Beschaffung von 2x2 kreuzpolarisierten MIMO Außenantennen für Schienenfahrzeuge. Der MIMO-Gewinn soll Anhand von Feldmessungen in fahrenden Zügen der Deutschen Bahn AG nachgewiesen werden. Der Anbieter muss Expertise bei der Entwicklung bahnfähigen Antennen besitzen und im besten Fall einen Prototyp einer 2x2 kreuzpolarisierte Außenantenne inkl. dessen Leistungsparameter vorweisen können. Die Weiterentwicklung der 2x2 kreuzpolarisierten Außenantenne erfolgt nach den technischen Vorgaben der Deutschen Bahn AG, hierzu ist ein enger Austausch mit der Deutschen Bahn AG notwendig für Feldmessungen auf fahrenden Zügen stellt die Deutsche Bahn AG entsprechende Testzüge zur Verfügung. Werden die vorgegebenen technischen Parameter der 2x2 kreuzpolarisierten MIMO Außenantennen erreicht und sind die Testmessungen erfolgreich, ist geplant, Schienenfahrzeuge mit diesen Antennen auszustatten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2019-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Antennen und Reflektoren
Referenznummer: 19FEA41545
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 2x2 kreuzpolarisierten MIMO Außenantennen für Schienenfahrzeuge. Der MIMO-Gewinn soll Anhand von Feldmessungen in fahrenden Zügen der Deutschen Bahn AG nachgewiesen werden.
Der Anbieter muss Expertise bei der Entwicklung bahnfähigen Antennen besitzen und im besten Fall einen Prototyp einer 2x2 kreuzpolarisierte Außenantenne inkl. dessen Leistungsparameter vorweisen können. Die Weiterentwicklung der 2x2 kreuzpolarisierten Außenantenne erfolgt nach den technischen Vorgaben der Deutschen Bahn AG, hierzu ist ein enger Austausch mit der Deutschen Bahn AG notwendig für Feldmessungen auf fahrenden Zügen stellt die Deutsche Bahn AG entsprechende Testzüge zur Verfügung.
Werden die vorgegebenen technischen Parameter der 2x2 kreuzpolarisierten MIMO Außenantennen erreicht und sind die Testmessungen erfolgreich, ist geplant, Schienenfahrzeuge mit diesen Antennen auszustatten.
Beschaffung von 2x2 kreuzpolarisierten MIMO Außenantennen für Schienenfahrzeuge. Der MIMO-Gewinn soll Anhand von Feldmessungen in fahrenden Zügen der Deutschen Bahn AG nachgewiesen werden.
Der Anbieter muss Expertise bei der Entwicklung bahnfähigen Antennen besitzen und im besten Fall einen Prototyp einer 2x2 kreuzpolarisierte Außenantenne inkl. dessen Leistungsparameter vorweisen können. Die Weiterentwicklung der 2x2 kreuzpolarisierten Außenantenne erfolgt nach den technischen Vorgaben der Deutschen Bahn AG, hierzu ist ein enger Austausch mit der Deutschen Bahn AG notwendig für Feldmessungen auf fahrenden Zügen stellt die Deutsche Bahn AG entsprechende Testzüge zur Verfügung.
Werden die vorgegebenen technischen Parameter der 2x2 kreuzpolarisierten MIMO Außenantennen erreicht und sind die Testmessungen erfolgreich, ist geplant, Schienenfahrzeuge mit diesen Antennen auszustatten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Antennen und Reflektoren📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-13 📅
Datum des Beginns: 2020-05-22 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 241-593303
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 2x2 kreuzpolarisierten MIMO Außenantennen für Schienenfahrzeuge. Der MIMO-Gewinn soll Anhand von Feldmessungen in fahrenden Zügen der Deutschen Bahn AG nachgewiesen werden.
Der Anbieter muss Expertise bei der Entwicklung bahnfähigen Antennen besitzen und im besten Fall einen Prototyp einer 2x2 kreuzpolarisierte Außenantenne inkl. dessen Leistungsparameter vorweisen können. Die Weiterentwicklung der 2x2 kreuzpolarisierten Außenantenne erfolgt nach den technischen Vorgaben der Deutschen Bahn AG, hierzu ist ein enger Austausch mit der Deutschen Bahn AG notwendig für Feldmessungen auf fahrenden Zügen stellt die Deutsche Bahn AG entsprechende Testzüge zur Verfügung.
Der Anbieter muss Expertise bei der Entwicklung bahnfähigen Antennen besitzen und im besten Fall einen Prototyp einer 2x2 kreuzpolarisierte Außenantenne inkl. dessen Leistungsparameter vorweisen können. Die Weiterentwicklung der 2x2 kreuzpolarisierten Außenantenne erfolgt nach den technischen Vorgaben der Deutschen Bahn AG, hierzu ist ein enger Austausch mit der Deutschen Bahn AG notwendig für Feldmessungen auf fahrenden Zügen stellt die Deutsche Bahn AG entsprechende Testzüge zur Verfügung.
Werden die vorgegebenen technischen Parameter der 2x2 kreuzpolarisierten MIMO Außenantennen erreicht und sind die Testmessungen erfolgreich, ist geplant, Schienenfahrzeuge mit diesen Antennen auszustatten.
Bestandteil der Beschaffung ist die Entwicklung von Mobilfunkantennen sowie anschließender Bezug dieser Antennen. Detaillierte Anforderungen zu den Antennen sind in Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung gemäß Festlegung im Rahmenvertrag
Zusätzliche Informationen: Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Zustimmung der Bietereigenerklärung
(Nachweis: Anlage_B5 „Bietereiegenerklärung“ vollständig ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag zurücksenden);
2) Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 3 Monate
(Nachweis: Kopie des Handelsregisterauszugs als Anlage zum Teilnahmeantrag zurücksenden);
3) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (Creditreform oder vergleichbar) nicht älter als 3 Monate
(Nachweis: Kopie der Wirtschaftsauskunft als Anlage zum Teilnahmeantrag zurücksenden);
4) Zustimmung der Vertraulichkeitsvereinbarung
(Nachweis: Anlage_B8 „Vertraulichkeitserklärung“ vollständig ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag zurücksenden)
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur geforderten Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur geforderten Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Lieferantenselbstauskunft:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für Ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck kann über das DB-Bieterportal heruntergeladen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für Ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck kann über das DB-Bieterportal heruntergeladen werden.
(Nachweis: Anlage_B4 „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag zurücksenden);
2) Bietergemeinschaftsauskunft:
Der Bewerber hat eine Übersicht über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der anderen Unternehmen vor Zuschlagserteilung zu überprüfen.
Der Bewerber hat eine Übersicht über den beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern einzureichen sowie die fachliche und technische Leistungsfähigkeit der Subunternehmer zu bestätigen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der anderen Unternehmen vor Zuschlagserteilung zu überprüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat eine Übersicht über den beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern einzureichen sowie die fachliche und technische Leistungsfähigkeit der Subunternehmer zu bestätigen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der anderen Unternehmen vor Zuschlagserteilung zu überprüfen.
(Nachweis: Ggf. Anlage_B6 „Bietergemeinschaftserklärung“ vollständig ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag zurücksenden);
3) Nachunternehmerliste und Subunternehmererklärung:
(Nachweis: Ggf. Anlage_B2 „Nachunternehmerliste“ sowie Anlage_B3 „Subunternehmererklärung“ vollständig ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag zurücksenden)
Alle unter 1. – 3. geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Der Bieter verfügt über Erfahrung in der Herstellung von zertifizierten Outdoor-Bahnantennen (z. B. Mobilfunk Dachantennen für den Einsatz im deutschen Bahnbetrieb).
(Nachweis: Technisches Datenblatt einer eigenen Outdoor-Bahnantenne, die im Portfolio des Bieters zu finden ist. Der Bieter hat den Zertifizierungsprozess mindestens ein Mal durchgeführt);
2) Der Bieter verfügt über Referenzen für die Zusammenarbeit mit Bahnbetreibern zur Nutzung seiner Outdoor-Bahnantennen.
(Nachweis: Ziffer 2.1 gemäß Anhang_B7 „Antwortvorlage_Eigungskriterien“ vollständig ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag zurücksenden);
3) Der Bieter verfügt über Erfahrung in der Entwicklung von zertifizierten Outdoor-Bahnantennen.
(Nachweis: Das Innovations- und Entwicklungsprozesskonzept sowie mindestens ein Beispiel für eine selbst entwickelte Outdoor-Bahnantenne (in den letzten 5 Jahren) aus seinem Portfolio, die mit dem genannten Prozess entwickelt wurde. Alternativ kann der Bieter auch die Dokumentation des Entwicklungsprozesses einer exemplarischen Outdoor-Bahnantenne in den letzten 5 Jahren vorlegen. Die Dokumentation ermöglicht es, den Prozess von der Idee über den Prototyp bis zum serienreifen Produkt (Outdoor Bahnantenne) nach zu verfolgen.);
(Nachweis: Das Innovations- und Entwicklungsprozesskonzept sowie mindestens ein Beispiel für eine selbst entwickelte Outdoor-Bahnantenne (in den letzten 5 Jahren) aus seinem Portfolio, die mit dem genannten Prozess entwickelt wurde. Alternativ kann der Bieter auch die Dokumentation des Entwicklungsprozesses einer exemplarischen Outdoor-Bahnantenne in den letzten 5 Jahren vorlegen. Die Dokumentation ermöglicht es, den Prozess von der Idee über den Prototyp bis zum serienreifen Produkt (Outdoor Bahnantenne) nach zu verfolgen.);
4) Der Bieter verfügt über eine „Entwicklungsabteilung“ oder ein Team, das sich hauptsächlich auf die Entwicklung bzw. Innovation neuer Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Funktechnologie konzentriert.
(Nachweis: Informationen zur Teamgröße, Standort und mindestens 2 anonymisierte Profile der Teammitglieder (mindestens ein Teammitglied Erfahrungshorizont über 10 Jahre).);
5) Der Bieter verfügt über ein eigenes Labor, in dem die HF-Eigenschaften einer Outdoor-Bahnantenne getestet werden können. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer im Rahmen seines Test- und Qualitätsmanagements in der Lage marktüblicher HF-Simulationen durchzuführen. Die Anforderungen gemäß Ziffer 2.3 ff in der Anlage 1 „Lastenheft“ werden vollständig erfüllt.
5) Der Bieter verfügt über ein eigenes Labor, in dem die HF-Eigenschaften einer Outdoor-Bahnantenne getestet werden können. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer im Rahmen seines Test- und Qualitätsmanagements in der Lage marktüblicher HF-Simulationen durchzuführen. Die Anforderungen gemäß Ziffer 2.3 ff in der Anlage 1 „Lastenheft“ werden vollständig erfüllt.
(Nachweis: Ziffer 2.2 gemäß Anlage_B7 „Antwortvorlage Eignungskriterien“ vollständig ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag zurücksenden).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Preis für die Entwicklung ist in der Anlage 2 „Preisblatt“ festgelegt. Der Preis für die Entwicklung ist in 3 Zahlungen zu realisieren. Die erste und zweite Auszahlung beträgt 45 Prozent (%) des in Anlage 2 „Preisblatt“ festgelegten Entwicklungspreises. Die erste Zahlung erfolgt mit der erfolgreichen Abnahme der Entwicklungsphase 2 (auch „Phase 2“ im Lastenheft genannt – Anlage 1). Die zweite Zahlung erfolgt mit der erfolgreichen Abnahme der Entwicklungsphase 3 (auch „Phase 3“ im Lastenheft genannt – Anlage 1). Die Entwicklungsphasen und die Abnahmekriterien sind in Anlage 1 „Lastenheft“ ausführlich beschrieben. Die Dauer jeder Entwicklungsphase ist im Pflichtenheft festgelegt. Die restlichen 10 Prozent (%) des Entwicklungspreises sind mit Lieferung der vollständigen Dokumentation gemäß Anlage 1 „Lastenheft“ fällig.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Preis für die Entwicklung ist in der Anlage 2 „Preisblatt“ festgelegt. Der Preis für die Entwicklung ist in 3 Zahlungen zu realisieren. Die erste und zweite Auszahlung beträgt 45 Prozent (%) des in Anlage 2 „Preisblatt“ festgelegten Entwicklungspreises. Die erste Zahlung erfolgt mit der erfolgreichen Abnahme der Entwicklungsphase 2 (auch „Phase 2“ im Lastenheft genannt – Anlage 1). Die zweite Zahlung erfolgt mit der erfolgreichen Abnahme der Entwicklungsphase 3 (auch „Phase 3“ im Lastenheft genannt – Anlage 1). Die Entwicklungsphasen und die Abnahmekriterien sind in Anlage 1 „Lastenheft“ ausführlich beschrieben. Die Dauer jeder Entwicklungsphase ist im Pflichtenheft festgelegt. Die restlichen 10 Prozent (%) des Entwicklungspreises sind mit Lieferung der vollständigen Dokumentation gemäß Anlage 1 „Lastenheft“ fällig.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
1) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) durchgeführt. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die e-Vergabe-Plattform mittels Brief, Fax oder mittels E-Mail unter Angabe der Vergabe Nr.: 19FEA41545 ausschließlich an die unter I.1 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/ 2658638) welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung steht;
1) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) durchgeführt. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die e-Vergabe-Plattform mittels Brief, Fax oder mittels E-Mail unter Angabe der Vergabe Nr.: 19FEA41545 ausschließlich an die unter I.1 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/ 2658638) welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung steht;
2) Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) registrieren;
3) Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Bei erfolgreicher Qualifikation erhalten Sie eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots;
4) Für den Erhalt der Unterlagen ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung erforderlich: Diese gesonderte Vertraulichkeitserklärung kann aus der e-Vergabe Plattform unter der Vorgangsnummer 19FEA41545 heruntergeladen werden oder wie folgt angefordert werden: einkauf.telekommunikationsdienste@deutschebahn.com;
4) Für den Erhalt der Unterlagen ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung erforderlich: Diese gesonderte Vertraulichkeitserklärung kann aus der e-Vergabe Plattform unter der Vorgangsnummer 19FEA41545 heruntergeladen werden oder wie folgt angefordert werden: einkauf.telekommunikationsdienste@deutschebahn.com;
5) Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“):
(a) Bewerber, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang der Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden;
(a) Bewerber, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang der Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden;
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen;
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen;
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 20 Abs. 3 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind;
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 20 Abs. 3 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind;
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bewerber/Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bewerber/Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
6) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.2, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.