Das Bezirksamt Neukölln setzt Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms Zukunft Stadtgrün aus dem integrierten Frei- und Grünflächenkonzept um. Eine zentrale Qualität der Gropiusstadt sind die Fuß- und Radwege abseits der Straßen. Mit einem Leit- und Orientierungssystem sollen die Wege zu wichtigen Zielorten eindeutig auffindbar und die Orientierung in der Gropiusstadt insgesamt verbessert werden. Für die alternde Gesellschaft sowie die großräumige städtebauliche Struktur des Quartiers stellt eine gute Orientierung eine wichtige Qualität dar. Die Gropiusstadt wurde in den 1960/70er Jahren als Großwohnsiedlung erbaut (i.d.R. sozialer Wohnungsbau). Die Bevölkerungszahl wächst. Mehr als die Hälfte der Bewohner haben einen Migrationshintergrund. Gut 18 % der Bewohner sind unter 18 Jahren (Berlin weniger als 16 %), gleichzeitig liegt der Anteil der über 55-Jährigen bei 36 % (Berlin etwa 31 %). Fast ein Drittel der Bevölkerung bezieht ALG II bzw. Transfereinkommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: BzBm_51_19_VV_Wegeleitsystem
Kurze Beschreibung:
Das Bezirksamt Neukölln setzt Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms Zukunft Stadtgrün aus dem integrierten Frei- und Grünflächenkonzept um.
Eine zentrale Qualität der Gropiusstadt sind die Fuß- und Radwege abseits der Straßen. Mit einem Leit- und Orientierungssystem sollen die Wege zu wichtigen Zielorten eindeutig auffindbar und die Orientierung in der Gropiusstadt insgesamt verbessert werden. Für die alternde Gesellschaft sowie die großräumige städtebauliche Struktur des Quartiers stellt eine gute Orientierung eine wichtige Qualität dar.
Die Gropiusstadt wurde in den 1960/70er Jahren als Großwohnsiedlung erbaut (i.d.R. sozialer Wohnungsbau). Die Bevölkerungszahl wächst. Mehr als die Hälfte der Bewohner haben einen Migrationshintergrund. Gut 18 % der Bewohner sind unter 18 Jahren (Berlin weniger als 16 %), gleichzeitig liegt der Anteil der über 55-Jährigen bei 36 % (Berlin etwa 31 %). Fast ein Drittel der Bevölkerung bezieht ALG II bzw. Transfereinkommen.
Das Bezirksamt Neukölln setzt Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms Zukunft Stadtgrün aus dem integrierten Frei- und Grünflächenkonzept um.
Eine zentrale Qualität der Gropiusstadt sind die Fuß- und Radwege abseits der Straßen. Mit einem Leit- und Orientierungssystem sollen die Wege zu wichtigen Zielorten eindeutig auffindbar und die Orientierung in der Gropiusstadt insgesamt verbessert werden. Für die alternde Gesellschaft sowie die großräumige städtebauliche Struktur des Quartiers stellt eine gute Orientierung eine wichtige Qualität dar.
Die Gropiusstadt wurde in den 1960/70er Jahren als Großwohnsiedlung erbaut (i.d.R. sozialer Wohnungsbau). Die Bevölkerungszahl wächst. Mehr als die Hälfte der Bewohner haben einen Migrationshintergrund. Gut 18 % der Bewohner sind unter 18 Jahren (Berlin weniger als 16 %), gleichzeitig liegt der Anteil der über 55-Jährigen bei 36 % (Berlin etwa 31 %). Fast ein Drittel der Bevölkerung bezieht ALG II bzw. Transfereinkommen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-17 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 201-488625
ABl. S-Ausgabe: 201
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bezirksamt Neukölln setzt Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms Zukunft Stadtgrün aus dem integrierten Frei- und Grünflächenkonzept um.
Eine zentrale Qualität der Gropiusstadt sind die Fuß- und Radwege abseits der Straßen. Mit einem Leit- und Orientierungssystem sollen die Wege zu wichtigen Zielorten eindeutig auffindbar und die Orientierung in der Gropiusstadt insgesamt verbessert werden. Für die alternde Gesellschaft sowie die großräumige städtebauliche Struktur des Quartiers stellt eine gute Orientierung eine wichtige Qualität dar.
Eine zentrale Qualität der Gropiusstadt sind die Fuß- und Radwege abseits der Straßen. Mit einem Leit- und Orientierungssystem sollen die Wege zu wichtigen Zielorten eindeutig auffindbar und die Orientierung in der Gropiusstadt insgesamt verbessert werden. Für die alternde Gesellschaft sowie die großräumige städtebauliche Struktur des Quartiers stellt eine gute Orientierung eine wichtige Qualität dar.
Die Gropiusstadt wurde in den 1960/70er Jahren als Großwohnsiedlung erbaut (i.d.R. sozialer Wohnungsbau). Die Bevölkerungszahl wächst. Mehr als die Hälfte der Bewohner haben einen Migrationshintergrund. Gut 18 % der Bewohner sind unter 18 Jahren (Berlin weniger als 16 %), gleichzeitig liegt der Anteil der über 55-Jährigen bei 36 % (Berlin etwa 31 %). Fast ein Drittel der Bevölkerung bezieht ALG II bzw. Transfereinkommen.
Die Gropiusstadt wurde in den 1960/70er Jahren als Großwohnsiedlung erbaut (i.d.R. sozialer Wohnungsbau). Die Bevölkerungszahl wächst. Mehr als die Hälfte der Bewohner haben einen Migrationshintergrund. Gut 18 % der Bewohner sind unter 18 Jahren (Berlin weniger als 16 %), gleichzeitig liegt der Anteil der über 55-Jährigen bei 36 % (Berlin etwa 31 %). Fast ein Drittel der Bevölkerung bezieht ALG II bzw. Transfereinkommen.
Erarbeitet werden soll ein Konzept für die Leitung, Orientierung und ggf. für die Informationsvermittlung in der Gropiusstadt. Das Konzept soll über die Grenzen des Fördergebiets erarbeitet werden, es umfasst demnach die gesamte Gropiusstadt (teilräumlicher Schwerpunkt Campus Efeuweg) und deren Grenzen (Planungsräume Buckow-Nord, Handwerkersiedlung, Rudow/ Alt-Rudow, Parchimer Allee (Britz-Süd)).
Erarbeitet werden soll ein Konzept für die Leitung, Orientierung und ggf. für die Informationsvermittlung in der Gropiusstadt. Das Konzept soll über die Grenzen des Fördergebiets erarbeitet werden, es umfasst demnach die gesamte Gropiusstadt (teilräumlicher Schwerpunkt Campus Efeuweg) und deren Grenzen (Planungsräume Buckow-Nord, Handwerkersiedlung, Rudow/ Alt-Rudow, Parchimer Allee (Britz-Süd)).
Ziele des Programms „Zukunft Stadtgrün“ sind unter anderem die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität, der gesellschaftlichen Teilhabe und die Vernetzung von Freiflächen. Es soll ein Leitsystem geschaffen werden, dass identifikationsstiftend wirkt und auf die Orientierungsgewohnheiten unterschiedlicher Nutzer-, Bevölkerungs- und Altersgruppen Rücksicht nimmt. Es soll einen starken Wiedererkennungswert haben und sich in die Umgebung einfügen.
Ziele des Programms „Zukunft Stadtgrün“ sind unter anderem die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität, der gesellschaftlichen Teilhabe und die Vernetzung von Freiflächen. Es soll ein Leitsystem geschaffen werden, dass identifikationsstiftend wirkt und auf die Orientierungsgewohnheiten unterschiedlicher Nutzer-, Bevölkerungs- und Altersgruppen Rücksicht nimmt. Es soll einen starken Wiedererkennungswert haben und sich in die Umgebung einfügen.
Folgende Leistungen sollen im Rahmen des Auftrags erarbeitet werden:
Baustein I – Analyse
— Analyse und Bewertung von Wegestrukturen und wichtigen Zielorten unter Betrachtung von:
— vorangegangenen Studien / Konzepten („Barrierearme Gropiusstadt“ (2016), „Integriertem Grün- und Freiflächenkonzept“ (2019) und „Mobilitätskonzept“ (2020))
— Zielgruppen und Nutzern
— Nutzerbedarfen
— zur Feststellung der Ausgestaltung und des Handlings des Leit- und Orientierungssystems ist ein Austausch mit Bewohnern sowie lokalen Einrichtungen und Wohnungsunternehmen vorzusehen.
Baustein II – Konzept
— auf Grundlage der Analyseergebnisse soll ein Leit-, Orientierungs- und ggf. Informationssystem unter Benennung relevanter Standorte für die jeweiligen Systeme bzw. Systembestandteile entwickelt werden, wobei folgende Anforderungen zu erfüllen sind:
— auf Grundlage der Analyseergebnisse soll ein Leit-, Orientierungs- und ggf. Informationssystem unter Benennung relevanter Standorte für die jeweiligen Systeme bzw. Systembestandteile entwickelt werden, wobei folgende Anforderungen zu erfüllen sind:
— verweis auf wichtige Zielorte durch eine entsprechende Ausschilderung
— Schaffung von Orientierungspunkten
— ggf. Schaffung von Informationspunkten
— Berücksichtigung von Anforderungen von Menschen mit Behinderung, v. a. in Hinblick auf Sehbehinderung (s. auch Handbuch „Design for all – Öffentlicher Freiraum)
— Berücksichtigung von Anforderungen von Kindern und von Menschen mit geringeren Deutschkenntnissen, Leseschwierigkeiten u.ä,
— Entwurf der Systembestandteile in Hinblick auf technische, haptische, visuelle, ggf. auditive und weiterer Aspekte
— Entwicklung eines ortsbezogenen und möglichst zeitlosen Corporate Designs für das Leit-, Orientierungs- und Informationssystem
— Verwendung von leichter Sprache und/oder Piktogrammen
— Erweiterungsfähigkeit des Systems
Baustein III – Maßnahmen
— aus dem Konzept sollen sich Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung ergeben. Für die Maßnahmen ist eine Kostenberechnung zu erarbeiten,
— bei der Auswahl der Produkte bzw. Entwicklung des Systems ist auf Langlebigkeit (mind. 30 Jahre Lebensdauer), Vandalismussicherheit, Robustheit und langfristige Wirtschaftlichkeit zu achten. Die lfd. Unterhaltung der Systemelemente muss weitestgehend wartungsarm und darf nicht an die Bewirtschaftung durch Externe gebunden sein,
— bei der Auswahl der Produkte bzw. Entwicklung des Systems ist auf Langlebigkeit (mind. 30 Jahre Lebensdauer), Vandalismussicherheit, Robustheit und langfristige Wirtschaftlichkeit zu achten. Die lfd. Unterhaltung der Systemelemente muss weitestgehend wartungsarm und darf nicht an die Bewirtschaftung durch Externe gebunden sein,
— Entwurfs- u. ggf. Ausführungsplanung
— Mitwirkung bei Vergabe, Betreuung und Koordination der Produktion des Systems
Baustein IV – Abstimmung und Beteiligung
— das Konzept ist unter enger Abstimmung mit dem AG, den Grundstückseigentümern und relevanten Fachämtern zu erarbeiten und alle relevanten Verfahrensschritte abzustimmen,
— relevante Gebietsakteure sollen eingebunden werden,
— im Rahmen der Analyse- und Konzepterarbeitung sollen mindestens 2 öffentliche Beteiligungsveranstaltungen vor-, nachbereitet und durchgeführt werden. Für die Form der Beteiligung sind mit dem Angebot Vorschläge zu erarbeiten. Beteiligt werden sollen Nutzer unterschiedlicher Altersgruppen unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung,
— im Rahmen der Analyse- und Konzepterarbeitung sollen mindestens 2 öffentliche Beteiligungsveranstaltungen vor-, nachbereitet und durchgeführt werden. Für die Form der Beteiligung sind mit dem Angebot Vorschläge zu erarbeiten. Beteiligt werden sollen Nutzer unterschiedlicher Altersgruppen unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung,
— weitere Beteiligungsangebote können vom Bieter optional vorgeschlagen werden. Format, Zielgruppe und Häufigkeit sind anzugeben.
Die Leistung ist in den Jahren 2020 und 2021 zu erbringen, wobei der Schwerpunkt der Erarbeitung in 2020 erfolgen soll.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 205882.35 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gropiusstadt, Berlin-Neukölln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss elektronisch mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3). Ebenfalls führt das nicht vollständige Ausfüllen des Teils III der EEE (Ausschlussgründe) zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss elektronisch mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3). Ebenfalls führt das nicht vollständige Ausfüllen des Teils III der EEE (Ausschlussgründe) zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss), außer es wird in vergleichbarer Weise zu allen in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien Stellung genommen. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich dieser Eignungskriterien wird verzichtet.
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss), außer es wird in vergleichbarer Weise zu allen in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien Stellung genommen. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich dieser Eignungskriterien wird verzichtet.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE hinterlegt. Den Vergabeunterlagen wird ebenfalls ein Infoblatt zur EEE beigefügt. Wird dieses befolgt, kann die EEE fehlerfrei ausgefüllt werden.
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE hinterlegt. Den Vergabeunterlagen wird ebenfalls ein Infoblatt zur EEE beigefügt. Wird dieses befolgt, kann die EEE fehlerfrei ausgefüllt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, ist zu erklären, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiver Kriterien (Datei: Eignunskriterien) in den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien (Datei: Konzept Wegeleitsystem objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Projektkosten gemäß objektiven Kriterien (Datei: Konzept Wegeleitsystem objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des Projekts muss vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gewesen sein. Die Leistungen dürfen max. 10 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe des Projekts an den Auftraggeber darf max. 10 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des Projekts muss vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gewesen sein. Die Leistungen dürfen max. 10 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe des Projekts an den Auftraggeber darf max. 10 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) Die Referenzen sollen komplexe Leit- und Orientierungssysteme abbilden
f) Mindestens eine Referenz muss einen stadträumlichen Bezug aufweisen
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. in den Vergabeunterlagen (Datei: Konzept Wegeleitsystem_Objektive Kriterien) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und der Zusatzerklärung zur EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und der Zusatzerklärung zur EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen
— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, die Projektmitarbeiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, die Projektmitarbeiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Grafikdesigner und Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los getroffen.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Datei: Eigungskriterien).
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-28 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept und -einsatzplan, Qualifikation u. Erfahrung Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise und der Zeitplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung erster inhaltlicher Ideen und der Themenschwerpunkte
Darst. Kommunikations-Strategie zw. Auftraggeber, den Akteuren und ggf. der Öffentlichkeit; Erläuterung von Vorschlägen für Beteiligungsformate15&
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium (Name): Angebot für die Gesamtleistung einschließlich Zuschläge, besonderer Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5 %
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstößegegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstößegegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Neukoelln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postleitzahl: 12040
Fax: +49 30902394405 📠
Quelle: OJS 2019/S 201-488625 (2019-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Kurze Beschreibung: Wegeleitsystem Gropiusstadt.
Gesamtwert des Auftrags: 93632.78 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darst. Kommunikations-Strategie zw. Auftraggeber, den Akteuren und ggf. derÖffentlichkeit; Erläuterung von Vorschlägen für Beteiligungsformate
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-02 📅
Name: Kuhl|Frenzel GmbH & Co. KG
Postort: Osnabrück
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 93632.78 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflichtmissachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflichtmissachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).