Ab dem 18.10.2018 wird die elektronische Angebotsabgabe und die gesamte Bieterkommunikation bei EU-weiten Vergabeverfahren zur Pflicht. Das bedeutet, dass für die EU-weiten Verfahren, die ab diesem Zeitpunkt veröffentlicht werden, keine schriftlichen Angebote (Briefpost) mehr zugelassen bzw. entgegengenommen werden dürfen.