1) Der Auftraggeber schreibt den Beschaffungsgegenstand im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb § 17 Abs. 1 VgV aus;
2) Das bedeutet, dass sich die Bieter für die Teilnahme an diesem strukturierten Verhandlungsverfahren im Wege eines Teilnahmewettbewerbs bewerben müssen. Nur diejenigen Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung bestmöglich erfüllen, erhalten eine Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit die Gelegenheit zur Angebotsabgabe erster (indikativer) Angebote, die den Beginn des eigentlichen Verhandlungsverfahrens markieren;
3) Die Angaben im Teilnahmeantrag haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen;
4) Anfordern der Unterlagen:
Die Unterlagen, insbesondere die vorgegebenen Formblätter, stehen unter folgender URL zum Download zur Verfügung:
https://www.subreport.de/E52678145 5) Es sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind auszudrucken, an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Sofern Formblätter nicht einschlägig sind, sind diese nicht auszufüllen und nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben;
6) Auskünfte werden ausschließlich schriftlich erteilt. Fragen sind frühestmöglich per E-Mail, Fax oder Post an die unter I.3) genannte Kontaktstelle für weitere Auskünfte zu richten. Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges beantwortet. Die Beantwortung erfolgt durch Veröffentlichung unter der in I.3) genannten Adresse. Die Bewerberfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Teilnahmeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb;
7) Kann ein Unternehmen aus stichhaltigen Gründen die geforderten Nachweise nicht erbringen, so hat es andere, vom Auftraggeber als geeignet erachtete Belege vorzulegen.
8) Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche mit diesem Antrag eingereichte Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
9) Abgabe des Teilnahmeantrages der Teilnahmeantrag ist elektronisch via dem unter I.3) genannten Zugang fristgerecht einzureichen;
10) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen der Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber erfolgt nicht;
11) Maßgeblich ist der Eingang des Teilnahmeantrages. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der verspätete Eingang auf Umstände zurück zu führen ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Dies muss vom Bewerber unverzüglich nachgewiesen werden;
12) Der Auftraggeber beschafft die Leistung als Gesamtauftrag. Er sieht von der Aufteilung in Teillose und/oder Fachlose aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ab. Eine Aufteilung in Lose ist nicht möglich, weil wesentliche konzeptionelle Anforderungen mit den Bietern entwickelt werden sollen. Eine vorweggenommene Aufteilung verhindert innovative Lösungsansätze;
13) Der Bieter hat rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrages sicherzustellen, dass er über eine aktuelle Java-Version verfügt, die auch mit seinem Betriebssystem (32 oder 64 bit) kompatibel ist.