Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.4) Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern Angaben zu Firmierung, Rechtsform, Anschrift und Tätigkeit im Auftragsfall zu machen.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3.5.1) Gesamtumsatz vergleichbare Leistungen:
Es werden Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre zu vergleichbaren Leistungen abgefragt. Der angegebene Jahresumsatz zu vergleichbaren Leistungen muss dabei im Durchschnitt mindestens 20 000 EUR/a betragen.
3.5.2) Berufshaftpflichtversicherung:
Es wird eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer gefordert mit einer Mindestdeckungssumme von:
Personenschäden: 3,0 Mill. EUR mit 2-facher Maximierung
Sach- und Vermögensschäden: 1,0 Mill. EUR mit 2-facher Maximierung
Es wird eine Erklärung abgefordert, dass die geforderte Deckungssumme für den Fall der Beauftragung gewährleistet wird und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für o. g.
Deckungssumme einer in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherung spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beigebracht wird.