Das Projekt „M@dita – Mutterschaftsvorsorge@digital im Team von Anfang an“ ist ein Projekt zur Evaluierung eines Modells zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen auf der Grundlage der Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V. Das mit dem Projekt angestrebte Versorgungsziel wird wie folgt beschrieben: Die neue Versorgungsform hat die gesundheitsbezogenen Ziele, die Rate an Früh- und Mangelgeburten zu senken sowie den Anteil der voll gestillten Kinder vier Monate nach der Geburt zu erhöhen. Hinsichtlich der Strukturen und Prozesse sind die Ziele, erstens den Mutterpass um differenzierte Fragen zu psychosozialen und lebensstilbezogenen Risiken zu ergänzen und zweitens die bestehenden medizinischen und sozialen Versorgungsstrukturen besser zu vernetzen und bedarfsgerecht zugänglich zu machen. Außerdem werden die Schwangeren dazu befähigt und motiviert, aktiv ihre gesundheitliche und ggf. psychosoziale Situation für sich selbst und ihr Kind zu verbessern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-06.
Auftragsbekanntmachung (2019-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2019-05-06-NW-PLO
Kurze Beschreibung:
Das Projekt „M@dita – Mutterschaftsvorsorge@digital im Team von Anfang an“ ist ein Projekt zur Evaluierung eines Modells zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen auf der Grundlage der Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V.
Das mit dem Projekt angestrebte Versorgungsziel wird wie folgt beschrieben:
Die neue Versorgungsform hat die gesundheitsbezogenen Ziele, die Rate an Früh- und Mangelgeburten zu senken sowie den Anteil der voll gestillten Kinder vier Monate nach der Geburt zu erhöhen. Hinsichtlich der Strukturen und Prozesse sind die Ziele, erstens den Mutterpass um differenzierte Fragen zu psychosozialen und lebensstilbezogenen Risiken zu ergänzen und zweitens die bestehenden medizinischen und sozialen Versorgungsstrukturen besser zu vernetzen und bedarfsgerecht zugänglich zu machen. Außerdem werden die Schwangeren dazu befähigt und motiviert, aktiv ihre gesundheitliche und ggf. psychosoziale Situation für sich selbst und ihr Kind zu verbessern.
Das Projekt „M@dita – Mutterschaftsvorsorge@digital im Team von Anfang an“ ist ein Projekt zur Evaluierung eines Modells zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen auf der Grundlage der Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V.
Das mit dem Projekt angestrebte Versorgungsziel wird wie folgt beschrieben:
Die neue Versorgungsform hat die gesundheitsbezogenen Ziele, die Rate an Früh- und Mangelgeburten zu senken sowie den Anteil der voll gestillten Kinder vier Monate nach der Geburt zu erhöhen. Hinsichtlich der Strukturen und Prozesse sind die Ziele, erstens den Mutterpass um differenzierte Fragen zu psychosozialen und lebensstilbezogenen Risiken zu ergänzen und zweitens die bestehenden medizinischen und sozialen Versorgungsstrukturen besser zu vernetzen und bedarfsgerecht zugänglich zu machen. Außerdem werden die Schwangeren dazu befähigt und motiviert, aktiv ihre gesundheitliche und ggf. psychosoziale Situation für sich selbst und ihr Kind zu verbessern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Ab offiziellem M@dita-Projektstart-Datum (1.1.2020) treten die nachstehenden Konsortialpartner des M@dita-Projektes zu
1) Techniker Krankenkasse;
2) Berufsverband der Frauenärzte e. V, Landesverband Schleswig-Holstein;
3) Hebammenverband Schleswig-Holstein e. V.;
4) OptiMedis AG.
Gemeinsam mit AOK Nordwest (AOK NW als Konsortialführerin) in die Rechte und Pflichten der Auftraggeberin ein.
Ab offiziellem M@dita-Projektstart-Datum (1.1.2020) treten die nachstehenden Konsortialpartner des M@dita-Projektes zu
1) Techniker Krankenkasse;
2) Berufsverband der Frauenärzte e. V, Landesverband Schleswig-Holstein;
3) Hebammenverband Schleswig-Holstein e. V.;
4) OptiMedis AG.
Gemeinsam mit AOK Nordwest (AOK NW als Konsortialführerin) in die Rechte und Pflichten der Auftraggeberin ein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt „M@dita – Mutterschaftsvorsorge@digital im Team von Anfang an“ ist ein Projekt zur Evaluierung eines Modells zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen auf der Grundlage der Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V.
Das mit dem Projekt angestrebte Versorgungsziel wird wie folgt beschrieben:
Die neue Versorgungsform hat die gesundheitsbezogenen Ziele, die Rate an Früh- und Mangelgeburten zu senken sowie den Anteil der voll gestillten Kinder vier Monate nach der Geburt zu erhöhen. Hinsichtlich der Strukturen und Prozesse sind die Ziele, erstens den Mutterpass um differenzierte Fragen zu psychosozialen und lebensstilbezogenen Risiken zu ergänzen und zweitens die bestehenden medizinischen und sozialen Versorgungsstrukturen besser zu vernetzen und bedarfsgerecht zugänglich zu machen. Außerdem werden die Schwangeren dazu befähigt und motiviert, aktiv ihre gesundheitliche und ggf. psychosoziale Situation für sich selbst und ihr Kind zu verbessern.
Die neue Versorgungsform hat die gesundheitsbezogenen Ziele, die Rate an Früh- und Mangelgeburten zu senken sowie den Anteil der voll gestillten Kinder vier Monate nach der Geburt zu erhöhen. Hinsichtlich der Strukturen und Prozesse sind die Ziele, erstens den Mutterpass um differenzierte Fragen zu psychosozialen und lebensstilbezogenen Risiken zu ergänzen und zweitens die bestehenden medizinischen und sozialen Versorgungsstrukturen besser zu vernetzen und bedarfsgerecht zugänglich zu machen. Außerdem werden die Schwangeren dazu befähigt und motiviert, aktiv ihre gesundheitliche und ggf. psychosoziale Situation für sich selbst und ihr Kind zu verbessern.
Für das M@dita-Projekt geht es konkret um folgende Leistungspakete:
— Entwicklung, Erstellung und Weiterentwicklung einer…
… M@dita-WebPortal- Anwendung /Software für die Leistungserbringer (PC und tabletfähig) und
… zughörigen M@dita-APP für Schwangere,
— Betrieb des M@dita-WebPortals und der M@dita-APP, sowie die Pflege bei den Anwendungen,
— Beschaffung und Konfiguration der für die Hebammen benötigten Tablets.
(beide vorgenannten Entwicklungen werden im weiteren Text als „technische Komponenten“ bezeichnet)
Zu den technischen Komponenten soll der Auftragnehmer zunächst ein Pflichtenheft (ggf. mehrere Teilpflichtenhefte) entwerfen, das die Anforderungen der Leistungsbeschreibung umsetzt und als Vorlage für die Entwicklung der technischen Komponenten dient. Nach Freigabe des Pflichtenhefts (ggf. mehrere Teilpflichtenhefte) durch die Auftraggeberin sollen die technischen Komponenten entwickelt und erstellt werden.
Zu den technischen Komponenten soll der Auftragnehmer zunächst ein Pflichtenheft (ggf. mehrere Teilpflichtenhefte) entwerfen, das die Anforderungen der Leistungsbeschreibung umsetzt und als Vorlage für die Entwicklung der technischen Komponenten dient. Nach Freigabe des Pflichtenhefts (ggf. mehrere Teilpflichtenhefte) durch die Auftraggeberin sollen die technischen Komponenten entwickelt und erstellt werden.
Zudem sollen die technischen Komponenten vom Auftragnehmer nach Maßgabe der Regelungen in diesem Vertrag betrieben und gepflegt werden (insb. Störungsbeseitigung, Anpassung an Stand der Technik und Anpassung an geänderte Gesetzliche Bestimmungen).
Zu diesem Zweck schließen die Parteien diesen Vertrag, der sich in Teil 1 (Grundlegende Bestimmungen), Teil 2 (Allgemeine Bestimmungen), Teil 3 (Planungsleistungen des Auftragnehmers), Teil 4 (Entwicklung der technischen Komponenten), Teil 5 (Pflege der technischen Komponenten, insb. Störungsbeseitigung, Anpassung an Gesetzesänderungen) und in Teil 6 (Weitere Allgemeine Regelungen) gliedert.
Zu diesem Zweck schließen die Parteien diesen Vertrag, der sich in Teil 1 (Grundlegende Bestimmungen), Teil 2 (Allgemeine Bestimmungen), Teil 3 (Planungsleistungen des Auftragnehmers), Teil 4 (Entwicklung der technischen Komponenten), Teil 5 (Pflege der technischen Komponenten, insb. Störungsbeseitigung, Anpassung an Gesetzesänderungen) und in Teil 6 (Weitere Allgemeine Regelungen) gliedert.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Ab offiziellem M@dita-Projektstart-Datum (1.1.2020) treten die nachstehenden Konsortialpartner des M@dita-Projektes zu
1) Techniker Krankenkasse;
2) Berufsverband der Frauenärzte e. V, Landesverband Schleswig-Holstein;
3) Hebammenverband Schleswig-Holstein e. V.;
4) OptiMedis AG.
Gemeinsam mit AOK Nordwest (AOK NW als Konsortialführerin) in die Rechte und Pflichten der Auftraggeberin ein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- und/oder Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist, Teil IV, A 1) der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE);
(2) Eigenerklärung entsprechend Teil III EEE, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt;
(3) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(4) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— 3 000 000,00 EUR gegen Personenschäden,
— 3 000 000 EUR gegen Sachschäden sowie
— 300 000 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen.
(5) Umsatz
In die Wertung der Eignung fließt das anzugebende wertungsrelevante Umsatzvolumen zum Leistungsgegenstand der letzten 3 Jahre ein. Anbieter die ein Umsatzvolumen innerhalb der letzten 3 Jahre von jeweils 1,5 Mio. EUR unterschreiten werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
In die Wertung der Eignung fließt das anzugebende wertungsrelevante Umsatzvolumen zum Leistungsgegenstand der letzten 3 Jahre ein. Anbieter die ein Umsatzvolumen innerhalb der letzten 3 Jahre von jeweils 1,5 Mio. EUR unterschreiten werden ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(6) Referenzen
Bieter müssen den fachlichen Nachweis ihrer Eignung über die Bereitstellung von Referenzen erbringen. Es müssen mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss des Bieters.
Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden.
Referenzen müssen einen zeitlichen Aufwand von 50 Personentagen oder mehr erreichen um als gültige Referenz bewertet zu werden. Referenzen müssen sich auf Projekte zur Entwicklung von Portal- oder App-Software (Endkunden-Applikation) beziehen.
Die in den Projekten implementierte Software muss produktiv (gewesen) sein
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Folgende Kriterien dienen der Auswahl der Bewerber, sofern mehr als 3 geeignete Teilnahmeanträge eingegangen sind. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Bewertungsmatrix verwiesen.
1) Es wird auf umgesetzte Projekte oder Erfahrung mit Innovationsfondsprojekten oder anderweitig geförderten Projekten (BMG, EU) geprüft;
2) Es wird geprüft, in wie weit die Referenzen den besonderen Anforderungen an eHealth-Lösungen und offenen Schnittstellen genügen;
3) Es wird geprüft, in wie weit bei den Referenzen ein Bezug zum Gesundheitswesen besteht, bzw. ob Software-Projekte für Auftraggeber der GKV umgesetzt wurden;
4) Die Referenzprojekte werden bewertet in Hinblick auf Technik, Konzeption, Design, Entwicklung, Architektur und Umsetzung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.