Entwicklungs- und Betriebssicherungsleistungen für das Personalverwaltungsverfahren Persos_THVMS

Thüringer Finanzministerium

Der Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Projekt- und Programmierleistungen mit agilem Anforderungsmanagement nach der Projektmethode Scrum.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-07 Auftragsbekanntmachung
2019-12-11 Ergänzende Angaben
2021-01-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: TFM-V-19-005
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Projekt- und Programmierleistungen mit agilem Anforderungsmanagement nach der Projektmethode Scrum.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Finanzministerium
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 7
Postleitzahl: 99099
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.thueringen.de 🌏
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=292118 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=292118 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 217-532750
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Formulars „TFM-V-19-005_Teilnahmeantrag“ einzureichen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Thüringer Landesverwaltung wird das einheitliche Personalverwaltungsverfahren Persos_THVMS seit 2017 entwickelt und in den Dienststellen eingeführt. Das Fachverfahren Persos_THVMS ist eine Webapplikation, welche vollständig in T-SQL erstellt wurde. Basis der Verfahrenslösung ist ein Framework für MSSQL Datenbanken zur Konfiguration und Bereitstellung von Webseiten direkt aus der Datenbankumgebung sowie die Bereitstellung von Erweiterungen für Workflow-, Verwaltungs- und Rendering in T-SQL.
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Die Entwicklungs- und Betriebssicherungsleistungen für das Verfahren Persos_THVMS sind im Zuge dieses Verfahrens neu zu vergeben.
Dauer: 72 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Dem Teilnahmeantrag ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen.
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Der Bewerber hat zu bestätigen, dass der dem Teilnahmeantrag beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergibt;
2) Dem Teilnahmeantrag ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil beizufügen (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten), in dem kurz dargelegt werden:
— die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und Schwerpunkte des Unternehmens,
— die Organisation des Unternehmens.
3) Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;
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4) Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen;
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5) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz (Umsatz i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB) in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
2) Das Unternehmen hat seinen Umsatz (Umsatz i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB) mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine entsprechende Versicherungsbestätigung (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Das Unternehmen hat die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
2) Das Unternehmen benennt Leistungen (Referenzen) der letzten 5 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung wie in Ziff. II.2.4) der Bekanntmachung beschrieben, vergleichbar sind.
Vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sind die Referenzen insbesondere, wenn diese jeweils folgendes betreffen:
— Webapplikationsentwicklung mit T-SQL im Datenbankumfeld MSSQL sowie
— Entwicklung von Fachverfahren mit einer Technologie zur Erzeugung dynamischer Webseiten auf Datenbankebene (Framework VMS oder vergleichbare Alternativprodukte).
Erläuterung:
Gemeint sind Referenzverfahren, welche die verfahrensseitigen Webseiten und Dialoge vollständig mit Mitteln der Datenbank dynamisch bereitstellen. Die Nutzung von Bibliotheken für Usability oder Spezialfunktionen wie Dokumenten Rendering sind gestattet, wenn dadurch nicht das Konzept der Verfahrensbereitstellung mit Mitteln der Datenbank verletzt wird (z. B. durch einen Webservice der Datenbank) sowie:
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— Fachverfahren, die im Anwendungsbereich Personalverwaltung und/oder Personal-organisation im öffentlichen Dienst zur Anwendung kommen.
3) Das Unternehmen macht durch aussagekräftige Benennung von Mitarbeitern und Referenzen Angaben zum Mitarbeiterprofil „Teamleiter Entwicklung“:
a) Als Mindestanforderungen: Erfüllte Qualifikationen der Person:
Qualifikationen (vertiefte und langjährige Kenntnisse):
— Datenbankserver MSSQL,
— Programmierung T-SQL,
— Programmierung Java,
— Programmierung .NET/.NET Framework,
— Projektmethode Scrum.
Sprachkenntnisse:
— Deutsch Muttersprachler oder mind. C2 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen“ (GeR)
b) Als Bewertungskriterium: weitere Erfahrungen und Kompetenzen.
4) Das Unternehmen macht durch aussagekräftige Benennung von Mitarbeitern und Referenzen Angaben zum Mitarbeiterprofil „Programmierer“:
a) Als Mindestanforderung:
Qualifikationen:
— Deutsch Muttersprachler oder mind. C2 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen“ (GeR).
b) als Bewertungskriterium: weitere Erfahrungen und Kenntnisse.
Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1.3) 2: Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen der letzten 5 Jahre einschließlich Benennung von Ansprechpartnern beim Referenzgeber
Zu Ziffer III.1.3) 3a:
— verbindliche Benennung eines Mitarbeiters „Teamleiter Entwicklung“,
— Erfüllung aller unter „Qualifikationen“ benannten 5 Punkte,
— Erfüllung des geforderten Sprachniveaus.
Zu Ziffer III.1.3) 4a:
— verbindliche Benennung von 2 Mitarbeitern „Programmierer“,
— jeweils Erfüllung aller unter „Qualifikationen“ benannten 5 Punkte,
— jeweils Erfüllung des geforderten Sprachniveaus.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=292118 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Landesrechenzentrum
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Land: Thüringen 🏙️
Internetadresse: http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt/Geschäftsstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Abs. 1-2 GWB.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
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Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Abs. 1-3 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 217-532750 (2019-11-07)
Ergänzende Angaben (2019-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Projekt- und Programmierleistungen mit agilem Anforderungsmanagement nach der Projektmethode SCRUM.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung von Anwendersoftware 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 241-593021
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 217-532750
ABl. S-Ausgabe: 241
Quelle: OJS 2019/S 241-593021 (2019-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-033608
ABl. S-Ausgabe: 15

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Thüringer Landesverwaltung wird das einheitliche Personalverwaltungsverfahren PERSOS_THVMS seit 2017 entwickelt und in den Dienststellen eingeführt. Das Fachverfahren PERSOS_THVMS ist eine Webapplikation, welche vollständig in T-SQL erstellt wurde. Basis der Verfahrenslösung ist ein Framework für MSSQL Datenbanken zur Konfiguration und Bereitstellung von Webseiten direkt aus der Datenbankumgebung sowie die Bereitstellung von Erweiterungen für Workflow-, Verwaltungs- und Rendering in T-SQL.
Mehr anzeigen
Die Entwicklungs- und Betriebssicherungsleistungen für das Verfahren PERSOS_THVMS sind im Zuge dieses Verfahrens neu zu vergeben..

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-11 📅
Name: Dataconsult-Informatik GmbH
Postort: Hauneck
Land: Deutschland 🇩🇪
Hersfeld-Rotenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.;
Mehr anzeigen
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Quelle: OJS 2021/S 015-033608 (2021-01-19)