergabe abzuschließen.
Beschreibung der Optionen:
AP 1 Projektsteuerung:
— Option 1: Teilnahme an weiteren Terminen, AP 2 Dokumentation, AP 3 Status-Quo Analyse/Bestandsaufnahme, AP 4 Entwicklung einer ÖPNV-Strategie 2030 für Bayern,
— Option 2: Druckauflagen, AP 5 Zukunftsrat ÖPNV des Verkehrsministers/der Verkehrsministerin, AP 6 Einbindung von weiterem Expertenwissen, Beteiligung von weiteren Vertretern/Vertreterinnen,
— Option 3: Einbindung Wissenschaft.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe unter Ziffer II.1.7) stellt nicht den Gesamtwert des Auftrags dar. Auf die Mitteilung wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einschätzung u. Analyse ausgeschriebene Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ansatz u. Methodik: Darstellung z. Umsetzung d. Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erwartbare Qualität d. einzusetzenden Projektmitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 20 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-24 📅
Name: KCW GmbH Büro Berlin
Nationale Registrierungsnummer: DE 813713684
Postanschrift: Bernburger Straße 27
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30408176860📞
E-Mail: info@kcw-online.de📧
Land: Berlin
🏙️
Internetadresse: https://www.kcw-online.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 5.5 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landesbaudirektion Bayern Vergabestelle Referat 33/35 ab 15.8.2019
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter Ziffern II.1.7), V.2.4) stellen nicht den Wert des Gesamtwert des Auftrags/des Loses dar. Auf die Mitteilung wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 895434887850📞
Fax: +49 895434887588 📠
Quelle: OJS 2020/S 041-097343 (2020-02-25)