Entwicklung eines Dichtungskonzeptes und zur Herstellung von Dichtungen für Bipolarplatten

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)

Bei dem Projekt fccp (fuel cell cargo pedelec) handelt es sich um ein von Intereg-NWE gefördertes Projekt zur CO2-Reduktion in Innenstädten. Hierbei sollen 50 Lastenfahrräder mit Brennstoffzellen-antrieben ausgerüstet und in 4 NWE-Städten/Regionen sowie bei diversen Partnern eingesetzt werden, um den Transport auf der „letzten Meile“ zu übernehmen. Die Daten dieser Feldversuche dienen der Validierung des verbauten Brennstoffzellensystems, der Entwicklung kommunaler Logistikkonzepte (jeweils angepasst an die Leistungscharakteristik des verbauten Brennstoffzellensystems) sowie der Kategorisierung und Bewertung von städtischen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Lastenrädern in Lieferketten.
Insgesamt sind an dem Projekt 14 Partner aus den Bereichen Forschung, Lehre, Entwicklung, Logistik, Kommunen sowie lokale Interessensvertretungen beteiligt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-13 Auftragsbekanntmachung
2019-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dichtungen
Kurze Beschreibung:
Bei dem Projekt fccp (fuel cell cargo pedelec) handelt es sich um ein von Intereg-NWE gefördertes Projekt zur CO2-Reduktion in Innenstädten. Hierbei sollen 50 Lastenfahrräder mit Brennstoffzellen-antrieben ausgerüstet und in 4 NWE-Städten/Regionen sowie bei diversen Partnern eingesetzt werden, um den Transport auf der „letzten Meile“ zu übernehmen. Die Daten dieser Feldversuche dienen der Validierung des verbauten Brennstoffzellensystems, der Entwicklung kommunaler Logistikkonzepte (jeweils angepasst an die Leistungscharakteristik des verbauten Brennstoffzellensystems) sowie der Kategorisierung und Bewertung von städtischen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Lastenrädern in Lieferketten. Insgesamt sind an dem Projekt 14 Partner aus den Bereichen Forschung, Lehre, Entwicklung, Logistik, Kommunen sowie lokale Interessensvertretungen beteiligt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Postanschrift: Linder Höhe
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: jennifer.sulzberger@dlr.de 📧
Telefon: +49 711/6862450 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E86764259 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-15 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 033-073787
ABl. S-Ausgabe: 33

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem Projekt fccp (fuel cell cargo pedelec) handelt es sich um ein von Intereg-NWE gefördertes Projekt zur CO2-Reduktion in Innenstädten. Hierbei sollen 50 Lastenfahrräder mit Brennstoffzellen-antrieben ausgerüstet und in 4 NWE-Städten/Regionen sowie bei diversen Partnern eingesetzt werden, um den Transport auf der „letzten Meile“ zu übernehmen. Die Daten dieser Feldversuche dienen der Validierung des verbauten Brennstoffzellensystems, der Entwicklung kommunaler Logistikkonzepte (jeweils angepasst an die Leistungscharakteristik des verbauten Brennstoffzellensystems) sowie der Kategorisierung und Bewertung von städtischen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Lastenrädern in Lieferketten.
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Insgesamt sind an dem Projekt 14 Partner aus den Bereichen Forschung, Lehre, Entwicklung, Logistik, Kommunen sowie lokale Interessensvertretungen beteiligt.
Für die Ausrüstung der 50 Lastenfahrräder mit einem Brennstoffstoffzellenantrieb muss für jedes dieser Systeme ein PEM-Brennstoffzellenstack aufgebaut werden. Hierzu werden für jeden dieser Stacks eine entsprechende Anzahl an metallischen Bipolarplatten (BPP) benötigt.
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Jede Bipolarplatte besteht aus 2 Bipolarplattenhälften, deren Design identisch ist, und die miteinander verschweißt sind. Während sich auf den Außenseiten der Bipolarplatten entsprechende Kanäle für die Verteilung der Reaktandengase (Wasserstoff und Luft) befinden, wird das Innere der Platten von einem Kühlmedium durchströmt.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: C(2015)4255

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Mindeststandards: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein
Kontakt
Internetadresse: www.dlr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86764259 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an;
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 033-073787 (2019-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem Projekt fccp (fuel cell cargo pedelec) handelt es sich um ein von Intereg-NWE gefördertes Projekt zur CO2-Reduktion in Innenstädten. Hierbei sollen 50 Lastenfahrräder mit Brennstoffzellenantrieben ausgerüstet und in 4 NWE-Städten/Regionen sowie bei diversen Partnern eingesetzt werden, um den Transport auf der „letzten Meile“ zu übernehmen. Die Daten dieser Feldversuche dienen der Validierung des verbauten Brennstoffzellensystems, der Entwicklung kommunaler Logistikkonzepte (jeweils angepasst an die Leistungscharakteristik des verbauten Brennstoffzellensystems) sowie der Kategorisierung und Bewertung von städtischen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Lastenrädern in Lieferketten. Insgesamt sind an dem Projekt 14 Partner aus den Bereichen Forschung, Lehre, Entwicklung, Logistik, Kommunen sowie lokale Interessensvertretungen beteiligt.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 244-599881
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 033-073787
ABl. S-Ausgabe: 244

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem Projekt fccp (fuel cell cargo pedelec) handelt es sich um ein von Intereg-NWE gefördertes Projekt zur CO2-Reduktion in Innenstädten. Hierbei sollen 50 Lastenfahrräder mit Brennstoffzellenantrieben ausgerüstet und in 4 NWE-Städten/Regionen sowie bei diversen Partnern eingesetzt werden, um den Transport auf der „letzten Meile“ zu übernehmen. Die Daten dieser Feldversuche dienen der Validierung des verbauten Brennstoffzellensystems, der Entwicklung kommunaler Logistikkonzepte (jeweils angepasst an die Leistungscharakteristik des verbauten Brennstoffzellensystems) sowie der Kategorisierung und Bewertung von städtischen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Lastenrädern in Lieferketten.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-12 📅
Name: Zentrum für BrennstoffzellenTechnik GmbH
Postort: Duisburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an;
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a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 244-599881 (2019-12-16)